Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Erschließung für private Technologieanbieter wegen hoher Kosten, kurzer Abschreibungszeiträume und geringer Bevölkerungsdichte kaum wirtschaftlich. In diesem Fall greift die öffentliche Förderung, die in Hessen regionale Projekte auf kommunaler Basis betrifft. Das Land unterstützt die Kommunen in ihren Bemühungen, bei vorhandenen Unterversorgungen den Breitbandausbau voranzutreiben und dafür effiziente Lösungen zu entwickeln. Hessen schafft so die Infrastrukturen, wo der Markt nicht aktiv wird, die schnellen Datenleitungen dennoch dringend benötigt werden.
Glasfaserausbau in den Landkreisen - Umsetzung der Gigabitstrategie für HEssen
Hessen hat die Zeichen der Zeit bereits im Jahr 2018 erkannt und mit der Gigabitstrategie für Hessen die Weichen in Richtung flächendeckender, zukunftsfähiger und resilienter Netze gestellt. Diese Strategie wurde im Sommer 2023 fortgeschrieben.
Mit der Fortschreibung der Gigabitstrategie reagiert das Land auf die veränderten Rahmenbedingungen im Telekommunikationsmarkt sowie auf neue regulatorische und politische Vorgaben von Bund und Europäischer Union (EU). Zudem nimmt die Resilienz der Telekommunikationsnetze einen größeren Stellenwert ein und erfordert zusätzliche Präventionsmaßnahmen.
Die Hessische Landesregierung hält daher an den gesetzten Zielen fest, eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasernetzen bis 2030 zu schaffen, Lücken in der Mobilfunkversorgung zu schließen und öffentliche WLAN-Infrastrukturen in den Kommunen aufzubauen. Hierfür sollen im Dialog mit den Marktakteurinnen und -akteuren sowie den Kommunen die Planungs-, Genehmigungs- und Ausbauzeiten der Netze durch unterschiedliche Maßnahmen verkürzt werden. Die Resilienz der Netze zu stärken und zugleich ihre Nachhaltigkeit zu verbessern, findet als neues Ziel Eingang in die Strategie. Mit der Glasfaser-Offensive für Hessen greift die Hessische Landesregierung eine Folgeinitiative für den Glasfaserausbau in Hessen auf Basis individueller Einzelvereinbarungen mit teilnahmebereiten Telekommunikationsunternehmen auf. Sie ist Teil des „11 + 1 Sofortprogramms für Hessen“, Maßnahme: „Highspeed-Internet für alle“.
Der bewährte stakeholderorientierte Ansatz beim Ausbau der Telekommunikationsnetze bestimmt weiterhin das Handeln des Landes Hessen
Der Bund hat am 23. Januar 2025 die beiden Förderaufrufe für Infrastrukturprojekte der Gigabit-Richtlinie 2.0 bekannt gegeben und die zugrundeliegende novellierte Förderrichtlinie veröffentlicht. Fristen zur Antragseinreichung und weiterführende Details können den jeweiligen Förderaufrufen entnommen werden.
Infrastruktur-Förderprojekte werden anhand eines Kriterienkataloges bewertet, um den Einsatz der Mittel zu priorisieren. Um den privaten Ausbau nicht auszubremsen, sind vor Antragstellung ein Branchendialog und ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen.
Ein weiterer Baustein ist die Potenzialanalyse. Dieses Instrument zeigt den geschätzten Umfang des privaten Ausbaus in den Kommunen an und unterstützt dabei, förderfähige Gebiete zu identifizieren. Branchendialoge sollen die Kooperation zwischen den örtlich tätigen Telekommunikationsunternehmen mit den Kommunen verbessern und mit Unterstützung der Potenzialanalyse die Möglichkeiten des privatwirtschaftlichen Ausbaus ausloten.
Das Land Hessen beabsichtigt – bei Vorliegen aller Zuwendungsvoraussetzungen sowie unter Abwägung der verfügbaren Haushaltsmittel als auch der Förderwürdigkeit – die Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu kofinanzieren.