Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Innovationsförderung durch KI-Experimentierräume

KI-Experimentierräume sind Testräume, in denen transdisziplinär geforscht und entwickelt werden kann. Die Digitalministerin warb in Brüssel dafür, neue Verordnung zur Förderung von Innovationen zu nutzen.

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Das Europäische Parlament wird in den kommenden Wochen über eine europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI) entscheiden. Hessens Digitalministerin Prof. Kristina Sinemus warb in Brüssel dafür, die neue Verordnung zur Förderung von Innovationen zu nutzen: „KI-Politik ist Standortpolitik. Wir müssen jetzt die Weichen dafür stellen, dass Europa bei Zukunftstechnologien wie KI wettbewerbsfähig bleibt.“ Zusammen mit den Europaabgeordneten Eva Maydell und Axel Voss hatte die Digitalministerin Mitglieder des Europäischen Parlaments zu einem Workshop in Brüssel eingeladen. Drei Experten aus Hessen erläuterten im EU-Parlament, wie KI-Experimentierräume (regulatorische Sandkästen) im europäischen Recht gestaltet werden müssen, damit sie insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen und Start-ups bei Innovationen unterstützen. KI-Experimentierräume sind Testräume, in denen transdisziplinär geforscht und entwickelt werden kann. Die europäische KI-Verordnung sieht die Einrichtung von Reallaboren ausdrücklich vor.

Durch regulatorische Sandkästen Wissen schaffen

Prof. Dr. Johannes Buchheim, Philipps-Universität Marburg, machte deutlich, dass regulatorische Sandkästen Innovationen nicht direkt garantieren und anregen können: „Stattdessen sollte jedes sinnvolle und rechtlich vertretbare regulatorische Sandbox-Regime langfristig angelegt sein: Es sollte darauf abzielen, den allgemeinen Mangel an regulatorischem Wissen über KI-Technologie zu überwinden. Wenn wir wirklich innovationsfreundlich sein wollen, sollten wir durch regulatorische Sandkästen Wissen schaffen – statt kurzfristige Innovationsboni oder rechtliche Sonderregelungen für besonders attraktive KI-Lösungen zu vergeben“, warnte Buchheim. „Nur auf der Grundlage solchen Wissens können wir das Vorsorgeprinzip überwinden und einen Rechts- und Regulierungsrahmen schaffen, der auf tatsächliche und nachgewiesene KI-Risiken und -Vorteile reagiert, statt auf Ahnungen, Aberglauben und Misstrauen gegenüber neuen Technologien zu bauen.“


Felix Broßmann von der Unternehmensberatung SKAD Advisory betonte, dass Klarheit bei der KI-Regulierung essenziell sei: „Zulassungsverfahren und Kriterien der regulatorischen Sandkästen müssen so klar und eindeutig wie möglich sein. Sie müssen so entworfen sein, dass kleine Anwender, ohne große Rechtsabteilungen, leicht teilhaben können.“
Dr.-Ing. Nils Gählert, sprach für das hessische Start-up Wingcopter: „Für europäische Start-ups sind die Kosten und Einstiegshürden in das Thema Künstliche Intelligenz im weltweiten Vergleich sehr hoch. Dies liegt unter anderem an hohen und dynamischen regulatorischen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sind die finanziellen Mittel begrenzt, was technische Innovationen weiter hemmt. Ein KI- Experimentierraum bietet die Möglichkeit, in einem gesicherten regulatorischen Rahmen zu agieren und kann damit helfen, den Fokus stärker auf technische Innovationen zu legen.“


Ministerin Sinemus begleitet den Prozess zur Erarbeitung einer europäischen KI-Verordnung seit Beginn intensiv. Hessen verfügt über eine eigene KI-Agenda mit dem Ziel, KI-Potenziale in Hessen zu heben und KI verantwortungsbewusst zu entwickeln. „Deshalb ist es nur konsequent, dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen in Europa stimmen. Denn Vorschriften der EU, die sicherstellen, dass KI angemessen reguliert, aber gleichzeitig auch innovationsfördernd unterstützt wird, sind wichtig für unser KI-Ökosystem in Hessen. Unternehmen brauchen Erprobungsspielräume für ihre Innovationen. Das müssen wir jetzt rechtssicher in der neuen EU-Verordnung für KI definieren.“

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