Eine bundesweit koordinierte Zusammenarbeit der Verwaltungsdigitalisierung ist wesentlich für den Erfolg aller Digitalisierungsaufgaben von Bund, Ländern und Kommunen. Der IT-Planungsrat leistet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags einen zentralen Beitrag. Ihm wurde mit der Gründung der FITKO (Föderale IT-Kooperation) in Frankfurt/Main zum 1. Januar 2020 ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben.
Die FITKO soll als flexible, schlagkräftige und mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete Organisation die Handlungs- und die politisch-strategische Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats stärken. Mit Beschluss des IT-Planungsrat am 23. Oktober 2019 wurde die Gründung, die Satzung sowie die Anpassung der Geschäftsordnung des IT-Planungsrates beschlossen.
Nach Unterzeichnung eines Staatsvertrages ist die von 2017 bis Ende 2019 als „Aufbaustab FITKO“ tätige Organisationseinheit zum 1. Januar 2020 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in (der Oberfinanzdirektion) Frankfurt/Main überführt worden.
Das Aufgabenprofil der FITKO umfasst:
- die föderale IT-Strategie und -Architektur erarbeiten und standardisieren
- Bündelung der bisherigen Geschäfts- und Koordinierungsstellen des IT-Planungsrats
- Koordinierung und Steuerung von Projekten und Anwendungen des IT-Planungsrats (z.B. 115, die OZG-Umsetzung)
- Zentrale Schnittstelle im Bereich der Verwaltungs-Digitalisierung in Deutschland sowie für die Europäische Union und andere Staaten
- Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalisierungsbudget