Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Selbständige, Unternehmer und Freiberufler bei behördlichen Anträgen, der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und den zugehörigen Formalitäten.
Die Aufgaben und Funktionen des Einheitlichen Ansprechpartners sind:
- (Fall-)Koordinator zwischen Ihnen und der zuständigen Stelle
- zentrale Anlaufstelle
- Formale Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anträge
- Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Stellen
- Beantwortung Ihrer Rückfragen
- Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragstellung
- Stellt Informationen über die Leistung der öffentlichen Verwaltung bereit
Über ihn können Sie das Verwaltungsverfahren, das für die Erbringung Ihrer Dienstleistung notwendig ist, auch elektronisch abwickeln. Damit wird es für Sie unerheblich, wie viele Behörden für Ihr Anliegen zuständig sind, Sie selber haben lediglich Kontakt mit einer Stelle. Der Einheitliche Ansprechpartner ist aber mehr als eine elektronische Lösung zur Online-Antragstellung– er steht Ihnen auch mit nützlichen Informationen rund um das Verwaltungsverfahren zur Seite.