Moderne Verwaltung

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Service-Nutzerkonten ermöglichen Online-Verwaltung

Service-Nutzerkonten machen Verwaltungsleistungen leichter zugänglich.

Mann in weißem Handy mit Smartphone

BundID

Zentrales Nutzerkonto

Bürgerinnen und Bürger können sich für elektronische Verwaltungsleistungen einheitlich identifizieren.

Mann mit Tablet steuert Roboter

SDG

Registermodernisierung und Single Digital Gateway

Neben dem OZG bildet die Registermodernisierung eine wichtige Säule der Verwaltungsdigitalisierung.

Logo IT-Planungsrat

Steuerungsgremium

IT-Planungsrat & FITKO

Das Gremium koordiniert die Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltung.

Im Standesamtsportal sind die Online-Services bereits von 361 hessischen Standesämtern erreichbar. Hier können Bürgerinnen und Bürger etwa die Ausstellung von Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden elektronisch beantragen. Zudem wird die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Bewohnerparkausweisen inklusive elektronischer Bezahlmöglichkeit (ePayment) bei den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Darmstadt bereitgestellt. Damit sind die Nutzerinnen und Nutzer unabhängig vom Ort oder Öffnungszeiten der Verwaltungsstellen.

Die Anwendung wurde im Programm „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ der Hessischen Landesregierung entwickelt und basiert auf dem im September 2018 verabschiedeten hessischen E-Government-Gesetz. Es bildet den rechtlichen Rahmen, um Onlinedienste der Verwaltung weiter auszubauen. Durch das Gesetz sollen Hindernisse abgebaut und den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie den Landes- und Kommunalbehörden effizientere Verwaltungsdienste ermöglicht werden. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.

Einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes macht Hessen mit der Freischaltung des Sozialportals. Gemeinsam mit der ekom21 bietet das Land den Städten, Gemeinden und Landkreisen verschiedene Online-Services auf einer einheitlichen Plattform standardisiert zur Nutzung an. Mit dem Sozialportal können weitere Behördenangelegenheiten bequem von zu Hause erledigt werden. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen, die Übernahme von Kita-Gebühren und die Förderung von Kindertagespflege.

Auch wenn es um eine Schwerbehinderung geht, können Anträge künftig am Computer gestellt werden. Mit der Online-Anwendung können die Feststellung einer Behinderung oder der Änderungsantrag bequem von zu Hause aus hessenweit beantragt werden. Im Gegensatz zum Papierantrag, der alle Sachverhalte darstellt, ist das Online-Verfahren individuell auf Antragstellende abgestimmt, so dass nicht relevante Eingabefelder erst gar nicht ausgefüllt werden. Ein weiterer Vorteil des Online-Verfahrens auf Verwaltungsseite: Der Antrag kann mit dem Absenden sofort bearbeitet werden. Hierzu ist lediglich eine unterschriebene und im Onlineantrag vorzufindende Einverständniserklärung darüber notwendig, dass medizinische Unterlagen hinzugezogen werden dürfen. Wer bereits im Besitz von aussagekräftigen, aktuellen ärztlichen Unterlagen ist, kann diese im Online-Antrags-Verfahren hochladen: schnell, einfach und papierlos. Ansonsten werden medizinische Auskünfte und Unterlagen von der Behörde angefordert.

Das Online-Antragsverfahren zeigt aufgrund der eingegeben Adresse dem Bürger automatisch das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales mit entsprechenden Kontaktdaten an. Wichtig: Bei medizinischen Unterlagen sollten lediglich Fotokopien und nicht die Originalunterlagen auf dem Postweg eingereicht werden. Nach Abschluss wird der Online-Antrag automatisch an das zuständige Amt weitergeleitet. Besteht Klärungsbedarf, meldet sich das zuständige Amt von selbst.

Antragstellende können hierÖffnet sich in einem neuen Fenster das Online-Verfahren nutzen. Genauso ist es weiterhin möglich, Anträge direkt bei den Hessischen Versorgungsämtern einzureichen.

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie beispielsweise besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub, Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.