Bewerbungsfrist abgelaufen
Anträge für eine Förderung im Jahr 2024 sind nicht mehr möglich. Wir werden an dieser Stelle informieren, wann es eine neue Bewerbungsrunde geben wird.
Förderprogramm
Bewerbungsfrist abgelaufen
Anträge für eine Förderung im Jahr 2024 sind nicht mehr möglich. Wir werden an dieser Stelle informieren, wann es eine neue Bewerbungsrunde geben wird.
Das Förderprogramm hat zum Ziel, die Maßnahmen, die im Schwerpunkt auf eine Digitalisierung im Bereich der internen Verwaltung / der inneren Struktur der Organisation abzielen, zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und die interne Organisation (zum Beispiel digitale Vorstandssitzungen), die Optimierung von internen Prozessen oder die Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern.
Inhaltlich abgestimmte und nachhaltige Konzepte sind besonders erwünscht. Maßnahmen, die rein zu Marketingzwecken umgesetzt werden sollen oder lediglich Anschaffungen für den Vereinszweck umfassen, sind nicht Ziel der Förderung.
Wichtiger Hinweis: Der Online-Antrag kann gespeichert werden.
Zusätzlich steht Ihnen auch zukünftig eine Ausfüllhilfe zur Verfügung, welche Ihnen die Antragstellung erleichtern soll. Sie finden diese am Ende dieser Seite.
Die Entscheidung über die Anträge erfolgt anhand einer Prüfung der zugrundeliegenden Förderkriterien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Anträge, die anhand der Förderkriterien nicht einwandfrei bewertet werden können, werden durch eine Jury behandelt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung aufgrund der Richtlinie besteht nicht.
Anfragen zum Bearbeitungsstand sind nicht erforderlich. Sie werden über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Die Bearbeitungszeit richtet sich insbesondere nach der Anzahl der eingegangenen Anträge und kann daher im Vorfeld nicht genau benannt werden.
Das Programm „Ehrenamt digitalisiert“ fördert Digitalisierungsvorhaben mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen innerhalb von gemeinnützigen Institutionen, die eine Digitalisierung, insbesondere der internen Verwaltung, ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
a) Die Anschaffung geeigneter Hardware.
b) Die Anschaffung geeigneter Software.
c) Schulungs- / Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software.
2. Die Projekte können zusätzlich folgende Maßnahmen umfassen:
a) Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben.
Hierzu zählen unter anderem
b) Anschaffungen von Hard- und Software, sowie Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen i.S.v. Nr. 2 (2) a) in geringem Umfang auch für Maßnahmen, die der Digitalisierung des originären Betätigungsfeldes der Institution dienen (z.B. des Vereinsangebots / des Vereinszwecks).
3. Die Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Abteilung Konzeption und Koordination
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
zu richten. Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Internetseite https://digitales.hessen.de/ Öffnet sich in einem neuen Fensterzu finden.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Ressortkoordination
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Abteilung Konzeption und Koordination
Tel. 0611/32 11 48 84
E-Mail-Adresse:
ressortkoordination@digitales.hessen.de
3. Jeder Antrag muss vollständig ausgefüllt eingesendet werden. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die geforderten Ausführungen umfassen mindestens:
4. Darüber hinaus ist bei der Antragstellung Folgendes zu beachten:
5. Soweit für das Projekt Genehmigungen (zum Beispiel DSGVO) erforderlich sind, ist deren Vorliegen mit der Umsetzung des Projektes sicherzustellen.
2. Institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen.
Werden aus Zuwendungsmitteln zu inventarisierende Gegenstände beschafft, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks dienen, darf der/die Zuwendungsempfänger/in erst nach Ablauf einer im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist frei darüber verfügen (verkaufen, aussondern etc.). Bei Gegenständen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro entspricht die Zweckbindungsfrist grundsätzlich der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die datenschutzrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite https://digitales.hessen.de/DatenschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.
Diese Richtlinie tritt am 4. Juli 2022 in Kraft.
Team "Ehrenamt digitalisiert!"
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