Ministerin Sinemus mit Smartphone Login für Digitale Dorflinde

Vernetztes Hessen

Ein Ziel der Gigabitstrategie für Hessen ist der Ausbau frei zugänglicher WLAN-Netze, beispielsweise in öffentlichen Einrichtungen, an Plätzen und Tourismusstandorten.

Digitale Dorflinde

Kommunale WLAN-Hotspots

Die Förderung öffentlicher WLAN-Infrastrukturen ist eine wichtige Säule der Gigabitstrategie für Hessen. Deshalb unterstützt die Hessische Landesregierung Städte und Gemeinden bereits seit September 2018 mit dem Förderprogramm „Digitale Dorflinde – WLAN-Förderung für hessische Kommunen“ bei der Einrichtung kommunaler Hotspots. Und das mit großem Erfolg. So haben bereits mehr als 240 hessische Kommunen bereits einen Förderbescheid erhalten. Seit Förderstart wurden mehr als 3.100 Hotspots bewilligt und über ganz Hessen hinweg befinden sich bereits über 2.500 „Digitale Dorflinden“ in Betrieb. Sogar auf Hessens höchstem Berg, der Wasserkuppe, können Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Touristen kostenfrei surfen.

Aufgrund des großen Erfolgs hat das Land das Förderprogramm umfassend weiterentwickelt und fortgeschrieben, insbesondere um die Kommunen in Zeiten stark gestiegener Installationskosten zusätzlich zu unterstützen. So gibt es seit November 2022 pro Hotspot nicht mehr bis zu 1.000, sondern bis zu 1.500 Euro und jede Kommune kann 40 statt bisher 20 Hotspots beantragen. Somit verdreifacht sich das Gesamt-Fördervolumen je Kommune auf bis zu 60.000 Euro. Der Eigenanteil der Kommunen bleibt unverändert bei 10 Prozent.

Erfolgsrezept liegt in der Einfachheit

Bei der Konzeption des Programms wurde großer Wert auf eine unbürokratische und einfache Ausgestaltung gelegt, um es vor allem auch für ländlichere, oftmals kleinere Kommunen attraktiv und praxistauglich zu gestalten. Nur so konnten in einer solch kurzen Förderspanne derart viele lokale WLAN-Netze neu geschaffen werden. Und viele weitere sollen – dank der nun noch attraktiver gestalteten Rahmenbedingungen – hinzukommen.

Zum Förderprojekt "Digitale Dorflinde - WLAN-Förderung für hessische Kommunen".Öffnet sich in einem neuen Fenster

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus

Mit den neuen Förderkonditionen schreiben wir die Erfolgsgeschichte der WLAN-Förderung „Digitale Dorflinde“ fort und unterstützen unsere Kommunen in Zeiten stark gestiegener Installationskosten noch tatkräftiger. Mehr als die Hälfte der Kommunen ist bereits dabei - auf viele weitere freuen wir uns!

Fragen zum Förderprogramm

Gefördert werden öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen und eine flächendeckende Versorgung mit WLAN-Hotspots, insbesondere im ländlichen Raum, wo meist noch deutlich weniger öffentlich zugängliche WLAN-Netze zur Verfügung stehen als in Großstädten.

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften.
  • Privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.

Sie müssen die nachfolgenden Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen:

Demnach können private Träger zu den Konditionen öffentlicher Träger gefördert werden, wenn sie alle nachfolgenden Merkmale erfüllen:

  • Sie wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,
  • sie besitzen Rechtspersönlichkeit und
  • sie werden überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterstehen hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht dieser Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, oder sie haben ein Verwaltungs-, Leitungs-, beziehungsweise Aufsichtsorgan, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind.

Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben und mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. In dem betreffenden Gebiet darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine flächendeckende kostenfreie WLAN-Versorgung bestehen. Die WLAN-Hotspots müssen an relevanten öffentlichen Orten errichtet werden, ein kommunaler Bezug muss vorhanden sein.
 

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

  • Für die Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots werden bis zu 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
  • Pro Kommune werden maximal bis zu 40 WLAN-Hotspots und damit bis zu 60.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben übernommen.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots (initiale Infrastrukturausgaben) gerechnet auf die Dauer der Zweckbindung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. der Förderrichtlinie findet keine Anwendung.


Folgende Ausgaben können insbesondere gefördert werden:

  • Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs,
  • insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung,
  • Verkabelung mit Stromzuführung,
  • Ausgaben für die Breitbandzuführung,
  • Bereitstellung, Installation und Hardware
  • und sonstige einmalig anfallende Ausgaben.

Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung.

Die Anträge können bequem online im Kundenportal der WIBank gestellt werden. Hierfür wird lediglich das vom beauftragten Rahmenvertragspartner ausgestellte Angebot benötigt. Dazu kann auf Wunsch vorab eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden, um eine Planung der gewünschten Standorte zu erstellen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde:

  • Teil II Ziffer 7 der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.06.2023 (StAnz. 26/2023 S. 810)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 3 zu § 44 (ANBest-GK)

HessenWLAN

Hotspots in öffentlichen Landesgebäuden

Person hält Tablet mit HessenWLAN-Logo

Mehr als 100 Dienststellen der hessischen Landesverwaltung sind bereits mit mehr als 800 HessenWLAN-Hotspots ausgestattet und weitere Dienststellen werden folgen.

Ziel ist es, auf Landesebene alle Dienststellen mit öffentlichem, kostenlosem WLAN für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustatten.
Dafür wird ein landesweit einheitliches Netzwerk HessenWLAN von jedem errichtetem Hotspot ausgestrahlt.

Für Planung und Organisation der Errichtung von HessenWLAN wurde eigens eine Servicestelle in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung errichtet. Sie unterstützt und begleitet die Dienststellen in der Umsetzung dieses Projektes. Das Hessische Digitalministerium fördert das Projekt bis 2023. Die Förderungsbezuschussung wird nach einem etablierten Schlüssel für alle Dienststellen transparent durchgeführt und erfolgt bis Ende 2023.

Eine entsprechende Staffelplanung wird quartalsweise aktualisiert und die Planung für die Errichtung von HessenWLAN für alle Standorte der hessischen Landesverwaltung wird bis zum zweiten Quartal 2023 abgeschlossen sein.

Fragen zum HessenWLAN

Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Dienststelle des Landes aufsuchen, können bereits jetzt an vielen Standorten kostenloses WLAN nutzen. Das gilt ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der jeweiligen Dienststelle. Zudem wird HessenWLAN an öffentlichen Plätzen sowie an beliebten touristischen Standorten verfügbar sein. Teilnehmende Dienststellen weisen mit Aufklebern darauf hin, dass HessenWLAN zur Verfügung steht.

Grundsätzlich funktioniert die Anmeldung wie auch in jedem anderen öffentlichen oder privaten WLAN.

In den folgenden Dokumenten finden Sie Anmeldungshinweise für iPhone/iOS und Android-Geräte sowie die Nutzungsbedingungen.

Die Planung übernehmen die Servicestelle HessenWLAN der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung sowie das Referat "Digitale Transformation" im Digitalministerium. Von 2020 bis 2023 ist in einer Staffelplanung die terminliche Einplanung der Dienststellen vorgesehen. Die Planungen werden quartalsweise aktualisiert, um auf aktuelle Änderungen reagieren zu können. Bis zum zweiten Quartal 2023 sollen alle Planungstermine abgeschlossen sein.

Die Bezuschussung läuft über vier Jahre bis Ende 2023 und beträgt knapp 7 Millionen Euro.

Schlagworte zum Thema