Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Land Hessen weitet Unterstützung der Kommunen bei OZG-Umsetzung aus

Lesedauer:5 Minuten

Um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) weiter erfolgreich voranzutreiben, weitet das Land Hessen seine Unterstützung für die Kommunen weiter aus. Für die Jahre 2023 und 2024 übernimmt das Land die Betriebskosten von kommunalen EfA-Verfahren („Einer für Alle“) in Höhe von bis zu 3,9 Millionen Euro pro Jahr. „Das Land versetzt seine Kommunen damit in die Lage, sowohl durch das Land Hessen finanzierte Online-Anträge auf der civento-Plattform, als auch die von anderen Ländern erarbeiteten EfA-Leistungen zu nutzen – beides kostenfrei. Wichtig ist die Einbindung der Antragsverfahren bei den Kommunen und die Vornahme der Einträge in den Hessenfinder, damit die Leistungen auch vor Ort und über das landesweite Verwaltungsportal nutzbar sind“, sagt Patrick Burghardt, Digitalstaatssekretär und CIO des Landes Hessens.

Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit

In Hessen ist von Beginn der OZG-Umsetzung an eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den hessischen Kommunen wichtig gewesen. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände (KSpV) haben daher bereits im Jahr 2019 eine Vereinbarung zur Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung geschlossen. Das Land finanziert mit fast 17 Millionen Euro in erster Linie die Umsetzung des OZG in so genannten kommunalen Digitalisierungsfabriken. Darin enthalten sind auch Fördermaßnahmen wie Digitalisierungsberatungen für alle Kommunen und die Förderung von 15 OZG-Modellkommunen. Darüber hinaus finanziert Hessen verschiedene Digitalisierungsoffensiven, wie zum Beispiel die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle der KSpV, welche die technische Entwicklung durch den IT-Dienstleister steuert und für die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen verantwortlich ist. Über Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro pro Jahr aus dem Förderprogramm „Starke Heimat“ wird den Kommunen zudem die Digitalisierungsplattform civento des Dienstleisters ekom21 kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Im föderalen Kontext sind in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in einer Vielzahl von so genannten EfA-Umsetzungsprojekten Online-Anträge entwickelt worden beziehungsweise sind noch in der Entwicklung oder bundesweit im flächendeckenden Rollout. Diese digitalen Antragsverfahren werden von einem Land entwickelt und betrieben und von anderen Ländern beziehungsweise ihren Kommunen ebenfalls genutzt. Um die Nutzung der EfA-Verfahren in den hessischen Kommunen voranzutreiben und die Kommunen weiter zu entlasten, hat das Land nunmehr beschlossen, die Betriebskosten von kommunalen EfA-Verfahren aus anderen Ländern für die Jahre 2023 und 2024 bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 3,9 Millionen Euro pro Jahr aus Mitteln des Landes zu übernehmen.

Kommunale Spitzenverbände begrüßen Unterstützung

Landrat Wolfgang Schuster, Präsident des Hessischen Landkreistags: „Der Hessische Landkreistag begrüßt die Entscheidung des Landes, welche den hessischen Kommunen eine gewisse Planungssicherheit gibt. Für die Kreisverwaltungen sind die EfA-Umsetzungsprojekte von besonderer Bedeutung, da die Zuständigkeit für viele der in diesem Rahmen entwickelten Antragsverfahren bei den Landkreisen liegt.“

Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetages: „Dass das Land mit den finanziellen Mitteln Planungssicherheit und Orientierung schafft, insbesondere hinsichtlich der länderübergreifenden Nachnutzung von Online-Services nach dem Einer für Alle-Prinzip, begrüßen wir. Es darf nur nicht in Vergessenheit geraten, dass zahlreiche weitere Vorbereitungen im Zuge der kommunalen Nachnutzung getroffen werden müssen. Dazu zählen insbesondere Fragen der Integration in kommunale Fachverfahren, aber auch die zu erwartenden stetig steigenden Betriebskosten, für die es noch keine Finanzierungszusagen gibt.“

Harald Semler, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebunds: „Mit seiner Entscheidung, die Betriebskosten von kommunalen EfA-Verfahren für die Jahre 2023 und 2024 bis zu dem Maximalbetrag in Höhe von 3,9 Millionen Euro pro Jahr aus originären Landesmittel zu übernehmen, werden die finanziellen Lasten der Kommunen spürbar abgefedert. Damit folgt das Land Hessen unseren Erwartungen für diesen Zeitrahmen. Für die Folgejahre bleiben wir zuversichtlich im Gespräch und stellen uns gerne weiter den Erwartungen im Zusammenhang mit dem OZG.“