Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Erschließung für private Technologieanbieter wegen hoher Kosten, kurzer Abschreibungszeiträume und geringer Bevölkerungsdichte kaum wirtschaftlich. In diesem Fall greift die öffentliche Förderung, die in Hessen regionale Projekte auf kommunaler Basis betrifft. Das Land unterstützt die Kommunen in ihren Bemühungen, bei vorhandenen Unterversorgungen den Breitbandausbau voranzutreiben und dafür effiziente Lösungen zu entwickeln. Hessen schafft damit jene Infrastruktur, die der Markt selbst nicht bereitstellt, obwohl gerade dort schnelle Datenleitungen dringend benötigt werden.
Glasfaserausbau in den Landkreisen - Umsetzung der Gigabitstrategie für Hessen
Hessen hat die Zeichen der Zeit bereits im Jahr 2018 erkannt und mit der Gigabitstrategie für Hessen die Weichen in Richtung flächendeckender, zukunftsfähiger und resilienter Netze gestellt. Diese Strategie wurde im Sommer 2023 fortgeschrieben.
Mit der Fortschreibung der Gigabitstrategie reagiert das Land auf die veränderten Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt sowie auf neue regulatorische und politische Vorgaben von Bund und Europäischer Union (EU). Zudem nimmt die Resilienz der Telekommunikationsnetze einen größeren Stellenwert ein und erfordert zusätzliche Präventionsmaßnahmen.
Die Hessische Landesregierung hält daher an den gesetzten Zielen fest, eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasernetzen bis 2030 zu schaffen und Lücken in der Mobilfunkversorgung zu schließen. Hierfür sollen im Dialog mit den Marktakteurinnen und -akteuren sowie den Kommunen die Planungs-, Genehmigungs- und Ausbauzeiten der Netze durch unterschiedliche Maßnahmen verkürzt werden. Die Resilienz der Netze zu stärken und zugleich ihre Nachhaltigkeit zu verbessern, findet als neues Ziel Eingang in die Strategie.
Hessen setzt beim Ausbau seiner Telekommunikationsnetze weiterhin auf einen erprobten stakeholderorientierten Ansatz, der die Interessen aller relevanten Akteure einbezieht.
In Anlehnung an die Gigabit-Richtlinie 2.0 veröffentlicht der Bund regelmäßig neue Förderaufrufe. Fristen zur Antragseinreichung und weiterführende Details können den jeweiligen Förderaufrufen entnommen werden.
Infrastruktur-Förderprojekte werden anhand eines Kriterienkataloges bewertet, um den Einsatz der Mittel zu priorisieren. Damit der private Ausbau nicht beeinträchtigt wird, sind vor der Antragstellung ein Branchendialog als auch ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen.
Ein weiterer Baustein ist die Potenzialanalyse. Dieses Instrument zeigt den geschätzten Umfang des privaten Ausbaus in den Kommunen an und unterstützt dabei, förderfähige Gebiete zu identifizieren. Branchendialoge sollen die Kooperation zwischen den örtlich tätigen Telekommunikationsunternehmen mit den Kommunen verbessern und mit Unterstützung der Potenzialanalyse die Möglichkeiten des privatwirtschaftlichen Ausbaus ausloten.
Das Land Hessen beabsichtigt – bei Vorliegen aller Zuwendungsvoraussetzungen sowie unter Abwägung der verfügbaren Haushaltsmittel als auch der Förderwürdigkeit – die Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu kofinanzieren.