Europaflagge

Ideen für das digitale Europa gesucht

Sie haben Ideen für das digitale Europa? Wir unterstützen Sie. Gemeinsam wollen wir Hessens digitale Wirtschaft zum Wachstumsmotor machen – auch für Europa.

EU-Förderprogramme

Bei uns erfahren Sie auf einen Blick, für welche konkreten Digitalthemen aktuell EU-Fördermittel abrufbar sind. Per Link geht es sofort zum Antrag. Bei Bedarf steht Ihnen in Hessen ein breites Netzwerk des Landes an Fördermittel-Experten zur Verfügung, die bei der Antragstellung unterstützen können. Wir helfen bei der Vermittlung des Kontakts. Gemeinsam wollen wir Hessens digitale Wirtschaft zum Wachstumsmotor machen – auch für Europa.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

Europa fit für das digitale Zeitalter zu machenÖffnet sich in einem neuen Fenster, lautet eine Priorität von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Damit Europas Mittelstand, Industrie und Arbeitsmarkt die Vorteile der Digitalisierung voll ausschöpfen können, hat die EU-Kommission unter dem Dach milliardenschwerer Fördertöpfe wie dem EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)Öffnet sich in einem neuen Fenster oder dem weltweit größten Forschungsprogramm HORIZONT EUROPAÖffnet sich in einem neuen Fenster (zuvor HORIZONT 2020Öffnet sich in einem neuen Fenster) eine Vielzahl von Einzelfördermaßnahmen aufgelegt. Mit dem Programm DIGITALES EUROPAÖffnet sich in einem neuen Fenster erhält der Digitalsektor erstmals in der Geschichte der EU ein eigenständiges Förderprogramm mit einem Budget von 7,59 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Das Programm soll den digitalen Wandel der Volkswirtschaften und Gesellschaften Europas fördern.

Aktuelle Förderprogramme

Hintergrund:

  • Das Projekt TARGET-XÖffnet sich in einem neuen Fenster wird von der EU-Kommission über Mittel aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm HORIZONT EUROPA kofinanziert. Die Koordination des Projekts erfolgt über die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
  • Für TARGET-X stehen insgesamt 6 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung für Dritte zur Verfügung.
  • Von diesen Gesamtmitteln werden 3 Millione Euro im Rahmen der hier dargelegten Ausschreibung zur Verfügung gestellt.   

Ziele:

  • Über das Projekt TARGET-X sollen wichtige Wirtschaftszweige in Europa durch die Integration von 5G und 6G gestärkt und die digitale Transformation beschleunigt werden.
  • TARGET-X stellt dabei Testumgebungen für verschiedene Branchen zur Verfügung, um neue 5G/6G-Funktionen zu entwickeln, die  intuitive Nutzung von 5G/6G zu stärken und neue Geschäftsmodelle zu etablieren.
  • TARGET-X bringt somit die Anbieter von Informationstechnologie, Betriebstechnologie und KMU zusammen.
  • Das TARGET-X-Projekt sieht dabei vor, die digitale Transformation insbesondere in vier Branchen zu beschleunigen: Energie, Bauwesen, Automobilindustrie sowie Fertigung und Robotik.
  • Das Hauptziel von TARGET-X lautet, die 5G-Technologie mit technischen Elementen "jenseits von 5G" voranzutreiben. Diese technischen Elemente sollen dann in die „Testbeds“ des Projektes integriert werden und in mehreren Anwendungsfällen in den vier verschiedenen Branchen validiert werden.  

Aktuelle Ausschreibung:

  1. Gesucht werden Projekte, die neue 5G/6G Funktionen/Lösungen/Geräte anbieten, die insbesondere in einer der folgenden Branchen integriert werden sollen: Fertigung, Energie, Automobil, Bauwesen. Für die Funktionen sollen Leistungstests durchgeführt werden (im Detail siehe S. 3 bis 6 des Leitfadens)Öffnet sich in einem neuen Fenster.
     
  2. Ziel ist es, während des Förderprogramms die Technologiereife (TRL) 7 zu erreichen, vorzugsweise ausgehend von TRL 3-4. TARGET-X setzt dabei auf die Teilnahme von europäischen innovativen KMU mit einem hohen Wachstums- und Internationalisierungspotenzial. Die von den Projekten entwickelte Technologie muss als Open-Source-Code und mit offenen Schnittstellen zur Verfügung stehen.

Zielgruppe:

Frist:

  • Die Frist zur Einreichung endet am 26. Juli 2023, um 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit).
  • Die Bewerbung kann direkt hier erfolgen.Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Die Bewerbung muss in Englisch eingereicht werden.
  • Der Projekt-Vorschlag sollte eine klare europäische Dimension aufweisen (Förderung von Projekten, die eine positive Auswirkung auf die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben).

Förderung:

  • Es wird eine finanzielle Unterstützung von bis zu 60.000 Euro pro KMU gewährt, bei Mikro-Konsortien aus zwei KMU ist analog eine Förderung von bis zu 120.000 Euro vorgesehen.
  • Insgesamt werden über die aktuelle Ausschreibung bis zu 50 Begünstigte gefördert werden können.

Leitfaden:

Kontakt:

Hintergrund

  • Die EU-Kommission hat 14 Ausschreibungen mit einem Volumen von 122 Mio. EUR im Rahmen des Programms „DIGITALES EUROPA (DIGITAL EUROPE)“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. 
  • Die Bewerbungsfrist aller 14 Ausschreibungen endet am 26. September 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
  • Weitere Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE wurden von der EU-Kommission für das Ende des Jahres 2023 angekündigt.
  • 392 Millionen Euro sollen im Jahr 2023 insgesamt für Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE bereitgestellt werden.
  • Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms von DIGITAL EUROPE für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 909,5 Millionen Euro.

Aktuelle Ausschreibung Halbleitertechnik 

  • Die EU-Kommission investiert 10 Millionen Euro in die Förderung von Kompetenzen in der Halbleitertechnik.
  • Der Anteil der Studenten, die sich für IKT- und insbesondere für Halbleiterfächer entscheiden, ist zu gering, um die Nachfrage des Arbeitsmarktes zu decken.
  • Die EU-Kommission gibt an, dass Schätzungen zufolge die BRIICS-Länder (einschließlich Indonesien) bis 2030 drei Viertel der weltweiten MINT-Absolventen hervorbringen, während Europa mit einem Anteil von 8 Prozent weit zurückbleibt.
  • Der Mangel hat viele verschiedene Ursachen, die mit dem geringen Bewusstsein für die Auswirkungen der Halbleitertechnik auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger sowie mit den geringen Erwartungen an die künftigen Karriere- und Beschäftigungsbedingungen zusammenhängen.
  • Angesichts der Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem Mangel an Technikerinnen und Technikern sowie hochqualifizierten Hochschulabsolventinnen und Absolventen ist das Problem akut - und es wird durch das starke Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern noch verschärft.
  • Das Image von Halbleiterberufen soll daher durch einen ganzheitlichen Ansatz von Industrie und Hochschulen verbessert werden, der im Rahmen dieser Ausschreibung gemeinsam angegangen werden soll.

Konkrete Ziele

  • Die Ausschreibung soll vor dem oben geschilderten Hintergrund zu zwei Projekten führen:
  • 1. Ein Projekt, das sich mit der Schaffung eines akademischen Netzes befasst.
  • 2. Ein Projekt, das sich mit der Berufsausbildung befasst.

Erwartete Ergebnisse

Projekt 1: Akademisches Netz und Europäische Akademie

  • Im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts soll eine Europäische Akademie für Halbleiterkompetenzen entwickelt werden: ein europäisches Netz von Hochschuleinrichtungen und einschlägigen Industriezweigen, einschließlich Neugründungen und KMU im Bereich der Mikroelektronik, um die oben genannten Probleme anzugehen.
  • Die Akademie muss sich um gemeinsame Maßnahmen bemühen, um den Bekanntheitsgrad und die Attraktivität bestehender Lehrpläne zu erhöhen, die bereits von den Mitgliedern des Konsortiums durchgeführt werden. Insbesondere sollte man sich darauf konzentrieren, die Zahl der eingeschriebenen Studenten aus Sekundarschulen zu erhöhen und sicherzustellen, dass in den Lehrplänen der Hochschuleinrichtungen Themen enthalten sind, die den Bedürfnissen der Industrie entsprechen, sowie Spitzenthemen des Sektors.

Leistungen der Akademie:

  • Identifikation relevanter Kurse, die gemeinsam mit den Partnern aus der Industrie überprüft werden, ausgehend von bestehenden Lehrplänen oder von neu ausgewählten Spitzenthemen, die schließlich zu einer automatischen Anerkennung des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) an allen Universitäten führen sollten, wodurch die Mobilität von Studenten und Arbeitnehmern und die Anerkennung von Kompetenzen in den Mitgliedstaaten erleichtert wird;
  • die Modernisierung von Universitätslabors für die Durchführung der ausgewählten Kurse;
  • Kooperationsvereinbarungen, die zu praktischen Erfahrungen in der Industrie führen und von der Industrie als Teil der Lehrpläne für Studenten finanziert werden;
  • die Einbeziehung von Start-ups und KMU als Nutznießer der Mobilität von Studierenden;
  • Kommunikationsmaßnahmen und -initiativen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, sowie spezifische Aktivitäten zur Förderung des Halbleiterstudiums, die sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe richten.

Erwartete Ergebnisse Projekt 2

Plattform Berufliche Bildung

  • Mit dem vorgeschlagenen Projekt soll eine Plattform zwischen Berufsbildungszentren, der Industrie, insbesondere Start-ups und KMU, Hochschulen und Sozialpartnern geschaffen werden, um den Bedarf an beruflicher Weiterbildung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu decken.
  • Die Plattform soll insbesondere innovative Ansätze zur Gewinnung von Talenten und zur Um- bzw. Weiterqualifizierung von Arbeitskräften für Neugründungen und KMU unterstützen, zum Beispiel durch:
  • Die Ermittlung relevanter Ausbildungsinhalte, die gemeinsam mit den Partnern aus der Industrie geprüft werden;
  • Bootcamps zu spezifischen Halbleiterthemen, die von Start-ups und KMU überprüft werden und diese einbeziehen;
  • Ausbildungslehrpläne, welche die Einbeziehung von KMU als Nutznießer der Mobilität von Technikern vorsehen;
  • Anerkennung spezifischer Halbleiter-Lehrpläne für die berufliche Bildung in ganz Europa;
  • Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension der Beschäftigungsfähigkeit in diesem Sektor;
  • Lehrlingsausbildung in Neugründungen und KMU sowie Online-Schulungen zur Beschäftigungsfähigkeit von Migranten und Zuwanderern;
  • Festlegung von Lehrplänen für die berufliche Bildung in der Halbleiterindustrie und Durchführung der entsprechenden Ausbildungskurse mit einer Kapazität von etwa 1.000 Technikern unter Beteiligung von mindestens 20 Start-ups und KMU in mindestens fünf Mitgliedstaaten.

Zielgruppen

Konsortien

  • Das Konsortium sollte ein gutes Gleichgewicht zwischen Halbleiter-Unternehmen und Hochschuleinrichtungen bzw. Berufsbildungseinrichtungen in Europa darstellen. Dem Konsortium können Forschungs- und Technologieorganisationen, Forschungszentren oder Stiftungen sowie alle anderen im Halbleitersektor tätigen Einrichtungen angehören.
  • Darüber hinaus sollten dem Konsortium Organisationen angehören, die in der Lage sind, Kommunikationsveranstaltungen für öffentliche Schulen und weiterführende Schulen durchzuführen.
  • Konsortien müssen für diese Ausschreibung mindestens 5 unabhängige Antragsteller (d.h. Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) umfassen und zwar aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den förderfähigen Ländern, wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • siehe S. 32 der offiziellen AusschreibungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fördervolumen

  • Gesamtförderung: 10 Millionen Euro
  • Die EU-Kommission gibt an, dass voraussichtlich 2 Projekte gefördert werden.

 Frist

LINKS:

Hintergrund:

  • Die EU-Kommission hat 14 Ausschreibungen mit einem Volumen von 122 Millionen Euro im Rahmen des Programms „DIGITALES EUROPA (DIGITAL EUROPE)“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. 
  • Die Bewerbungsfrist aller heute veröffentlichten Ausschreibungen endet am 26. September 2023, 17 Uhr (Brüsseler Zeit).
  • Zielgruppe sind KMU, Industrie, öffentliche Verwaltungen und andere Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten, EFTA/EWR-Ländern sowie assoziierten Ländern.
  • Weitere Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE wurden von der EU-Kommission für Ende Mai 2023 sowie für Ende des Jahres 2023 angekündigt. 392 Mio. Euro sollen im Jahr 2023 insgesamt für Ausschreibungen bereitgestellt werden.
  • Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms von DIGITAL EUROPE für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 909,5 Millionen Euro.

Schwerpunkte:

1. Förderung digitaler Kompetenzen

16 Millionen Euro werden in die Förderung digitaler Kompetenzen investiert. Dabei stehen digitale Kompetenzen im Halbleiterbereich im Vordergrund. Außerdem sollen die digitalen Kompetenzen von jungen Schülerinnen und Schülern verbessert werden, mit besonderem Fokus auf Schülerinnen.

Ausschreibungen im Detail:

 2. Smart Cities/CitiVerse

Mit 15 Mio. EUR soll ein EU-CitiVerse-Projekt aufgesetzt werden, das definiert, was das "CitiVerse" für Europa bedeuten kann und das die CitiVerse-Industrie der EU bei der Entwicklung der verschiedenen Schichten von VR/AR-Welten, die für lokale Behörden und Bürger nützlich sind, zusammenbringt.

 Ausschreibung im Detail:

 3. KI und Cloud-Infrastruktur-Projekte

Für den Bereich KI wird mit 3 Millionen Euro eine Koordinierungsstelle für die KI-Testing and Experimentation Facilities (TEFs) geschaffen, die 2021 für ausgewählte Sektoren über das Programm "Digitales Europa" errichtet wurden.

Für zwei Projekte zur Schaffung von Cloud-to-Edge-Infrastrukturen werden 25 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die insbesondere zur Entwicklung einer sicheren Kooperationsplattform für die Luftfahrt- und Sicherheitsindustrie beitragen sollen. Außerdem dienen die Mittel der Unterstützung eines Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) für Clouds, mit dem ein Büro eingerichtet wird, das die Cloud-to-Ed-Ergebnisse des IPCEI verbreiten soll.

Ausschreibungen im Detail:

4. Online-Sicherheit und Desinformationsbekämpfung

Für die Vertrauensbildung in den digitalen Wandel wurden heute Ausschreibungen mit einem Volumen von 32 Mio. EUR veröffentlicht. Dazu zählt ein Netz von Safer-Internet-Zentren (SICs), das Minderjährige bei der Bewältigung von Online-Risiken unterstützen soll. Außerdem soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, anonym Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu melden, außerdem wird in ein IT-System zur Unterstützung der Entfernung von Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern investiert. Zusätzlich umfasst der Schwerpunkt eine Ausschreibung zur Stärkung der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale MedienÖffnet sich in einem neuen Fenster (EDMO), welche Desinformation in ganz Europa bekämpfen soll.

Ausschreibungen im Detail:

5. Daten: Energie, Genom, Intensivpflege, Produktpässe

Heute wurden zudem 31 Millionen EUR für Projekte im Bereich Daten bereitgestellt. Über das Daten-Projekt „Genome of Europe“ soll eine europäische Referenz-Genomdatenbank etabliert werden, die Fortschritte in den Bereichen Forschung, Innovation, Krankheitsprävention und Gesundheitsversorgung ermöglichen soll. Außerdem wurde ein Daten-Projekt für den EU-Referenzrahmen für EnergieeinsparungenÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Für den Aufbau einer interoperablen und sicheren Infrastruktur für vertrauenswürdige Datensätze von Intensivpflegestationen in der EU werden zusätzlich 5 Mio. EUR bereitgestellt. 6 Mio. Euro werden zudem für ein Projekt zur Validierung von Digitalen Produktpässen in mindestens zwei Wertschöpfungsketten in großem Maßstab und unter realen zur Verfügung gestellt.

Ausschreibungen im Detail:

6. Unterstützungsmaßnahmen:

Unterstützungsmaßnahmen sind für Nationale Kontaktstellen sowie für die Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen (D&E) vorgesehen.  

Ausschreibungen im Detail:

LINKS:

 

Hintergrund

  • Die EU-Kommission hat 14 Ausschreibungen mit einem Volumen von 122 Millionen Euro im Rahmen des Programms „DIGITALES EUROPA (DIGITAL EUROPE)“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. 
  • Die Bewerbungsfrist aller 14 Ausschreibungen endet am 26. September 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
  • Weitere Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE wurden von der EU-Kommission für das Ende des Jahres 2023 angekündigt.
  • 392 Millionen Euro sollen im Jahr 2023 insgesamt für Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE bereitgestellt werden.
  • Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms von DIGITAL EUROPE für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 909,5 Millionen Euro.

Aktuelle Ausschreibung „BOOSTING DIGITAL SKILLS“: 

  • Im Jahr 2021 waren laut EU-Kommission nur 4,5 Prozent aller Absolventen in der EU Studierende in digitalen und IKT-Disziplinen.
  • Nur 19 Prozent der IKT-Fachleute sind Frauen und nur jeder dritte Abschluss in MINT-Fächern (Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Mathematik) wird durch Frauen erzielt.
  • Um den Mangel an IKT-Spezialisten in der EU zu beheben, ist es aus Sicht der EU-Kommission notwendig, den Pool an Schülern zu vergrößern, die im Endeffekt an einem MINT- und IKT-Studium interessiert sind. 
  • Die EU-Kommission will dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Mädchen und Frauen legen.
  • Die kontinuierliche Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen von einem frühen Alter an ist im Endeffekt von entscheidender Bedeutung für die Beeinflussung des Niveaus der digitalen Kompetenzen der EU-Bevölkerung und der Zahl der männlichen und weiblichen Schüler, die ein Studium und eine Karriere im IKT-Bereich in Betracht ziehen. 
  • In den bilateralen Gesprächen zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen des sog. „strukturierten Dialogs über digitale Bildung und Kompetenzen“ forderten viele Mitgliedstaaten innovative Ansätze, um junge Menschen und insbesondere Mädchen ab der Grundschule für digitale Berufe zu gewinnen und ein Umdenken in ihrer Wahrnehmung zu fördern.
  • Diese Ausschreibung soll daher gezielte Aktivitäten umfassen, um Mädchen und Frauen zu ermutigen, sich an digitalen Studiengängen zu beteiligen.

Erwartete Leistungen

  • Das geförderte Projekt soll Pilotaktionen durchzuführen, um die Zahl der Studenten zu erhöhen, die ein digitales Studium und eine digitale Karriere anstreben.
  • Ein besonderer Schwerpunkt der Aktionen soll auf der Erhöhung der Beteiligung von Mädchen liegen.
  • Die Aktionen sollen gemeinsam zwischen führenden technischen Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und Schulen durchgeführt werden, um digitale Studien durch praktische Aktivitäten und herausfordernde Projekte zu fördern.
  • Mit der Ausschreibung sollen Sommerschulen für Schüler in digitalen Bereichen und Karrieretage für digital Interessierte finanziert werden.
  • Ein weiteres Ziel der Ausschreibung ist es, die EU-Initiative "Code WeekÖffnet sich in einem neuen Fenster“ auf eine stärkere und breitere Basis zu stellen und so ihre Wirkung über die 4 Millionen Menschen hinaus zu steigern, die bislang jedes Jahr erreicht werden, von denen fast die Hälfte junge Frauen und Mädchen sind.
  • Verwaltung des Netzwerks von freiwilligen Botschaftern der EU Code Week, sowie führenden Lehrkräften und Koordinatoren in den Bildungsministerien oder anderen Bildungsbehörden und -organisationen.
  • Ausweitung des Freiwilligen-Netzwerks der Code Week durch stärkere Konzentration auf die Gewinnung eines jüngeren Publikum (Studenten und junge Berufstätige) zur Mitarbeit an der Initiative zu gewinnen Organisation von Aktivitäten und Unterstützung von Kommunikationsmaßnahmen rund um die Code Week.
  • Verwaltung der Gemeinschaft von Zehntausenden von Lehrkräften und Programmierbegeisterten, um Anreize für die Organisation, Registrierung und Teilnahme an Aktivitäten der EU Code Week zu schaffen.
  • Durchführung ganzjähriger innovativer Kommunikationskampagnen auf europäischer und nationaler Ebene (einschließlich bezahlter Werbekampagnen).
  • Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern in den Bereichen Programmierung, rechnergestütztes Denken, digitale Kompetenz und im weiteren Bereich der digitale Bildung durch eine Vielzahl von Aktivitäten.
  • Aufzeigen von Anreizen für Schulen und Lehrkräfte, sich aktiv an der EU Code Week zu beteiligen.
  • Bereitstellung von zugänglichen und einfach zu nutzenden Ressourcen, einschließlich Coding Challenges, Lernbits, Videos und Podcasts in englischer Sprache.

Erwartetes Ergebnis

  • Die Ausschreibung soll im Ergebnis zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie der Hochschulbildung und der Forschung führen, um die Zahl der Schüler zu erhöhen, die sich für ein digitales Studium einschreiben.
  • Die Ausschreibung soll zur Entwicklung von Sommerschulen, spezialisierten Informations- und Karrieretagen sowie insbesondere der massiven Stärkung der Verbreitungs- und Outreach-Aktivitäten über die EU Code Week führen.

EU-Aktionsplan

  • Diese Ausschreibung unterstützt die Verwirklichung des EU-Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027), der darauf abzielt, die digitalen Kompetenzen von Mädchen und Frauen durch Projekte zu verbessern.

Zielgruppen

Konsortien

  • Konsortien müssen für diese Ausschreibung mindestens 4 unabhängige Antragsteller (d.h. Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) umfassen und zwar aus 4 verschiedenen förderfähigen Ländern. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den förderfähigen Ländern, wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Siehe S. 32 der offiziellen AusschreibungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Fördervolumen

  • Gesamtförderung: 6 Millionen Euro
  • Die EU-Kommission gibt an, dass voraussichtlich ein Projekt gefördert werden wird.

Frist

LINKS:

 

 

Hintergrund

  • Die EU-Kommission hat 14 Ausschreibungen mit einem Volumen von 122 Millionen Euro im Rahmen des Programms „DIGITALES EUROPA (DIGITAL EUROPE)“ für das Jahr 2023 veröffentlicht.
  • Die Bewerbungsfrist aller 14 Ausschreibungen endet am 26. September 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
  • Weitere Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE wurden von der EU-Kommission für das Ende des Jahres 2023 angekündigt.
  • 392 Millionen Euro sollen im Jahr 2023 insgesamt für Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE bereitgestellt werden.
  • Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms von DIGITAL EUROPE für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 909,5 Millionen Euro.

Ausschreibung „Genome of Europe“: 

  • Mit dieser Ausschreibung möchte die EU-Kommission die Durchführung des Projekts „Genome of Europe (GoE)“ unterstützen. 
  • GoE zielt darauf ab, eine europäische Referenzgenomdatenbank für genetische Variationen einzurichten und in Betrieb zu nehmen, die durch sog. Ganzgenomsequenzierung (whole genome sequencing/WGS) für mindestens 500.000 Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage bevölkerungsbezogener nationaler Referenzgenomsammlungen gewonnen werden, die insgesamt repräsentativ für die europäische Bevölkerung sind.
  • Die GoE hat laut der EU-Kommission das Potenzial, bahnbrechende Fortschritte in der Forschung, der Innovation, der Krankheitsprävention und der Gesundheitsversorgung zu fördern, die weit über klinische Disziplinen und über die derzeitigen Anwendungsfälle hinausgehen.
  • Eine konzertierte Anstrengung zur Genomsequenzierung ist laut EU-Kommission notwendig, um eine kritische Masse an WGS-Daten in ganz Europa zu erreichen. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme aufgrund von Skaleneffekten erhebliche Effizienzgewinne mit sich bringt und alle GoE-Länder in die Lage versetzen sollte, WGS-Daten beizusteuern.
  • Sie soll auch die konsequente Anwendung vereinbarter gemeinsamer Datenanforderungen und Qualitätsmaßnahmen in allen nationalen Datensätzen sicherstellen und so die Schaffung eines hochwertigen europäischen Referenzdatensatzes ermöglichen.

Erwartete Leistungen

  • Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der sogenannten Ganzgenomsequenzierung in der für die klinische Anwendung erforderlichen Tiefe.
  • Dies soll durch eine koordinierte WGS-Sequenzierung erreicht werden, die eine massive neue Datenerfassung in allen GoE-Ländern ermöglichen soll.
  • WGS-Daten für die GoE müssen gemäß dem „1+MG Trust Framework“ generiert werden, das eine Reihe von Mindestempfehlungen enthält, um einen sicheren grenzüberschreitenden Zugang zu Genomdaten in Europa zu ermöglichen - insbesondere im Hinblick auf ethische und rechtliche Aspekte, Datenstandards, Datenqualität und technische Interoperabilität.
  • Parallel zur Datengenerierung (WGS-Sequenzierung) müssen die Architektur, Hardware und Software, die für die Zusammenführung der nationalen Referenzdatenbanken zu einer europäischen Referenzdatenbank (The Genome of Europe) erforderlich sind konzipiert, entwickelt und implementiert werden.

Zielgruppen

Konsortien

  • Dem Konsortium sollten öffentliche und private Einrichtungen angehören wie z.B.: öffentliche Verwaltungen (nationale, regionale und lokale Ebene), Krankenhäuser, Forschungsinstitute, Biobanken, Forschungsagenturen, Forschungsinfrastrukturen.
  • Konsortien müssen für diese Ausschreibung mindestens 5 unabhängige Antragsteller (d.h. Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) umfassen und zwar aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den förderfähigen Ländern, wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Siehe im Detail S. 32 der offiziellen Ausschreibung.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Fördervolumen

  • Gesamtförderung: 20 Millionen Euro
  • Die EU-Kommission hat kommuniziert, dass voraussichtlich nicht mehr als ein Konsortium gefördert werden wird.

 Frist

Links

Hintergrund

  • Die EU-Kommission hat 14 Ausschreibungen mit einem Volumen von 122 Millionen Euro im Rahmen des Programms „DIGITALES EUROPA (DIGITAL EUROPE)“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. 
  • Die Bewerbungsfrist aller 14 Ausschreibungen endet am 26. September 2023, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit).
  • Weitere Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE wurden von der EU-Kommission für das Ende des Jahres 2023 angekündigt.
  • 392 Millionen Euro sollen im Jahr 2023 insgesamt für Ausschreibungen im Rahmen von DIGITAL EUROPE bereitgestellt werden.
  • Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms von DIGITAL EUROPE für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 909,5 Millionen Euro.

Ausschreibung„Digitaler Produktpass“

  • Der Schwerpunkt des geförderten Projektes soll in einer Pilotmaßnahme liegen, die unter realen Bedingungen und in großem Maßstab Digitale Produktpässe (Digital Product Passport/DPPs) in mindestens zwei Wertschöpfungsketten demonstriert.
  • Im Hinblick auf die Wertschöpfungsketten werden diejenigen mit langer und komplexer Lieferkette und/oder anspruchsvollen Reparatur-, Aufarbeitungs- und Recycling-Prozessen bevorzugt.
  • Das resultierende DPP-Informationssystem sollte sich auf internationale oder europäische Standards in folgenden Bereichen stützen: Datenträger und eindeutige Identifikatoren, Verwaltung von Zugriffsrechten, Interoperabilität (technisch, semantisch, organisatorisch) einschließlich Datenaustauschprotokollen und -formaten, Datenspeicherung, Datenverarbeitung (Eingabe, Änderung, Aktualisierung), Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität, Datensicherheit und Datenschutz. 
  • Soweit möglich, soll dabei die intelligente Cloud-to-Edge-Middleware-Plattform „Simpl“ verwendet werden. Der Zugang zu den im DPP enthaltenen Informationen sollte rollenabhängig sein. Die vollständige Interoperabilität des DPP-Informationssystems zwischen verschiedenen Lieferketten sollte eines der Merkmale sein, das im Rahmen des Pilotprojekts getestet und nachgewiesen wird.
  • Das Pilotprojekt soll auf den einschlägigen EU-Initiativen zum Thema aufbauen. Es soll auch die Eignung der neuesten Technologien zur Verfolgung und Rückverfolgung, der Systeme des Internets der Dinge, der Distributed-Ledger-Technologien, der Cybersicherheitsmethoden und der Cloud-Technologien und -Infrastrukturen (wie GAIA-X) prüfen.
  • Die EU-Kommission erwartet einen Beitrag zum Nachweis der Durchführbarkeit der Erfassung, Verwaltung und sicheren Weitergabe von Daten, die von Akteuren der Lieferkette, Herstellern, Wiederverkäufern, Reparatur-Einheiten, Wiederaufbereitern und Recyclern entlang dieser Wertschöpfungsketten erzeugt werden.
  • Durch den Einsatz in der Praxis sollen die Protokolle für einen sicheren und maßgeschneiderten Zugang für die betreffenden Akteure validiert und weiter verbessert werden.
  • Das Pilotprojekt soll offene digitale Lösungen für die Identifizierung, Verfolgung, Kartierung und den Austausch von Produktinformationen während des gesamten Lebenszyklus unter realen Bedingungen testen und so die grenzüberschreitende Interoperabilität und einen gut funktionierenden EU-Binnenmarkt gewährleisten.

Zielgruppen

Konsortien

  • Dem Konsortium sollten öffentliche Einrichtungen sowie private Einrichtungen einschließlich relevanter Wirtschaftsakteure - darunter mindestens zwei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - relevante Verbände, NGOs und Forschungseinrichtungen angehören.
  • Konsortien müssen für diese Ausschreibung mindestens fünf unabhängige Antragsteller (d.h. Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) umfassen und zwar aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den förderfähigen Ländern, wie auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten.
  • Siehe im Detail S. 11 der offiziellen AusschreibungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Fördervolumen

  • Gesamtförderung: 6 Millionen Euro
  • Die EU-Kommission hat kommuniziert, dass voraussichtlich nicht mehr als ein Konsortium gefördert werden wird.

Frist

Links

Digitale Transformation von KMU: Projekt ADMA

Frist: maximal 17.01.2024/Windhundverfahren

Hintergrund:

  • Das von der EU-Kommission über Horizont2020 geförderte Projekt „ADMA TranS4MErsÖffnet sich in einem neuen Fenster“ gilt als eines der größten europäischen Projekte für die Unterstützung von KMU bei der digitalen Transformation.
  • ADMA steht für „Advanced Manufacturing“; das Projekt startete 2018.
  • Das Gesamtbudget beläuft sich von 2021 bis 2024 auf 5,6 Mio. EUR.   

Aktuelle Ausschreibung:

  • Die aktuelle ADMA TranS4MErs-Ausschreibung hat eine lange Laufzeit und endet erst am 17. Januar 2024.
  • Mit der Ausschreibung wird das Ziel verfolgt, KMU in der Europäischen Union bei der Einführung und Umsetzung innovativer und nachhaltiger digitaler Fertigungslösungen zu unterstützen. Dadurch sollen effizientere und wettbewerbsfähigere Fabriken der Zukunft in der EU entstehen.
  • Insgesamt sollen 800 ausgewählte KMU in der EU Mittel erhalten, um mit zertifizierten Wissensmaklern, den sog. „TranS4MErs“, zusammenzuarbeiten und mit ihnen maßgeschneidert den Weg der digitalen Transformation zu beschreiten.
  • Nach der Anmeldung bei der „ADMA TranS4MErsxChange-Plattform“ können KMU ihren Weg zur Transformation mit dem sog. „ADMA Scan“ beginnen, einer Selbsteinschätzung, die auf den wichtigsten Transformationsbereichen der Industrie 4.0 basiert. Sie soll den KMU helfen, ihren Reifegrad in der digitalen Fertigung zu bewerten.
  • Die Ergebnisse des Scans bilden die Grundlage, auf der dann die TranS4MErs und das KMU gemeinsam einen Transformationsplan für das KMU entwickeln.
  • Das Transformationsprogramm gliedert sich in zwei Phasen:
    • 1. Design-Phase: In dieser Phase erhalten die KMU einen Gutschein für bis zu 8 Stunden Beratung und Unterstützung durch einen TranS4MEr. In dieser Phase werden die Geschäftsbedürfnisse und Digitalisierungsmöglichkeiten des Unternehmens bewertet und einen maßgeschneiderter Transformations- und Implementierungsplan entworfen.
    • 2. Revamp-Phase: Der Transformations- und Implementierungsplan ist die Grundlage der Auswahl für die zweite Phase. In dieser Revamp-Phase erhalten die KMU bis zu 5.000 EUR, die sie für ausgewählte Innovations- und Beratungsdienstleistungen und Tools aus dem ADMA TranS4MErs-Katalog ausgeben können, um ihren Transformationsprozess abzuschließen.

Zielgruppe:

  • KMU des verarbeitenden Gewerbes
  • mit 1 bis 250 Beschäftigten
  • mit einem Jahresumsatz von <50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanz von <43 Millionen EUR
  • die im Bereich der fortgeschrittenen Fertigung tätig sind und neues Wissen sowie innovative Spitzentechnologien wie Robotik, 3D-Druck, künstliche Intelligenz, Hochleistungsrechnen und Modellierung nutzen wollen, um komplexe Produkte herzustellen
  • die als Technologie- oder Dienstleistungsanbieter agieren, um Fertigungsprozesse und Produkte zu verbessern
  • Die KMU müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Förderung:

  • Die Gutscheine für die Beratungsleistungen werden zu mehreren Auswahlterminen, die im Juni 2023 beginnen, nach und nach über das Windhundverfahren vergeben.

Fristen:

  • An jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat finden Auswahlen statt, in deren Rahmen die förderfähigen KMU nach dem Windhundverfahren einen Zuschlag erhalten können.
  • Folgende Termine sind vorgesehen:
  • 5. und 19. Juli 2023
  • 2. und 16. August
  • 6. und 20. September
  • 4. und 18. Oktober
  • 1. und 15. November
  • 6. und 20. Dezember
  • 3. Januar 2024
  • Anmeldeschluss ist der 17. Januar 2024, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
  • Die Anträge müssen von interessierten KMU über das F6S-Portal eingereicht werden via

https://www.f6s.com/adma-trans4mers-opencall2/Öffnet sich in einem neuen Fenster

Links/ Mail:

- Open Call SummaryÖffnet sich in einem neuen Fenster 

- Open Call Application GuidelineÖffnet sich in einem neuen Fenster

- Service AgreementÖffnet sich in einem neuen Fenster

- European Commission SME definition guideÖffnet sich in einem neuen Fenster

- info@trans4mers.eu

Ausschreibung voraussichtlich ab 4. OKTOBER 2023

Hintergrund:

  • Laut EU-Kommission wurde durch die COVID-19-Pandemie die digitale Demokratie relevanter und einflussreicher als je zuvor, da der Zugang zur physischen Öffentlichkeit eingeschränkt war. Über digitale Plattformen und soziale Medien konnten Einzelpersonen weiterhin ihre Meinung äußern, den Wandel fördern und das Bewusstsein für Demokratie und Grundrechte schärfen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich dabei den digitalen Medien und kollaborativen Plattformen zugewandt, um sich mit öffentlichen Angelegenheiten zu befassen und virtuell eine aktive Bürgerschaft auszuüben. Plattformen für die digitale Demokratie erweitern die Möglichkeiten für demokratische Beratungen durch besseren und schnelleren politischen Informationsaustausch, öffentlichen Dialog, Beteiligung an öffentlichen Entscheidungsprozessen und Ausübung des Stimmrechts bei politischen Wahlen.
  • Allerdings sind digitale Lösungen auch anfälliger für Störungen, z. B. durch Bedrohungen der Cybersicherheit und des Datenschutzes, Fehlinformationskampagnen oder digitalen Lobbyismus.
  • Daher wird die EU-Kommission im Rahmen des EU-Programmes HORIZONT EUROPA vermutlich im Oktober 2023 eine Forschungsausschreibung zum Thema „Digitale Demokratie“ veröffentlichen.

Ziele:

  • Politische Entscheidungsträger, Praktiker und Forscher sollen durch die Ergebnisse der im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Projekte ein besseres Verständnis der digitalen Demokratie, der Herausforderungen und Chancen, die mit digitalen demokratischen Beratungen verbunden sind sowie des aktuellen Stands der Technik gewinnen.
  • Projektanträge sollten - aufbauend auf vorhandener Literatur und Daten - die jüngsten Entwicklungen untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die durch die Pandemie ausgelöste innovative E-Demokratie und E-Partizipationslösungen auf allen Ebenen des Regierens (international, EU, national, regional, lokal).
  • Eine historische Analyse soll ermöglichen, die langfristigen Auswirkungen der E-Partizipation auf die Demokratie sowie die politische und bürgerliche Kultur zu betrachten, die internationale Zusammenarbeit soll den Austausch von bewährten Verfahren und Erfolgsgeschichten erleichtern.
  • Die Rahmenbedingungen, d. h. Regeln, Strategien und Prozesse, Arbeitsweisen, Menschen (Fähigkeiten, Kultur und Werte, Führung) und Wissen (Daten, Lernen), die die demokratische Beteiligung auf der nächsten Ebene unterstützen (neue und künftige Praktiken), sollten untersucht werden.
  • Besonderes Augenmerk sollte die Forschung auf die digitale Inklusion als zentrale Herausforderung und wesentliches Element einer inklusiven Bürgerbeteiligung an öffentlichen Beratungen für eine gesunde, digital gestützte Demokratie richten, und zwar durch eine gleichberechtigte Beteiligung unabhängig von Einkommensniveau, Bildung, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, verwendeter Sprache, Fähigkeiten, geografischem Standort usw. sowie von der digitalen Kluft zwischen den Generationen.
  • Die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen, darunter öffentliche Verwaltungen, Endnutzer, politische Akteure und der Privatsektor, wird nachdrücklich von der EU-Kommission empfohlen, um den Dialog und das Verständnis zwischen verschiedenen Interessengruppen in demokratischen Beratungen zu fördern, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Schutz vor Bedrohungen und Herausforderungen (z. B. Betrugsprävention bei der elektronischen Stimmabgabe) zu verbessern, Polarisierung zu überwinden und bessere politische Ergebnisse zu erzielen.

Zielgruppen:

  • An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
  • Detaillierte und rechtsverbindliche Erläuterungen dazu finden sich im Annex B, Seite 6, des HORIZONT-Arbeitsprogrammes 2023-2024: wp-13-general-annexes_horizon-2023-2024_en.pdf (europa.eu)Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.  
  • Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
  • Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.
  • Detaillierte und rechtsverbindliche Erläuterungen dazu finden sich im Annex B, Seite 11, des HORIZONT-Arbeitsprogrammes 2023-2024: wp-13-general-annexes_horizon-2023-2024_en.pdf (europa.eu)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Fördervolumen:

  • 9 Mio. EUR insgesamt,
  • verteilt auf 3 Projekte
  • mit jeweils 2 bis 3 Mio. EUR EU-Förderung.

Frist:

Veröffentlichung voraussichtlich am 6. Dezember 2023, Frist voraussichtlich 12. März 2024, 17 Uhr (Brüsseler Zeit)

Hintergrund und Ziele:

Die EU-Kommission hat eine EU-Fördermittelausschreibung im Rahmen des Programmes HORIZONT EUROPA zum Forschungsthema „Ethik in der KI der nächsten Generation“ für Dezember 2023 angekündigt, mit der eine verantwortungsvolle, vertrauenswürdige und auf den Menschen ausgerichtete Gestaltung und Entwicklung der nächsten Generation künstlicher Intelligenz gefördert werden soll. Europaweit wird ein Projekt gefördert werden. Das Fördervolumen beträgt 3 Millionen Euro.

Von Seiten des  Bereichs der Hessischen Digitalministerin weisen wir über S 2 Stakeholder wie ZEVEDI gesondert auf diese Ausschreibung hin.

Das geförderte Projekt soll folgende Ergebnisse erzielen:

  • Die Operationalisierung verfügbarer allgemeiner Leitlinien zur Ethik der KI in praktische spezifische Leitlinien. Diese Leitlinien werden sich auf die Auswirkungen der KI auf die menschliche Wahrnehmung und das menschliche Verhalten konzentrieren. Die Leitlinien müssen auch die ethische Dimension der Untersuchung des menschlichen Verhaltens und der Kognition bei der Entwicklung und Verbesserung von KI-Systemen berücksichtigen. Die Leitlinien sollten die Ethik in die einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsprozesse einbeziehen und Strategien zur Gewährleistung einer angemessenen Beteiligung aller von der Entwicklung, dem Einsatz und der Nutzung der betreffenden Anwendungen Betroffenen berücksichtigen;
  • Entwicklung und Validierung von Bildungs- und Schulungsmaterial, das die erstellten Leitlinien widerspiegelt. Dies sollte auf partizipatorischen Prozessen beruhen, die alle relevanten Interessengruppen, einschließlich Bürgergruppen und Industrie, einbeziehen.

Maßnahmen:

Das geförderte Projekte soll folgende Maßnahmen umfassen:

  • Eine der größten Herausforderungen besteht aus Sicht der EU-Kommission darin, dass die Bedeutung und angemessene Auslegung der Schlüsselkonzepte und -prinzipien in den KI-Leitlinien oft sehr kontextspezifisch sein wird. So können beispielsweise die ethischen Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem Einsatz von KI-gestützten Techniken zur Erkennung von Emotionen ganz anders aussehen, wenn sie zu Einstellungs- und Auswahlzwecken eingesetzt werden, als wenn sie zur Erkennung von Stresszuständen bei der Bearbeitung von Notrufen oder zur Erkennung von Missbrauchssituationen verwendet werden. Systeme für die automatische Erkennung von Emotionen und die Analyse von Gefühlen können zwar enorme Fortschritte ermöglichen (z.B. bei der Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Handels), sie können aber auch beträchtlichen Schaden anrichten (z. B. gegen Andersdenkende vorgehen oder Wähler manipulieren). Neben der Gewährleistung des Schutzes von Forschungsteilnehmern spielt die ethische Überprüfung der Forschung daher eine zentrale Rolle bei der Berücksichtigung ethischer Belange in Forschungsprojekten bereits in der Konzeptionsphase. Während die Gewährleistung der Entwicklung ethischer KI technische Lösungen erfordert - z. B. zur Verbesserung von Transparenz und Erklärbarkeit -, müssen Leitlinien für die Operationalisierung ethischer KI-Grundsätze (auf nichttechnische Weise) entwickelt und im Lichte neuer Entwicklungen in diesem Bereich (insbesondere der zunehmenden eingehenden Untersuchung menschlichen Verhaltens in der KI-Forschung und -Entwicklung) kontinuierlich bewertet werden.
  • Um die ethischen Herausforderungen besser zu verstehen, die (1.) mit der Erforschung des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Kognition verbunden sind, um die Entwicklung oder Verbesserung von KI-Systemen zu unterstützen, und die (2.) mit den Auswirkungen der KI auf die menschliche Kognition und das menschliche Verhalten zusammenhängen, sollte die derzeitige Wissenslandschaft überprüft werden, und es können drei beispielhafte Forschungsbereiche ausgewählt werden (z. B. Anwendungen der Emotionserkennung, Deep Learning und allgemeine Intelligenz);
  • Aufbau spezialisierter, umfassender Expertennetze, die sich aus multidisziplinären Teams zusammensetzen (u. a. Ingenieure, Datenwissenschaftler, Rechtsexperten, Ethiker, Kognitionsforscher, Forscher mit Fachwissen in anderen relevanten Bereichen, Forschungsverwalter und politische Experten);
  • In Zusammenarbeit mit den Expertennetzwerken und auf der Grundlage von Erkenntnissen und Fallstudien sollen operative Leitlinien für KI-Systeme entwickelt werden, die auf der Erforschung der menschlichen Kognition und des menschlichen Verhaltens aufbauen. Diese Leitlinien sollten die Ethik in die einschlägigen Forschungs- und Gestaltungsprozesse einbeziehen und die ethische Bewertung und Prüfung von Forschungsprojekten und -ergebnissen erleichtern (einschließlich Toolboxen für die algorithmische Folgenabschätzung). Die Leitlinien sollten sich an die Forschungsgemeinschaft richten, insbesondere an Nachwuchsforscher sowie an Ethikexperten (z.B. Mitglieder von Ethikprüfungsausschüssen) und Projektmanager. Die entwickelten Leitlinien müssen die "Ethics-by-Design"-Ansätze (wie sie in den Leitlinien "Ethics by Design" und "Ethics of Use Approaches for Artificial Intelligence" enthalten sind) an die jeweiligen Studien- und Entwicklungsbereiche anpassen. Diese sollten Mechanismen zur Bewertung der "Ethik-Reifegrade" für die jeweiligen "Technologie-Reifegrade" und die entsprechenden Mechanismen zur direkten Einbeziehung von Methoden zur Verbesserung der Ethik in die Gestaltung von Forschungsprotokollen und Prototypen (z. B. Technologien zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre, Erklärbarkeit, menschenzentrierter Ansatz bei der Gestaltung) umfassen;
  • Entwicklung eines Instrumentariums für die internationale Zusammenarbeit in der KI-Forschung und -Entwicklung in den einschlägigen Bereichen unter Berücksichtigung der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen bei den wichtigsten strategischen Partnern (z. B. China, Republik Korea, Japan, Kanada und USA). Einbeziehung der Grundsätze des Vorteilsausgleichs in die KI-Forschung und -Entwicklung im Einklang mit dem Globalen Verhaltenskodex für Forschung in ressourcenarmen Gebieten (TRUST-Code);
  • Als Ergebnis der oben genannten Maßnahmen sollte das Projekt auch innovatives Schulungsmaterial (das die Leitlinien widerspiegelt) für Studenten, Nachwuchsforscher und erfahrene Forscher hervorbringen. Darüber hinaus sollten Experten für das Ethikbewertungssystem des Rahmenprogramms geschult werden (250-300). Besonderes Augenmerk sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern sowie auf gleichstellungs- und diversitätsbezogene ethische Aspekte gelegt werden. Das Feedback der Teilnehmer sollte zur Verbesserung der Schulungen genutzt werden.
  • Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sich auf multidisziplinäre, integrative Netze von Fachleuten stützen, zu denen unter anderem Ingenieure, Datenwissenschaftler, KI-Rechtsexperten, Ethiker, Kognitionsforscher, Linguisten und Pädagogen sowie Vertreter des Privatsektors gehören. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Frauenanteil von 45 Prozent - oder mehr - zu erreichen, insbesondere bei Studenten, Forschern und Experten.
  • Um die Wirkung der erwarteten Ergebnisse (z.B. die Wirksamkeit von Schulungskursen, Leitlinien, Toolboxen usw.) zu verbessern, wird darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Forschungsmanagementbüros und Ethikbeauftragten in Forschungseinrichtungen dringend empfohlen.

Zielgruppen:

Fördervolumen:

  • 3 Millionen Euro insgesamt
  • für ein Projekt

Frist:

 

Bewerbung voraussichtlich ab 15. November 2023

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat eine EU-Fördermittelausschreibung im Rahmen des Programmes HORIZONT EUROPA zum Forschungsthema „KI und Daten“ für November 2023 angekündigt.

Geförderte Projekte sollen zu folgenden Zielsetzungen beitragen:

  • Unternehmen und der öffentliche Sektor sollen in die Lage versetzt werden, bestehende und neu entstehende Vorschriften (z.B. DSGVO, Data Governance Act, Data Act, Artificial Intelligence Act) problemlos einzuhalten und einen Mehrwert aus Datenbeständen zu schaffen, die sie besitzen oder auf dem Markt erwerben.
  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicherer fühlen in dem Wissen, dass datengesteuerte Systeme sie auf faire, unvoreingenommene und gesetzeskonforme Weise behandeln und ihre Privatsphäre und andere Rechte respektieren.

Außerdem sollen sie den Überblick über die Verwendung personenbezogener Daten in einer Welt behalten, in der "alles" online geht.

  • Die Projekte sollen Definition, Quantifizierung und Messung von Verzerrungen in Datensätzen (insbesondere in den Datensätzen, die für die KI-Entwicklung verwendet werden) leisten.
  • Sie sollen zur Verkürzung der Markteinführungszeit und Senkung der Entwicklungskosten für konforme Datenlösungen beitragen.
  • Es soll außerdem ein Beitrag zu offenen, vertrauenswürdigen und gemeinsamen europäischen Datenräumen geleistet werden.
  • Außerdem ist die Quantifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks des Datenbetriebs als Beitrag zum Green-Deal-Ziel "keine Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2050" von Bedeutung.

Maßnahme:

Geförderte Projekte sollen folgende Maßnahmen umfassen:

  • Entwicklung, Erprobung und Integration von Systemen/Instrumenten zur Einhaltung von Vorschriften für die Datenwirtschaft, welche  die zunehmenden Datenmengen effizienter verarbeiten, mehr nützliches Wissen aus den Daten gewinnen und zur Messung, Kennzeichnung, Zertifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks großer Datenoperationen beitragen (z. B. durch Minimierung der Datenübertragungen/des Datenverkehrs, Verbesserung der Energiewiederverwendung und/oder Verringerung des Energieverbrauchs von KI-Training/Maschinenlernen, Schutz der Privatsphäre und anderer Prozesse).
  • Die Technologien sollten dem sich abzeichnenden Bedarf an praktischen, erschwinglichen und automatisierten Instrumenten für die Einhaltung der Vorschriften (z. B. Schutz der Privatsphäre, intelligente Vertragsgestaltung, Zustimmungsmanagement, Erkennung von Verzerrungen, Qualitätsmessung, Nachverfolgung der Datennutzung usw.) gerecht werden. Sie sollen Grundsätze und Architekturen entwerfen, die von sich aus die Vorschriften einhalten und die relevanten Cybersicherheitsfragen behandeln. Compliance ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen und umfasst die Einhaltung rechtlicher, ethischer und ökologischer Vorschriften. Die im Konsortium vertretenen Kompetenzen sollten alle relevanten Aspekte (technisch, rechtlich, kommerziell, gesellschaftlich, ethisch) angemessen abdecken.
  • Ziel ist es, gemeinsame europäische Datenräume und die Bereitstellung von KI-Daten mit zuverlässigen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung/Aufzeichnung von Datentransaktionen auszustatten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind geförderte Projekte aufgefordert, geeignete Technologien und Methoden wie gemeinsame und verteilte KI/Analytik einzusetzen und sie mit vertrauenswürdigen KI-Techniken zu verknüpfen, die Privatsphäre und Vertraulichkeit von KI-Trainingsdaten zu schützen und den Energiebedarf zu verringern.
  • Vorgeschlagene Maßnahmen sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Insbesondere sollten sie auf den Ergebnissen der Horizont-2020-Datenplattform-Projekte (siehe im Detail hierÖffnet sich in einem neuen Fenster) und den Ergebnissen der unter dem Thema HORIZON-CL4-2021-DATA-01-01 ausgewählten ProjekteÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie den unter dem Thema HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-01 auszuwählenden ProjektenÖffnet sich in einem neuen Fenster aufbauen.
  • Ebenso sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen Verbindungen zu den im Rahmen des Programms "Digitales Europa" finanzierten gemeinsamen Europäischen Datenräumen und Europäischen Zentren für digitale Innovation herstellen und gegebenenfalls Synergien mit diesen anstreben. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte, soweit relevant, angesprochen werden, wobei der Schwerpunkt auf offenen, standardisierten und vertrauenswürdigen Konzepten liegen sollte.

Anforderungen im Hinblick auf TRL:

Zielgruppen:

Fördervolumen:

  • 38 Millionen Euro insgesamt,
  • verteilt auf 4 Projekte
  • mit jeweils 8 bis 10 Millionen Euro EU-Förderung.
  • Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für juristische Personen ohne Erwerbszweck, gilt ein Fördersatz von bis zu 100 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten.

Frist:

Veröffentlichung der Ausschreibung: voraussichtlich 15. November 2023

Frist: voraussichtlich 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat eine EU-Fördermittelausschreibung im Rahmen des Programmes HORIZONT EUROPA zum Forschungsthema „robuste KI“ für November 2023 angekündigt und formuliert darin folgende Anforderungen an KI:

  • Vertrauenswürdige KI-Lösungen müssen robust, sicher und zuverlässig sein, wenn sie unter realen Bedingungen eingesetzt werden.
  • Sie müssen in der Lage sein, angemessene, aussagekräftige und vollständige Erklärungen zu liefern, wenn dies relevant ist, oder Einblicke in die Kausalität zu gewähren.
  • Sie müssen Bedenken hinsichtlich der Fairness berücksichtigen - robust sein, wenn es um solche Fragen unter realen Bedingungen geht, und gleichzeitig mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen in Europa in Einklang stehen.
  • Die geplante Ausschreibung soll Fortschritte in diesen Bereichen erzeugen, die dazu beitragen, eine menschenzentrierte KI zu schaffen, welche die Bedürfnisse und Werte der europäischen Bürger widerspiegelt und zu einer wirksamen Steuerung von KI-Technologien beiträgt.
  • Um zu einer robusten und zuverlässigen KI zu gelangen, sind aus der Sicht der EU-Kommission neue Ansätze erforderlich, um Methoden und Lösungen zu entwickeln, die auch unter anderen als den idealen Bedingungen funktionieren, und gleichzeitig ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wann diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind.
  • Um Vertrauenswürdigkeit zu erreichen, sollten KI-Systeme ausreichend transparent sein und in der Lage sein, zu erklären, wie das System zu einer Schlussfolgerung gelangt ist, und zwar so, dass es für den Benutzer sinnvoll ist, und gleichzeitig anzugeben, wann die Grenzen des Betriebs erreicht sind.

Ziele:

  • Von geförderten Projekten wird im Rahmen der Ausschreibung erwartet, dass sie zu verbesserter Robustheit, Leistung und Zuverlässigkeit von KI-Systemen, einschließlich des Bewusstseins für die Grenzen der operativen Robustheit des Systems beitragen.
  • Im Mittelpunkt sollten außerdem verbesserte Erklärbarkeit und Rechenschaftspflicht, Transparenz und Autonomie von KI-Systemen, einschließlich des Bewusstseins für die Arbeitsbedingungen des Systems stehen.
  • Ziel ist die Entwicklung von KI-Algorithmen, die unter einer Vielzahl von Umständen sicher und zuverlässig arbeiten und vorhersagen können, wann diese Betriebsbedingungen nicht mehr gültig sind.
  • Die Forschung sollte darauf abzielen, die Robustheit und Erklärbarkeit für eine Vielzahl von Lösungen zu verbessern, wobei ein akzeptabler Verlust an Genauigkeit und Effizienz sowie eine bekannte Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit gegeben sein müssen. - Der Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung der allgemeinen Anwendbarkeit von Erklärbarkeit und Robustheit von KI-Systemen durch grundlegende KI- und maschinelle Lernforschung.
  • Zu diesem Zweck können die folgenden Methoden in Betracht gezogen werden, sind aber nicht notwendigerweise darauf beschränkt:
    • dateneffizientes Lernen, Transformatoren, Verstärkungslernen, federated-learning und edge-learning, automatisiertes maschinelles Lernen oder eine beliebige Kombination davon zur Verbesserung der Robustheit und Erklärbarkeit.
    • hybride Ansätze, die Lernen, Wissen und logisches Denken, modellbasierte Ansätze, neuromorphes Rechnen oder andere von der Natur inspirierte Ansätze und andere Formen hybrider Kombinationen integrieren, die allgemein auf Robustheit und Erklärbarkeit anwendbar sind.
    • Kontinuierliches Lernen, aktives Lernen, langfristiges Lernen und wie sie zur Verbesserung der Robustheit und Erklärbarkeit beitragen können.
    • multimodales Lernen, Verarbeitung natürlicher Sprache, Spracherkennung und Textverständnis unter Berücksichtigung multikultureller Aspekte zum Zwecke einer erhöhten operationellen Robustheit und der Fähigkeit, alternative Formulierungen zu erklären.

Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Vorschläge sollten angemessenes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen und gegebenenfalls in den Sozial- und Geisteswissenschaften einbeziehen, einschließlich geschlechtsspezifischem und interdisziplinärem Wissen, um Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen, rassistischen oder anderen Vorurteilen usw. anzugehen.
  • Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der offenen Innovationsherausforderung unter HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 (Erklärbarkeit und Robustheit) vorsehen und einen Beitrag dazu leisten (weitere Informationen zur Ausschreibung HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 finden Sie hier: LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster).
  • Von den Forschungsteams, die an den Vorschlägen beteiligt sind, wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovationswettbewerben beteiligen.
  • Beitrag dazu, dass KI- und Robotiklösungen die Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI erfüllen, die auf der Einhaltung der ethischen Grundsätze und der Grundrechte beruht und auch kritische Aspekte wie Robustheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit berücksichtigt, im Einklang mit dem europäischen Konzept für KI. Die ethischen Grundsätze müssen bereits in den frühen Phasen der Entwicklung und des Entwurfs berücksichtigt werden.
  • Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung) enthalten und dass sie mit der europäischen FuE-Gemeinschaft über die KI-on-Demand-Plattform oder die digitale Industrieplattform für Robotik sowie über öffentliche Gemeinschaftsressourcen kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um die Weiterverwendung der Ergebnisse entweder durch Entwickler oder für die Übernahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren und das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
  • Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Kanada und Indien.

Anforderungen im Hinblick auf TRL:

Zielgruppen:

  • An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
  • Detaillierte und rechtsverbindliche Erläuterungen dazu finden sich im Annex B, Seite 6, des HORIZONT-Arbeitsprogrammes 2023-2024: wp-13-general-annexes_horizon-2023-2024_en.pdf (europa.eu)Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.  
  • Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
  • Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.
  • Detaillierte und rechtsverbindliche Erläuterungen dazu finden sich im Annex B, Seite 11, des HORIZONT-Arbeitsprogrammes 2023-2024: wp-13-general-annexes_horizon-2023-2024_en.pdf (europa.eu)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Fördervolumen:

  • 30 Mio. EUR insgesamt,
  • verteilt auf 3 Projekte
  • mit jeweils 9 bis 10 Mio. EUR EU-Förderung.

Frist:

Vorabinformation: Start der Ausschreibung voraussichtlich 15. November 2023/Frist: 19. März 2024

Hintergrund

  • Die EU-Kommission wird voraussichtlich am 15. November 2023 eine Ausschreibung im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogrammes „Horizont Europa“ zum Thema „transnationales Quantencomputing“ veröffentlichen.
  • Die Ausschreibung wird voraussichtlich bis zum 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), geöffnet sein.
  • Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet: „HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-42: Stimulating transnational research and development of next generation quantum technologies, including basic theories and components“

Ziele

  • Das geförderte Projekt soll zur Unterstützung transnationaler Projekte im Bereich der Quantentechnologien und zur Förderung von Synergien zwischen europäischen, nationalen und regionalen Initiativen beitragen.
  • Der Projektvorschlag soll die Vernetzung und Koordinierung nationaler Quanten-Aktivitäten unterstützen, indem vom Projekt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, die in erster Linie zu Finanzhilfen für Dritte in diesem Bereich führen.
  • Diese vom Projekt durchgeführten Ausschreibungen sollen:
  1. die Lücken in der strategischen Forschungsagenda schließen;
  2. die Unterstützung länderübergreifender Anstrengungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit kritischer Technologien, Werkstoffe und Ressourcen für eine wettbewerbsfähige Entwicklung von Quantentechnologien der nächsten Generation leisten;
  3. die Unterstützung der frühzeitigen Einbindung der Industrie in länderübergreifende FuE-Agenden für Quantentechnologien der nächsten Generation sicherstellen, wobei die EU-Kommission eine starke Einbeziehung und Beteiligung von KMU und Start-ups bei der Verwirklichung eines innovativen und flexiblen gesamteuropäischen Quanten-Ökosystems anstrebt.

Zielgruppen

Konsortien

Fördervolumen

  • 15 Millionen Euro
  • Die EU-Kommission hat angekündigt, dass voraussichtlich 1 Projekt gefördert werden wird.

Frist 

Öffnung der Ausschreibung: voraussichtlich am 15. November 2023

Bewerbungsfrist: 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Hintergrund

Ziele

  • Unternehmen und der öffentliche Sektor sollen in die Lage versetzt werden, bestehende und neu entstehende Vorschriften (z.B. DSGVO, Data Governance Act, Data Act, Artificial Intelligence Act) problemlos einzuhalten und einen Mehrwert aus Datenbeständen zu schaffen, die sie besitzen oder auf dem Markt erwerben.
  • Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicherer fühlen, dass datengesteuerte Systeme sie auf faire, unvoreingenommene und gesetzeskonforme Weise behandeln und ihre Privatsphäre/Anonymität und andere Rechte respektieren.
  • Bürgerinnen und Bürger sollen den Überblick über die Verwendung personenbezogener Daten in der online Welt behalten.
  • Definition, Quantifizierung und Messung von Verzerrungen in Datensätzen (insbesondere in solchen, die für die KI-Entwicklung verwendet werden).
  • Verkürzung der Markteinführungszeit und Senkung der Entwicklungskosten für konforme Datenlösungen.
  • Beitrag zu offenen, vertrauenswürdigen und gemeinsamen europäischen Datenräumen.
  • Quantifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Datenoperationen, was zur Erreichung des Green-Deal-Ziels "keine Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2050" beitragen soll.

Erwartete Leistungen

  • Die geförderten Projekte sollen zur Entwicklung, Erprobung und Integration von weltweit führenden Systemen beitragen, welche die zunehmenden Datenmengen effizienter verarbeiten, mehr nützliches Wissen aus den Daten gewinnen und zur Messung, Kennzeichnung, Zertifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks massiver Datenoperationen beitragen.
  • Die durch die Projekte entstehenden Technologien sollten dem sich abzeichnenden Bedarf an praktischen, erschwinglichen und automatisierten Compliance-Tools (z. B. zum Schutz der Privatsphäre, intelligente Vertragsabschlüsse, Zustimmungsmanagement, Erkennung von Verzerrungen, Qualitätsmessung, Nachverfolgung der Datennutzung usw.) gerecht werden. 
  • Konformität sollte dabei die Einhaltung rechtlicher, ethischer und ökologischer Vorschriften einschließen.
  • Die im Konsortium vertretenen Kompetenzen sollten alle relevanten Aspekte (technisch, rechtlich, kommerziell, gesellschaftlich, ethisch) angemessen abdecken.
  • Es sollen gemeinsame europäische Datenräume und KI-Daten mit zuverlässigen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung von Datentransaktionen ausgestattet werden, um die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
  • Zu diesem Zweck sind die Projekte aufgefordert, geeignete Technologien und Methoden (wie z.B. KI-Analytik) einzusetzen und sie mit vertrauenswürdigen KI-Techniken zu verbinden. Die Projekte sollen zudem die Privatsphäre und Vertraulichkeit von KI-Trainingsdaten schützen und dazu beitragen, den Energiebedarf zu verringern.

 Zielgruppen

Konsortien

Fördervolumen

  • 38 Millionen Euro
  • Die EU-Kommission hat angekündigt, dass voraussichtlich 4 Projekte gefördert werden.

Frist

Schlagworte zum Thema