Einerseits eröffnen Online-Plattformen Unternehmen neue Vertriebs- und Marketingmöglichkeiten und ermöglichen Zugang zu Märkten und Kundinnen und Kunden. Andererseits stehen hinter diesen Plattformen oft große Konzerne, die einen fairen Wettbewerb erschweren und insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen in Abhängigkeiten zwingen. Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus eröffnete heute die digitale Veranstaltung „Europas Plattformpolitik – die Bedeutung des Digital Markets Act und Digital Services Act für Mittelstand und Start-ups in Hessen“, auf der mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die Frage diskutiert wurde, wie der Wettbewerb auf den Plattformmärkten fairer gestaltet werden kann. Die Ministerin betonte auch noch einen weiteren Aspekt: „Für hessische, deutsche und europäische IT-Firmen und Start-ups ist es derzeit sehr schwierig, neue Plattformen am Markt zu platzieren, da der Markt von amerikanischen und asiatischen Anbietern dominiert wird. Wir müssen deshalb die hohen Markteintrittsbarrieren absenken, um unseren Unternehmen und Start-ups eine Chance zu bieten“, betonte Sinemus.
Die Europäische Kommission hatte Ende letzten Jahres die zwei Verordnungsvorschläge Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) vorgelegt, um marktmächtige Plattformen zu regulieren und die Nutzung der Plattformen insbesondere für mittelständische Unternehmen zu verbessern. Zahlreiche aufsehenerregende Wettbewerbsfälle auf nationaler und europäischer Ebene hatten zu der Überzeugung geführt, dass eine Vorgabe von Spielregeln für große Suchmaschinen, Handelsplattformen oder andere Plattformdienste erforderlich ist, damit die Märkte bestreitbar und fair sind. Dies soll insbesondere durch ein Verbot der sogenannten Selbstbevorzugung und eine Stärkung der Endnutzerrrechte erreicht werden.
Nationale Behörden sollen stärker eingebunden werden
Ebenso wie der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab setzte sich die Hessische Digitalministerin für einen stärkeren Einbezug der nationalen Behörden ein: „Die nationalen Behörden kennen ihre Märkte. Deshalb ist es zielführend, sie insbesondere für Monitoring und Beratung einzubeziehen.“ Im Digital Markets Act hält die Ministerin ein sogenanntes „Ökosystemkriterium“ für zielführend: „Erst wenn Plattformen zwei oder mehr digitale Plattformdienste anbieten, sollen sie dem DMA unterfallen. Denn wer eine Suchmaschine zusammen mit einer Handelsplattform betreibt, kann mit unfairem Verhalten deutlich mehr Schaden anrichten, als wenn nur ein einziger Dienst betrieben wird. Damit schaffen wir eine Regulierung mit Augenmaß“, so die Ministerin.
„Für fairen Wettbewerb brauchen wir deshalb einerseits ein nationales Vorgehen, wenn der Verstoß nur in einem Mitgliedstaat auftritt und ein geeintes europäisches Vorgehen, wenn der digitale Binnenmarkt betroffen ist“, schloss Sinemus.