Service-Nutzerkonten ermöglichen Online-Verwaltung

Das VerwaltungsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Möglichkeit, online Verwaltungsleistungen zu finden und zu beantragen. Damit gehören der Gang zum Rathaus und der Papierkram langfristig zur Vergangenheit – ein Vorteil, der auch für Unternehmen von Nutzen ist. Somit entfällt zum Beispiel die Suche nach der zuständigen Stelle. Je nach Art der Verwaltungsleistung haben der Bund, das Land Hessen, die Kommune die angebotene Verwaltungsleistung beschrieben, informieren über notwendige Unterlagen, Voraussetzungen, zu Ansprechpersonen, eventuellen Fristen sowie Gebühren. Die Unternehmen finden online zudem weiterführende Informationen, thematisch passende Angebote und entsprechende Rechtsgrundlagen.

Für Bürgerinnen und Bürger sind Verwaltungsleistungen und weitere Informationen auch mobil über die Hessen-APP (Android/Apple) und die BundID inklusive Postfach erreichbar.

Das hessische Verwaltungsportal ist seit Ende 2020 online und an den bundesweiten Portalverbund angeschlossen und kann somit alle digitalen Verwaltungsleistungen aller 16 Bundesländer anzeigen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe nach § 1 Abs. 1 und 2 OZG. Das Ergebnis der Digitalisierung in 2021: Im Verwaltungsportal sind rund 4.500 Online-Dienste sowie 1.700 Leistungsbeschreibungen auffindbar. In 2024 erweitert das Land Hessen sukzessive das Online-Angebot.

Hessen nutzt als Nutzerkonto im Sinn des OZG die bundesweit gültige BundIDÖffnet sich in einem neuen Fenster. Über die BundID können Bürgerinnen und Bürger über das Internet verschiedene Leistungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen einfach und zu jeder Zeit in Anspruch nehmen. Hessen ist damit das erste Bundesland, das für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen diese ebenenübergreifende Angebote anbietet.

Über das bundeseinheitliche OrganisationskontoÖffnet sich in einem neuen Fenster (auf Elsterbasis) steht für Unternehmen und sonstige Organisationen ein vergleichbarer Zugang zur Verfügung.

HintergrundinformationenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Im Standesamtsportal sind die Online-Services bereits von 361 hessischen Standesämtern erreichbar. Hier können Bürgerinnen und Bürger etwa die Ausstellung von Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden elektronisch beantragen. Zudem wird die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Bewohnerparkausweisen inklusive elektronischer Bezahlmöglichkeit (ePayment) bei den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Darmstadt bereitgestellt. Damit sind die Nutzerinnen und Nutzer unabhängig vom Ort oder Öffnungszeiten der Verwaltungsstellen.

Die Anwendung wurde im Programm „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ der Hessischen Landesregierung entwickelt und basiert auf dem im September 2018 verabschiedeten hessischen E-Government-Gesetz. Es bildet den rechtlichen Rahmen, um Onlinedienste der Verwaltung weiter auszubauen. Durch das Gesetz sollen Hindernisse abgebaut und den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie den Landes- und Kommunalbehörden effizientere Verwaltungsdienste ermöglicht werden. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.

Einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes macht Hessen mit der Freischaltung des Sozialportals. Gemeinsam mit der ekom21 bietet das Land den Städten, Gemeinden und Landkreisen verschiedene Online-Services auf einer einheitlichen Plattform standardisiert zur Nutzung an. Mit dem Sozialportal können weitere Behördenangelegenheiten bequem von zu Hause erledigt werden. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen, die Übernahme von Kita-Gebühren und die Förderung von Kindertagespflege.

Auch wenn es um eine Schwerbehinderung geht, können Anträge künftig am Computer gestellt werden. Mit der Online-Anwendung können die Feststellung einer Behinderung oder der Änderungsantrag bequem von zu Hause aus hessenweit beantragt werden. Im Gegensatz zum Papierantrag, der alle Sachverhalte darstellt, ist das Online-Verfahren individuell auf Antragstellende abgestimmt, so dass nicht relevante Eingabefelder erst gar nicht ausgefüllt werden. Ein weiterer Vorteil des Online-Verfahrens auf Verwaltungsseite: Der Antrag kann mit dem Absenden sofort bearbeitet werden. Hierzu ist lediglich eine unterschriebene und im Onlineantrag vorzufindende Einverständniserklärung darüber notwendig, dass medizinische Unterlagen hinzugezogen werden dürfen. Wer bereits im Besitz von aussagekräftigen, aktuellen ärztlichen Unterlagen ist, kann diese im Online-Antrags-Verfahren hochladen: schnell, einfach und papierlos. Ansonsten werden medizinische Auskünfte und Unterlagen von der Behörde angefordert.

Das Online-Antragsverfahren zeigt aufgrund der eingegeben Adresse dem Bürger automatisch das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales mit entsprechenden Kontaktdaten an. Wichtig: Bei medizinischen Unterlagen sollten lediglich Fotokopien und nicht die Originalunterlagen auf dem Postweg eingereicht werden. Nach Abschluss wird der Online-Antrag automatisch an das zuständige Amt weitergeleitet. Besteht Klärungsbedarf, meldet sich das zuständige Amt von selbst.

Antragstellende können hierÖffnet sich in einem neuen Fenster das Online-Verfahren nutzen. Genauso ist es weiterhin möglich, Anträge direkt bei den Hessischen Versorgungsämtern einzureichen.

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie beispielsweise besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.

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