Malwettbewerb "Wie sieht euer Weihnachten der Zukunft aus?" mit dem Einsendeschluss 31.10.2024. Macht mit und gewinnt einen Kinogutschein für die ganze Familie.

Kinder-Malwettbewerb

An die Stifte, fertig los: Zeigt uns ein Weihnachten der Zukunft!

Lebkuchen und Stollen stehen bereits seit Wochen in den Geschäften – Weihnachten rückt näher. Höchste Zeit für große Träume! Zeigt uns, wie euer Weihnachten der Zukunft aussehen wird: Kommt der Weihnachtsmann mit einer Drohne zu euch oder wird der Weihnachtsbaum etwa digital? Schickt uns euer selbstgemaltes Bild. Lasst eurer Fantasie freien Lauf und gestaltet mit euren Ideen die Christbaum-Kugel auf unserer Malvorlage - wir freuen uns darauf!

Zwei Bilder werden ausgewählt

Das Motiv sollte weihnachtlich oder winterlich sein und zeigen, wie eure digitale Zukunft aussehen könnte. Eurer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! Aus allen eingereichten Beiträgen wird die Digitalministerin zwei Bilder auswählen, die die offiziellen Weihnachtskarten des Ministeriums schmücken werden. Die beiden Gewinner-Kinder laden wir mit der ganzen Familie ins Kino ein. Weitere 20 Kinder können sich ebenfalls über kleine Geschenke freuen - hier entscheidet das Los.

Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024. Teilnehmen können alle Kinder bis 12 Jahren, die entweder in Hessen wohnhaft sind oder den Tag der Offenen Tür der Hessischen Landesvertretung in Berlin besucht haben.

Einsendungen

Es können die Bildformate jpeg-Datei oder pdf-Format (Auflösung mindestens 300 dpi) hochgeladen werden. 

Wichtige Informationen

Mit der Einsendung erhält die das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation das Recht, das eingesandte Bild kostenfrei in der Weihnachtskarte 2024 unter Angabe des Vornamens und des Alters des Kindes zu verwenden. Alle eingesandten Bilder können zudem auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Hessischen Staatskanzlei unter Angabe des Vornamens und des Alters des Kindes veröffentlicht werden. Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. 

Zur Durchführung des Malwettbewerbs verarbeitet das HMD (Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation) die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten. Nach der Durchführung des Wettbewerbs werden die Daten gelöscht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Bei aktenrelevanten Vorgängen werden die Daten entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes vom 14.Dezember 2012 (StAnz. 2013 S. 3) festgelegt sind. 

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a und e der EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Sie haben das Recht, vom HMD Auskunft über die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie können der Datenverarbeitung widersprechen und haben das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. 

Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit unter info@digitales.hessen.de oder über die Postanschrift des HMD widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser personenbezogener Daten ist das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Georg-August-Zinn-Str. 1, 65183 Wiesbaden (Tel.0611 / 32 11-0; info@digitales.hessen.de).Bei etwaigen Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.

Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner

Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.