Prof. Dr. Kristina Sinemus

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus
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Für mich gilt: Digitalisierung ist ein großer Gewinn, aber nur mit den Menschen und für die Menschen. Hessen hat Digitalisierung als Chance für unseren Standort begriffen und ist Vorreiter in der Republik.

Prof. Dr. Kristina Sinemus Digitalministerin
Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus

Prof. Dr. Kristina Sinemus

Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation

Geburtsdatum

in Darmstadt

Familienstand

verheiratet, zwei Töchter

seit 18. Januar 2019
Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation
(2019-2023 offizielle Bezeichnung: Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung)
2012 - 2014
Zertifizierte Coachingausbildung an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel
2011
Berufung zur Professorin für den Fachbereich Public Affairs an der Quadriga Hochschule Berlin (Professur ruht)
1998-2019
Geschäftsführende Gesellschafterin der Genius GmbH
1996
Gründerin der Communication in Life Science
1995
Promotion im Fachbereich Biologie der TU Darmstadt
1991-1996
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Interdisziplinäre Technikforschung (ZIT) der TU Darmstadt
1985 - 1991
Studium der Biologie, Chemie, Pädagogik und Germanistik in Münster, (Westfalen) und Kassel mit 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Mittel- und Oberstufe, parallel dazu: Diplom in Biologie; sowie Referendariat am Friedrichsgymnasium Kassel
1982
Abitur an der Christian-Rauch-Schule in Bad Arolsen

Ehrenämter

2018-2020Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Hessen
2014-2019Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar
2017-2019Vizepräsidentin des Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK)

 

Mandate, Mitgliedschaften, Nebentätigkeiten

Kraft ihres Amtes

InstitutionGremiumFunktionEinkünfte/Entschädigung pro Jahr
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbHAufsichtsratMitgliedkeine
HA Hessen Agentur GmbHAufsichtsratMitgliedkeine
House of Digital Transformation e.V.VorstandVorsitzendekeine
AI Quality & Testing Hub GmbHAufsichtsratMitgliedkeine
Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung ZEVEDILenkungsausschussMitgliedkeine

 

Nicht kraft ihres Amtes

InstitutionGremiumFunktionEinkünfte/
Entschädigung
pro Jahr
IHK DIGITAL GmbHAufsichtsratMitgliedkeine
Digitalstadt Darmstadt GmbH

Lenkungs-

ausschuss

Stellv. Mitgliedkeine
Strategieforum Frankfurt RheinMainStrategieforumMitgliedkeine
ENTEGA StiftungKuratoriumMitglied500 € pro Jahr,
100 € / Sitzung
Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V.BeiratMitgliedkeine
Wirtschaftsrat der CDU e.V. – LV HessenVorstandMitgliedkeine
Wirtschaftsrat der CDU e.V.BundesvorstandMitgliedkeine
Freundschaftsverein Hessen-Wisconsin e.V.VorstandVorsitzendekeine
Genius GmbH

Gesellschafter-

versammlung

Mitgliedkeine
Senckenberg Gesellschaft für NaturforschungKuratoriumMitgliedkeine

 

Allgemeiner Hinweis

Gemäß § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung sind Vergütungen, die für eine oder mehrere genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.

 

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