Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Digitalministerin übergibt Förderbescheide an 9 Vereine

Vereinsarbeit digitaler und damit vielfach effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation initiiert wurde.

In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch neun Vereine im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit einer Gesamtsumme von 84.912 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 14.998 Euro an die Aktion für behinderte Menschen Hessen e.V., 13.266 Euro an den 1. Pool Billard Club Bad Wildungen 1989 e.V., 12.769 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Ederbringhausen e.V., 9.459 Euro an die Feuerwehr Kameradschaft Mengeringhausen e.V., 9.455 Euro an den SV 1923 Reddighausen e.V., 7.290 Euro an den Waldeckischen Sängerbund e.V., 6.379 Euro an den Tennis-Club Frankenau e.V., 6.000 Euro an die Schützengesellschaft 1604 Sachsenhausen e.V. sowie 5.296 Euro an den SV Rennertehausen 1923 e.V. auf den Weg gebracht.

„Ehrenamt in Vereinen bedeutet Einsatz mit Herzblut. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, damit Ehrenamtliche ihre Zeit wirkungsvoller nutzen und Vereine ihre Angebote noch attraktiver gestalten können“, sagte Digitalministerin Sinemus.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.