Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

SV Ober-Kainsbach erhält Förderung über 5.065 Euro

Ober-Kainsbach. Digitale Techniken können heute vieles einfacher und schneller machen. Um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen, gibt es seit vergangenem Jahr das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“. Einer der in diesem Jahr geförderten Vereine ist der SV Ober-Kainsbach e.V., der 5.065 Euro erhält. Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt hat heute den Förderbescheid überreicht und sich über seine Arbeit und die Digitalisierung im Verein informiert.

„Ehrenamtliche für Vorstandsarbeit zu gewinnen, ist inzwischen in vielen Vereinen schwierig geworden. Da können moderne Ausstattungen, welche die Arbeit vereinfachen und attraktiver machen, hilfreich sein“, sagte Staatssekretär Burghardt. „Deswegen freue ich mich, dass wir mit dem Förderprogramm der Landesregierung das freiwillige Engagement der Mitglieder unterstützen und die Prozesse des Ehrenamtes mit digitalen Möglichkeiten fördern können.“

Der SV Ober-Kainsbach will mit dem Geld Mitgliederverwaltung und -ansprache optimieren. Bisher nicht abgestimmte Prozesse werden dadurch wesentlich verbessert. „Endlich kommen wir von den zahlreichen Excel-Listen weg und können mit dem neuen Vereinsverwaltungsprogramm auf Knopfdruck wichtige Informationen, Anschreiben und Jubiläen unserer Mitglieder generieren“, freute sich die Erste Vorsitzende des SV Ober-Kainsbach, Jasmin Arras.

Rund 160 Vereine erhalten Förderung

Das Interesse am Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ ist auch im zweiten Jahr enorm. Im vergangenen Jahr sind 109 Organisationen mit einer Gesamtsumme von rund 1 Million Euro gefördert worden. In diesem Jahr erhalten rund 160 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, mehr als 450 Anträge wurden eingereicht. Insgesamt steht ein Budget von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 initiiert wurde, können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte. Der Eigenanteil des Vereins liegt bei mindestens zehn Prozent der Fördersumme.

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