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EU-Förderprogramme
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Veröffentlichung voraussichtlich am 6. Dezember 2023, Frist voraussichtlich 12. März 2024, 17 Uhr (Brüsseler Zeit)
Hintergrund und Ziele:
Die EU-Kommission hat eine EU-Fördermittelausschreibung im Rahmen des Programmes HORIZONT EUROPA zum Forschungsthema „Ethik in der KI der nächsten Generation“ für Dezember 2023 angekündigt, mit der eine verantwortungsvolle, vertrauenswürdige und auf den Menschen ausgerichtete Gestaltung und Entwicklung der nächsten Generation künstlicher Intelligenz gefördert werden soll. Europaweit wird ein Projekt gefördert werden. Das Fördervolumen beträgt 3 Millionen Euro.
Von Seiten des Bereichs der Hessischen Digitalministerin weisen wir über S 2 Stakeholder wie ZEVEDI gesondert auf diese Ausschreibung hin.
Das geförderte Projekt soll folgende Ergebnisse erzielen:
Die Operationalisierung verfügbarer allgemeiner Leitlinien zur Ethik der KI in praktische spezifische Leitlinien. Diese Leitlinien werden sich auf die Auswirkungen der KI auf die menschliche Wahrnehmung und das menschliche Verhalten konzentrieren. Die Leitlinien müssen auch die ethische Dimension der Untersuchung des menschlichen Verhaltens und der Kognition bei der Entwicklung und Verbesserung von KI-Systemen berücksichtigen. Die Leitlinien sollten die Ethik in die einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsprozesse einbeziehen und Strategien zur Gewährleistung einer angemessenen Beteiligung aller von der Entwicklung, dem Einsatz und der Nutzung der betreffenden Anwendungen Betroffenen berücksichtigen;
Entwicklung und Validierung von Bildungs- und Schulungsmaterial, das die erstellten Leitlinien widerspiegelt. Dies sollte auf partizipatorischen Prozessen beruhen, die alle relevanten Interessengruppen, einschließlich Bürgergruppen und Industrie, einbeziehen.
Maßnahmen:
Das geförderte Projekte soll folgende Maßnahmen umfassen:
Eine der größten Herausforderungen besteht aus Sicht der EU-Kommission darin, dass die Bedeutung und angemessene Auslegung der Schlüsselkonzepte und -prinzipien in den KI-Leitlinien oft sehr kontextspezifisch sein wird. So können beispielsweise die ethischen Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem Einsatz von KI-gestützten Techniken zur Erkennung von Emotionen ganz anders aussehen, wenn sie zu Einstellungs- und Auswahlzwecken eingesetzt werden, als wenn sie zur Erkennung von Stresszuständen bei der Bearbeitung von Notrufen oder zur Erkennung von Missbrauchssituationen verwendet werden. Systeme für die automatische Erkennung von Emotionen und die Analyse von Gefühlen können zwar enorme Fortschritte ermöglichen (z.B. bei der Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Handels), sie können aber auch beträchtlichen Schaden anrichten (z. B. gegen Andersdenkende vorgehen oder Wähler manipulieren). Neben der Gewährleistung des Schutzes von Forschungsteilnehmern spielt die ethische Überprüfung der Forschung daher eine zentrale Rolle bei der Berücksichtigung ethischer Belange in Forschungsprojekten bereits in der Konzeptionsphase. Während die Gewährleistung der Entwicklung ethischer KI technische Lösungen erfordert - z. B. zur Verbesserung von Transparenz und Erklärbarkeit -, müssen Leitlinien für die Operationalisierung ethischer KI-Grundsätze (auf nichttechnische Weise) entwickelt und im Lichte neuer Entwicklungen in diesem Bereich (insbesondere der zunehmenden eingehenden Untersuchung menschlichen Verhaltens in der KI-Forschung und -Entwicklung) kontinuierlich bewertet werden.
Um die ethischen Herausforderungen besser zu verstehen, die (1.) mit der Erforschung des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Kognition verbunden sind, um die Entwicklung oder Verbesserung von KI-Systemen zu unterstützen, und die (2.) mit den Auswirkungen der KI auf die menschliche Kognition und das menschliche Verhalten zusammenhängen, sollte die derzeitige Wissenslandschaft überprüft werden, und es können drei beispielhafte Forschungsbereiche ausgewählt werden (z. B. Anwendungen der Emotionserkennung, Deep Learning und allgemeine Intelligenz);
Aufbau spezialisierter, umfassender Expertennetze, die sich aus multidisziplinären Teams zusammensetzen (u. a. Ingenieure, Datenwissenschaftler, Rechtsexperten, Ethiker, Kognitionsforscher, Forscher mit Fachwissen in anderen relevanten Bereichen, Forschungsverwalter und politische Experten);
In Zusammenarbeit mit den Expertennetzwerken und auf der Grundlage von Erkenntnissen und Fallstudien sollen operative Leitlinien für KI-Systeme entwickelt werden, die auf der Erforschung der menschlichen Kognition und des menschlichen Verhaltens aufbauen. Diese Leitlinien sollten die Ethik in die einschlägigen Forschungs- und Gestaltungsprozesse einbeziehen und die ethische Bewertung und Prüfung von Forschungsprojekten und -ergebnissen erleichtern (einschließlich Toolboxen für die algorithmische Folgenabschätzung). Die Leitlinien sollten sich an die Forschungsgemeinschaft richten, insbesondere an Nachwuchsforscher sowie an Ethikexperten (z.B. Mitglieder von Ethikprüfungsausschüssen) und Projektmanager. Die entwickelten Leitlinien müssen die "Ethics-by-Design"-Ansätze (wie sie in den Leitlinien "Ethics by Design" und "Ethics of Use Approaches for Artificial Intelligence" enthalten sind) an die jeweiligen Studien- und Entwicklungsbereiche anpassen. Diese sollten Mechanismen zur Bewertung der "Ethik-Reifegrade" für die jeweiligen "Technologie-Reifegrade" und die entsprechenden Mechanismen zur direkten Einbeziehung von Methoden zur Verbesserung der Ethik in die Gestaltung von Forschungsprotokollen und Prototypen (z. B. Technologien zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre, Erklärbarkeit, menschenzentrierter Ansatz bei der Gestaltung) umfassen;
Entwicklung eines Instrumentariums für die internationale Zusammenarbeit in der KI-Forschung und -Entwicklung in den einschlägigen Bereichen unter Berücksichtigung der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen bei den wichtigsten strategischen Partnern (z. B. China, Republik Korea, Japan, Kanada und USA). Einbeziehung der Grundsätze des Vorteilsausgleichs in die KI-Forschung und -Entwicklung im Einklang mit dem Globalen Verhaltenskodex für Forschung in ressourcenarmen Gebieten (TRUST-Code);
Als Ergebnis der oben genannten Maßnahmen sollte das Projekt auch innovatives Schulungsmaterial (das die Leitlinien widerspiegelt) für Studenten, Nachwuchsforscher und erfahrene Forscher hervorbringen. Darüber hinaus sollten Experten für das Ethikbewertungssystem des Rahmenprogramms geschult werden (250-300). Besonderes Augenmerk sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern sowie auf gleichstellungs- und diversitätsbezogene ethische Aspekte gelegt werden. Das Feedback der Teilnehmer sollte zur Verbesserung der Schulungen genutzt werden.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sich auf multidisziplinäre, integrative Netze von Fachleuten stützen, zu denen unter anderem Ingenieure, Datenwissenschaftler, KI-Rechtsexperten, Ethiker, Kognitionsforscher, Linguisten und Pädagogen sowie Vertreter des Privatsektors gehören. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Frauenanteil von 45 Prozent - oder mehr - zu erreichen, insbesondere bei Studenten, Forschern und Experten.
Um die Wirkung der erwarteten Ergebnisse (z.B. die Wirksamkeit von Schulungskursen, Leitlinien, Toolboxen usw.) zu verbessern, wird darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Forschungsmanagementbüros und Ethikbeauftragten in Forschungseinrichtungen dringend empfohlen.
Zielgruppen:
An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.
Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist die Zusammenarbeit mit mindestens zwei Akteuren aus Japan, China, der Republik Korea und/oder afrikanischen Ländern, die nicht mit Horizont Europa assoziiert sind, erforderlich. Konsortien mit EU-Partnern oder Partnern aus assoziierten Ländern, die bisher noch nicht zusammengearbeitet haben, werden zur Teilnahme ermutigt.
Fördervolumen:
3 Millionen Euro insgesamt
für ein Projekt
Frist:
Die Ausschreibung wird voraussichtlich am 6. Dezember 2023 veröffentlicht werden.
Frist für die Einreichung von Anträgen wird voraussichtlich der 12. März 2024, 17 Uhr (Brüsseler Zeit), sein.
Die EU-Kommission hat eine EU-Fördermittelausschreibung im Rahmen des Programmes HORIZONT EUROPA zum Forschungsthema „KI und Daten“ für November 2023 angekündigt.
Geförderte Projekte sollen zu folgenden Zielsetzungen beitragen:
Unternehmen und der öffentliche Sektor sollen in die Lage versetzt werden, bestehende und neu entstehende Vorschriften (z.B. DSGVO, Data Governance Act, Data Act, Artificial Intelligence Act) problemlos einzuhalten und einen Mehrwert aus Datenbeständen zu schaffen, die sie besitzen oder auf dem Markt erwerben.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicherer fühlen in dem Wissen, dass datengesteuerte Systeme sie auf faire, unvoreingenommene und gesetzeskonforme Weise behandeln und ihre Privatsphäre und andere Rechte respektieren.
Außerdem sollen sie den Überblick über die Verwendung personenbezogener Daten in einer Welt behalten, in der "alles" online geht.
Die Projekte sollen Definition, Quantifizierung und Messung von Verzerrungen in Datensätzen (insbesondere in den Datensätzen, die für die KI-Entwicklung verwendet werden) leisten.
Sie sollen zur Verkürzung der Markteinführungszeit und Senkung der Entwicklungskosten für konforme Datenlösungen beitragen.
Es soll außerdem ein Beitrag zu offenen, vertrauenswürdigen und gemeinsamen europäischen Datenräumen geleistet werden.
Außerdem ist die Quantifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks des Datenbetriebs als Beitrag zum Green-Deal-Ziel "keine Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2050" von Bedeutung.
Entwicklung, Erprobung und Integration von Systemen/Instrumenten zur Einhaltung von Vorschriften für die Datenwirtschaft, welche die zunehmenden Datenmengen effizienter verarbeiten, mehr nützliches Wissen aus den Daten gewinnen und zur Messung, Kennzeichnung, Zertifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks großer Datenoperationen beitragen (z. B. durch Minimierung der Datenübertragungen/des Datenverkehrs, Verbesserung der Energiewiederverwendung und/oder Verringerung des Energieverbrauchs von KI-Training/Maschinenlernen, Schutz der Privatsphäre und anderer Prozesse).
Die Technologien sollten dem sich abzeichnenden Bedarf an praktischen, erschwinglichen und automatisierten Instrumenten für die Einhaltung der Vorschriften (z. B. Schutz der Privatsphäre, intelligente Vertragsgestaltung, Zustimmungsmanagement, Erkennung von Verzerrungen, Qualitätsmessung, Nachverfolgung der Datennutzung usw.) gerecht werden. Sie sollen Grundsätze und Architekturen entwerfen, die von sich aus die Vorschriften einhalten und die relevanten Cybersicherheitsfragen behandeln. Compliance ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen und umfasst die Einhaltung rechtlicher, ethischer und ökologischer Vorschriften. Die im Konsortium vertretenen Kompetenzen sollten alle relevanten Aspekte (technisch, rechtlich, kommerziell, gesellschaftlich, ethisch) angemessen abdecken.
Ziel ist es, gemeinsame europäische Datenräume und die Bereitstellung von KI-Daten mit zuverlässigen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung/Aufzeichnung von Datentransaktionen auszustatten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind geförderte Projekte aufgefordert, geeignete Technologien und Methoden wie gemeinsame und verteilte KI/Analytik einzusetzen und sie mit vertrauenswürdigen KI-Techniken zu verknüpfen, die Privatsphäre und Vertraulichkeit von KI-Trainingsdaten zu schützen und den Energiebedarf zu verringern.
Ebenso sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen Verbindungen zu den im Rahmen des Programms "Digitales Europa" finanzierten gemeinsamen Europäischen Datenräumen und Europäischen Zentren für digitale Innovation herstellen und gegebenenfalls Synergien mit diesen anstreben. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte, soweit relevant, angesprochen werden, wobei der Schwerpunkt auf offenen, standardisierten und vertrauenswürdigen Konzepten liegen sollte.
Anforderungen im Hinblick auf TRL:
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei TRL 4-5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.
Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.
Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Für juristische Personen ohne Erwerbszweck, gilt ein Fördersatz von bis zu 100 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten.
Frist:
Die Ausschreibung wird voraussichtlich am 15. November 2023 veröffentlicht werden.
Frist für die Einreichung von Anträgen wird voraussichtlich der 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), sein.
Titel der Ausschreibung: HORIZON-CL4-2024-DATA-01-01; „AI-driven data operations and compliance technologies (AI, data and robotics partnership) (IA)“
Veröffentlichung der Ausschreibung: voraussichtlich 15. November 2023
Frist: voraussichtlich 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat eine EU-Fördermittelausschreibung im Rahmen des Programmes HORIZONT EUROPA zum Forschungsthema „robuste KI“ für November 2023 angekündigt und formuliert darin folgende Anforderungen an KI:
Vertrauenswürdige KI-Lösungen müssen robust, sicher und zuverlässig sein, wenn sie unter realen Bedingungen eingesetzt werden.
Sie müssen in der Lage sein, angemessene, aussagekräftige und vollständige Erklärungen zu liefern, wenn dies relevant ist, oder Einblicke in die Kausalität zu gewähren.
Sie müssen Bedenken hinsichtlich der Fairness berücksichtigen - robust sein, wenn es um solche Fragen unter realen Bedingungen geht, und gleichzeitig mit den Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen in Europa in Einklang stehen.
Die geplante Ausschreibung soll Fortschritte in diesen Bereichen erzeugen, die dazu beitragen, eine menschenzentrierte KI zu schaffen, welche die Bedürfnisse und Werte der europäischen Bürger widerspiegelt und zu einer wirksamen Steuerung von KI-Technologien beiträgt.
Um zu einer robusten und zuverlässigen KI zu gelangen, sind aus der Sicht der EU-Kommission neue Ansätze erforderlich, um Methoden und Lösungen zu entwickeln, die auch unter anderen als den idealen Bedingungen funktionieren, und gleichzeitig ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wann diese Bedingungen nicht mehr gegeben sind.
Um Vertrauenswürdigkeit zu erreichen, sollten KI-Systeme ausreichend transparent sein und in der Lage sein, zu erklären, wie das System zu einer Schlussfolgerung gelangt ist, und zwar so, dass es für den Benutzer sinnvoll ist, und gleichzeitig anzugeben, wann die Grenzen des Betriebs erreicht sind.
Ziele:
Von geförderten Projekten wird im Rahmen der Ausschreibung erwartet, dass sie zu verbesserter Robustheit, Leistung und Zuverlässigkeit von KI-Systemen, einschließlich des Bewusstseins für die Grenzen der operativen Robustheit des Systems beitragen.
Im Mittelpunkt sollten außerdem verbesserte Erklärbarkeit und Rechenschaftspflicht, Transparenz und Autonomie von KI-Systemen, einschließlich des Bewusstseins für die Arbeitsbedingungen des Systems stehen.
Ziel ist die Entwicklung von KI-Algorithmen, die unter einer Vielzahl von Umständen sicher und zuverlässig arbeiten und vorhersagen können, wann diese Betriebsbedingungen nicht mehr gültig sind.
Die Forschung sollte darauf abzielen, die Robustheit und Erklärbarkeit für eine Vielzahl von Lösungen zu verbessern, wobei ein akzeptabler Verlust an Genauigkeit und Effizienz sowie eine bekannte Überprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit gegeben sein müssen. - Der Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung der allgemeinen Anwendbarkeit von Erklärbarkeit und Robustheit von KI-Systemen durch grundlegende KI- und maschinelle Lernforschung.
Zu diesem Zweck können die folgenden Methoden in Betracht gezogen werden, sind aber nicht notwendigerweise darauf beschränkt:
dateneffizientes Lernen, Transformatoren, Verstärkungslernen, federated-learning und edge-learning, automatisiertes maschinelles Lernen oder eine beliebige Kombination davon zur Verbesserung der Robustheit und Erklärbarkeit.
hybride Ansätze, die Lernen, Wissen und logisches Denken, modellbasierte Ansätze, neuromorphes Rechnen oder andere von der Natur inspirierte Ansätze und andere Formen hybrider Kombinationen integrieren, die allgemein auf Robustheit und Erklärbarkeit anwendbar sind.
Kontinuierliches Lernen, aktives Lernen, langfristiges Lernen und wie sie zur Verbesserung der Robustheit und Erklärbarkeit beitragen können.
multimodales Lernen, Verarbeitung natürlicher Sprache, Spracherkennung und Textverständnis unter Berücksichtigung multikultureller Aspekte zum Zwecke einer erhöhten operationellen Robustheit und der Fähigkeit, alternative Formulierungen zu erklären.
Multidisziplinäre Forschungstätigkeiten sollten alle folgenden Punkte berücksichtigen:
Die Vorschläge sollten angemessenes Fachwissen in allen relevanten Disziplinen und gegebenenfalls in den Sozial- und Geisteswissenschaften einbeziehen, einschließlich geschlechtsspezifischem und interdisziplinärem Wissen, um Probleme im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen, rassistischen oder anderen Vorurteilen usw. anzugehen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie Aufgaben und Ressourcen für die Zusammenarbeit mit der offenen Innovationsherausforderung unter HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 (Erklärbarkeit und Robustheit) vorsehen und einen Beitrag dazu leisten (weitere Informationen zur Ausschreibung HORIZON-CL4-2023-HUMAN-01-04 finden Sie hier: LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Von den Forschungsteams, die an den Vorschlägen beteiligt sind, wird erwartet, dass sie sich an den jeweiligen Innovationswettbewerben beteiligen.
Beitrag dazu, dass KI- und Robotiklösungen die Anforderungen an eine vertrauenswürdige KI erfüllen, die auf der Einhaltung der ethischen Grundsätze und der Grundrechte beruht und auch kritische Aspekte wie Robustheit, Sicherheit und Zuverlässigkeit berücksichtigt, im Einklang mit dem europäischen Konzept für KI. Die ethischen Grundsätze müssen bereits in den frühen Phasen der Entwicklung und des Entwurfs berücksichtigt werden.
Von allen Vorschlägen wird erwartet, dass sie Mechanismen zur Bewertung und zum Nachweis von Fortschritten (mit qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren, Benchmarking und Fortschrittsüberwachung) enthalten und dass sie mit der europäischen FuE-Gemeinschaft über die KI-on-Demand-Plattform oder die digitale Industrieplattform für Robotik sowie über öffentliche Gemeinschaftsressourcen kommunizierbare Ergebnisse austauschen, um die Weiterverwendung der Ergebnisse entweder durch Entwickler oder für die Übernahme zu maximieren und die Effizienz der Finanzierung zu optimieren und das europäische Ökosystem für KI, Daten und Robotik durch den Austausch von Ergebnissen und bewährten Verfahren zu stärken.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert, insbesondere mit Kanada und Indien.
Anforderungen im Hinblick auf TRL:
Es wird erwartet, dass die Aktivitäten bei Technology Readiness Level (TRL) 2-3 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 4-5 erreichen.
An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.
Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.
Vorabinformation: Start der Ausschreibung voraussichtlich 15. November 2023/Frist: 19. März 2024
Hintergrund
Die EU-Kommission wird voraussichtlich am 15. November 2023 eine Ausschreibung im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogrammes „Horizont Europa“ zum Thema „transnationales Quantencomputing“ veröffentlichen.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich bis zum 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), geöffnet sein.
Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet:„HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-42: Stimulating transnational research and development of next generation quantum technologies, including basic theories and components“
Ziele
Das geförderte Projekt soll zur Unterstützung transnationaler Projekte im Bereich der Quantentechnologien und zur Förderung von Synergien zwischen europäischen, nationalen und regionalen Initiativen beitragen.
Der Projektvorschlag soll die Vernetzung und Koordinierung nationaler Quanten-Aktivitäten unterstützen, indem vom Projekt Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden, die in erster Linie zu Finanzhilfen für Dritte in diesem Bereich führen.
Diese vom Projekt durchgeführten Ausschreibungen sollen:
die Lücken in der strategischen Forschungsagenda schließen;
die Unterstützung länderübergreifender Anstrengungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit kritischer Technologien, Werkstoffe und Ressourcen für eine wettbewerbsfähige Entwicklung von Quantentechnologien der nächsten Generation leisten;
die Unterstützung der frühzeitigen Einbindung der Industrie in länderübergreifende FuE-Agenden für Quantentechnologien der nächsten Generation sicherstellen, wobei die EU-Kommission eine starke Einbeziehung und Beteiligung von KMU und Start-ups bei der Verwirklichung eines innovativen und flexiblen gesamteuropäischen Quanten-Ökosystems anstrebt.
Zielgruppen
An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.
Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.
Die EU-Kommission hat angekündigt, dass voraussichtlich 1 Projekt gefördert werden wird.
Frist
Die EU-Kommission wird die Ausschreibung voraussichtlich am 15. November 2023 für Bewerbungen öffnen.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich bis zum 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), geöffnet bleiben.
Titel der Ausschreibung:HORIZON-CL4-2024-DIGITAL-EMERGING-01-42; „Stimulating transnational research and development of next generation quantum technologies, including basic theories and components“
Öffnung der Ausschreibung: voraussichtlich am 15. November 2023
Bewerbungsfrist: 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Hintergrund
Die EU-Kommission wird voraussichtlich am 15. November 2023 eine Ausschreibung im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogrammes „Horizont Europa“ zum Thema „weltweit führende Daten- und Computertechnologien“ veröffentlichen.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich bis zum 19. März 2024, 17.00 Uhr (Brüsseler Zeit), geöffnet sein.
Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet:„World leading data and computing technologies (HORIZON-CL4-2024-DATA-01-01)“
Unternehmen und der öffentliche Sektor sollen in die Lage versetzt werden, bestehende und neu entstehende Vorschriften (z.B. DSGVO, Data Governance Act, Data Act, Artificial Intelligence Act) problemlos einzuhalten und einen Mehrwert aus Datenbeständen zu schaffen, die sie besitzen oder auf dem Markt erwerben.
Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicherer fühlen, dass datengesteuerte Systeme sie auf faire, unvoreingenommene und gesetzeskonforme Weise behandeln und ihre Privatsphäre/Anonymität und andere Rechte respektieren.
Bürgerinnen und Bürger sollen den Überblick über die Verwendung personenbezogener Daten in der online Welt behalten.
Definition, Quantifizierung und Messung von Verzerrungen in Datensätzen (insbesondere in solchen, die für die KI-Entwicklung verwendet werden).
Verkürzung der Markteinführungszeit und Senkung der Entwicklungskosten für konforme Datenlösungen.
Beitrag zu offenen, vertrauenswürdigen und gemeinsamen europäischen Datenräumen.
Quantifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks von Datenoperationen, was zur Erreichung des Green-Deal-Ziels "keine Nettoemissionen von Treibhausgasen bis 2050" beitragen soll.
Erwartete Leistungen
Die geförderten Projekte sollen zur Entwicklung, Erprobung und Integration von weltweit führenden Systemen beitragen, welche die zunehmenden Datenmengen effizienter verarbeiten, mehr nützliches Wissen aus den Daten gewinnen und zur Messung, Kennzeichnung, Zertifizierung und Verringerung des ökologischen Fußabdrucks massiver Datenoperationen beitragen.
Die durch die Projekte entstehenden Technologien sollten dem sich abzeichnenden Bedarf an praktischen, erschwinglichen und automatisierten Compliance-Tools (z. B. zum Schutz der Privatsphäre, intelligente Vertragsabschlüsse, Zustimmungsmanagement, Erkennung von Verzerrungen, Qualitätsmessung, Nachverfolgung der Datennutzung usw.) gerecht werden.
Konformität sollte dabei die Einhaltung rechtlicher, ethischer und ökologischer Vorschriften einschließen.
Die im Konsortium vertretenen Kompetenzen sollten alle relevanten Aspekte (technisch, rechtlich, kommerziell, gesellschaftlich, ethisch) angemessen abdecken.
Es sollen gemeinsame europäische Datenräume und KI-Daten mit zuverlässigen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle und Verfolgung von Datentransaktionen ausgestattet werden, um die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck sind die Projekte aufgefordert, geeignete Technologien und Methoden (wie z.B. KI-Analytik) einzusetzen und sie mit vertrauenswürdigen KI-Techniken zu verbinden. Die Projekte sollen zudem die Privatsphäre und Vertraulichkeit von KI-Trainingsdaten schützen und dazu beitragen, den Energiebedarf zu verringern.
Zielgruppen
An der Ausschreibung können grundsätzlich alle "Rechtspersonen (legal entities)" teilnehmen. Die EU-Kommission versteht darunter jede natürliche oder juristische Person (die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist).
Allerdings müssen diese Rechtspersonen ein Konsortium bilden, um teilnehmen zu können.
Das Konsortium muss als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen umfassen, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind:
Mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aber auch assoziierten Ländern ansässig sind.