Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Gesetz zur Ausführung des IT-Staatsvertrages verabschiedet

Sinemus: „Rechtssichere Rahmenbedingungen bilden den Nährboden für gedeihliche Zusammenarbeit aller Beteiligten“

Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, Prof. Dr. Kristina Sinemus, begrüßt die Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zum IT-Staatsvertrag, das im April in erster Lesung vorgestellt wurde und heute nach zweiter Lesung den Landtag passierte. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) an ihrem Standort in Frankfurt am Main. Mit dieser Einrichtung steuern Bund und Länder die Zusammenarbeit, um im Auftrag des IT-Planungsrates die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen. Die FITKO bündelt die dafür erforderlichen Kompetenzen unter einem Dach.

Das Ausführungsgesetz bietet der FITKO mit Sitz in Hessen rechtssichere und verlässliche Rahmenbedingungen, die Nährboden jeder gedeihlichen Zusammenarbeit sind.

Prof. Dr. Kristina Sinemus Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

„Davon profitieren vor allem die Bürgerinnen und Bürger, denn die FITKO ist ein wichtiger Partner auf dem Weg der digitalen Transformation der Verwaltung, der Behörden entlastet und gleichzeitig für eine wirtschaftliche Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Onlinezugangsgesetz sorgt“, so Sinemus.

Einer der Kernpunkte des heute verabschiedeten Gesetzes ist die Zustimmung des Landes Hessen zu einer Aufgabenübernahme für die FITKO durch Dienststellen des Landes. Das betrifft künftig sowohl Leistungen der inneren Verwaltung (sogenannte Querschnittsaufgaben), die das Land Hessen für die FITKO übernimmt, als teilweise auch die Übernahme von Aufgaben der Personalverwaltung/-wirtschaft.

Am 21. März 2019 unterzeichneten der Bund und die Länder den IT-Staatsvertrag. Das entsprechende Ratifizierungsgesetz trat in Hessen am 3. Juni 2019 in Kraft. Damit wurde die Einrichtung einer spezialisierten Unterstützungseinheit für den IT-Planungsrat in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts für die Föderale IT-Kooperation (FITKO) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes mit Sitz in Frankfurt a. M. vereinbart. Als konkretisierende gesetzliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung des Landes Hessen gegenüber der FITKO und für die Übertragung von Aufgaben auf das Land Hessen wurde nun das Ausführungsgesetz verabschiedet.

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