Strategischer Berater des Landes

Der Rat für Digitalethik wurde im Herbst 2018 von der Hessischen Landesregierung gegründet, um ethische Aspekte der Digitalisierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren und die Hessische Landesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu beraten.

Der Rat wurde im Herbst 2018 gegründet, um ethische Aspekte der Digitalisierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren. Seine Aufgaben sind vielfältig.

  • Zum einen berät er die Hessische Landesregierung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und insbesondere der Fortschreibung und Umsetzung der Digitalstrategie des Landes Hessen.
  • Zum anderen verfasst er Impulspapiere zu ausgewählten Themen zur Gestaltung der digitalen Transformation.

Auf diese Weise bringen sich die Mitglieder des Rats für Digitalethik aktiv als Dialoggestalter in gesellschaftliche Debatten der Digitalisierung ein. Der Rat für Digitalethik arbeitet dabei eng mit dem Zentrum für verantwortungsbewusste Digitalisierung zusammen.

Die Mitglieder des Rats üben ihr Amt persönlich, unabhängig und ehrenamtlich aus. Sie werden von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung für eine zweijährige Amtszeit benannt. Die Mitglieder, die sich Hessen verbunden fühlen, sind Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien. Dadurch werden eine strategische Beratung mit externem Blick und ein vielfältiges Meinungsspektrum gewährleistet.

Der Rat tagt zweimal im Jahr nicht-öffentlich. In jeder seiner Sitzungen befassen sich die Mitglieder mit einem selbst gewählten Schwerpunktthema. Neben einem Beitrag eines Ratsmitglieds wird dabei in der Regel auch eine externe Expertin oder ein externer Experte als Impulsgeber eingeladen. Aus der Diskussion ergeben sich hilfreiche Anregungen für die Arbeit der Landesregierung. Auch können Impuls- oder Thesenpapiere des Rats entstehen, die den Mitgliedern des Hessischen Landtags und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Empfehlungen des Rats

Der Rat hat Thesen zum verantwortungsvollen Einsatz von KI sowie Leitgedanken zur verantwortungsbewussten Gestaltung der Arbeitswelt und zu Herausforderungen der digitalen Transformation formuliert.

Die Mitglieder des Rats für Digitalethik erwarten, dass die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz (KI) Lösungen für viele gesellschaftliche Herausforderungen bieten wird. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig: Beispielsweise wird KI eingesetzt, um Umweltdaten für den besseren Schutz des Klimas zu analysieren und die Auswertung medizinischer Daten für die Behandlung schwerer Erkrankungen zu verbessern. Die Mitglieder des Rats für Digitalethik weisen daher darauf hin, dass diese Lösungen ihr Potential nur entwickeln können, sofern Menschen Vertrauen in die Entwicklung und in den Einsatz von KI haben. Hierzu formulieren die Ratsmitglieder vier konkrete Thesen.

Die Arbeitswelt befindet sich in einer digitalen Transformation, die die COVID 19-Pandemie noch einmal beschleunigt hat. Jobprofile und Arbeitsformen entwickeln sich weiter und verändern kontinuierlich den Arbeitsalltag der Beschäftigten. Der Rat für Digitalethik begreift diesen Wandel als unumkehrbare, disruptive Entwicklung, die die Lebens- und Denkwelt aller Bürgerinnen und Bürger mit hoher Dynamik verändert. Der Rat leitet in seinem Impulspapier daraus sechs Leitgedanken für die verantwortungsbewusste und erfolgreiche Gestaltung der Arbeitswelt ab.

Der Prozess der digitalen Transformation schreitet mit großer Geschwindigkeit voran. Noch sind manche seiner Folgen nicht vollends absehbar. Umso wichtiger ist es, diesen Prozess nicht sich selbst zu überlassen, sondern um der Stabilität von Demokratie willen politisch tätig zu werden und eine sachgemäße, kompetenzgeleitete öffentliche Debatte zu führen. Der Rat für Digitalethik hat daher Vorschläge erarbeitet und unter dem Titel „Herausforderungen der digitalen Transformation für die Stabilität von Demokratie“ zu Papier gebracht. Das Gremium bezieht Position und macht Handlungsvorschläge für die drei spezifischen Bereiche Informations- und Kommunikationsverhalten, Finanzsektor und Kryptowerte sowie IT-Sicherheit für Unternehmen, Kommunen und Behörden.

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