Hessen.Einfach.Digital

Das Onlinezugangsgesetz (OZG)Öffnet sich in einem neuen Fenster verpflichtet alle deutschen Behörden bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Bei der Erstellung der Online-Anträge soll dabei eine effiziente und verständliche Darstellung der elektronischen Formulare im Fokus stehen. Dies wird auch zu schlankeren Prozessen in der Verwaltung führen, so dass beide Seiten davon profitieren.

Verwaltungsleistungen digitalisieren

Konkret bedeutet dies, dass bis zum Ende des Jahres 2022 Verwaltungsleistungen aus 575 Bündeln zu digitalisieren sind und in einem Verbund aus allen Ländern und dem Bund zusammen erarbeitet und in den Portalen der Länder angeboten werden. In Hessen sind derzeit bereits mehr als 500 Leistungen erstellt worden und im Einsatz beziehungsweise stehen den Kommunen zum Einsatz zur Verfügung.

Die Identifizierung der Antragssteller erfolgt für natürliche Personen über die BundIDÖffnet sich in einem neuen Fenster als Nutzerkonto in Sachen des Oonlinezugangsgesetzes. Für juristische Personen steht das bundesweit einheitliche Unternehmenskontos (auf Elsterbasis) zur Verfügung.

Im IT-Planungsrat, als zentrales Steuerungsgremium für die IT in Deutschland, wurden 14 Themenfelder festgelegt, in denen die insgesamt 575 Leistungsbündel digital umgesetzt werden sollen. Diese Themenfelder wurden auf die 16 Länder und den Bund verteilt.

Hessen ist bei insgesamt 5 der 14 Themenfelder teilweise federführend aktiv. So hat zum Beispiel das hessische Finanzressort federführend die digitale Umsetzung aller Leistungen im Themenfeld Steuern und Zölle übernommen; alleine für die Zollabfertigung am Frankfurter Flughafen verspricht eine Digitalisierung deutlich schnellere Abfertigungen und damit Kosteneinsparungen. Dies gilt im gleichen Maße für das hessische Wirtschaftsministerium, das sich die Federführung im Themenfeld Mobilität und Reisen mit dem Land Baden-Württemberg teilt und zum Beispiel die Onlinebeantragung des Führerscheins als eines der ersten Umsetzungsziele erarbeitet hat. Der digitale Führerscheinantrag wird den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in Hessen angeboten, sondern auch in vielen anderen Bundesländern. 
Gleiches gilt für den in Hessen erarbeiteten ALG II-Antrag, der inzwischen in fast allen anderen Bundesländern mit kommunalen Jobcentern zum Einsatz kommt.

Die 5 Themenfelder mit hessischer Beteiligung/Federführung sind

  • Steuern und Zölle
  • Unternehmensführung und Entwicklung
  • Arbeit und Ruhestand
  • Mobilität und Reisen
  • Bauen und Wohnen