Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Digitalministerin informiert Unternehmen zum AI Act

Vor fast einem Jahr wurde die europäische KI-Verordnung verabschiedet. Nun treten ihre Bestimmungen nach und nach in Kraft. Die KI-Verordnung erlegt Unternehmen Pflichten auf, stellt aber auch eine Chance dar, Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll und zukunftsorientiert zu gestalten.

Das Digitalministerium hatte daher schon im vergangenen Jahr zu einer Infoveranstaltung für Unternehmen eingeladen. Aufgrund des großen Interesses hatte das Ministerium auch dieses Jahr wieder, diesmal gemeinsam mit IHK Hessen innovativ, unter dem Titel „How to (AI) Act: Ergreifen Sie die Chancen der KI-Verordnung“ eingeladen – fast 300 Unternehmerinnen und Unternehmer waren in die Räumlichkeiten der IHK Frankfurt gekommen.

„Dass sie so zahlreich teilnehmen, bestätigt mir, dass das Interesse an KI unter hessischen Unternehmen sehr groß ist, aber auch Fragen und Bedenken über den AI Act bestehen. Dazu passen auch Umfragen, nach denen sich eine Mehrheit der befragten Unternehmen Unterstützung beim Umgang mit der KI-Verordnung wünscht“, sagte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus, die zugeschaltet war. „Die Verordnung hat ihre Stärken und Schwächen. So gibt es berechtigte Kritik an der Komplexität des Regelwerks, den relativ knappen Umsetzungsfristen und dem Aufwand für KMU und Start-ups, der insbesondere im Bereich der Hochrisiko-KI entsteht. Diese Kritik verstehen wir und ich setze mich dieser Tage in Brüssel erneut dafür ein, die Verordnung zu vereinfachen. Gleichwohl hat die KI-Verordnung auch ihre Stärken. So klärt sie, welche KI-Systeme gar nicht mehr zulässig sind, und hält die rechtlichen Anforderungen für die allermeisten KI-Systeme sehr niedrig.“ Sinemus plädierte dafür, die Einhaltung des AI Acts für Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten, innovationsfreundlich und bürokratiearm. Sie hob hervor, dass man die KI-Verordnung auch als Chance verstehen sollte. Eine KI, die sich bereits in der Designphase an der Verordnung orientiere, habe ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Und wenn man die KI-Kompetenz-Verpflichtung der Verordnung befolge, habe man Mitarbeitende, die KI effektiv und verantwortungsvoll nutzen können und damit ihr Unternehmen weiterbringen.

Qualitätsmerkmale und Chancen für Unternehmen

Volker Ludwig, Vizepräsident, Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main: „Frankfurt ist das digitale Herz der deutschen Wirtschaft. Denn hier befindet sich nicht nur der weltweit größte Internetknoten, sondern Frankfurt ist auch der führende Rechenzentrumsstandort in Europa. Gerade für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz sind diese Infrastrukturen unverzichtbar – ohne leistungsfähige Rechenzentren keine KI, ohne KI keine zukunftsfähige Digitalwirtschaft. Die europäische KI-Verordnung setzt klare Leitplanken und schafft Vertrauen. Das eröffnet Unternehmen die Chance, Innovationen unter klaren Rahmenbedingungen voranzubringen und Frankfurt-Rhein-Main mit seiner Digitalwirtschaft auf der internationalen KI-Landkarte sichtbar zu machen.“

Praxistipps von Expertinnen und Experten gab es von Dr. Sebastian Hallensleben, Chair, Joint Technical Committee 21 „Artificial Intelligence“, CEN/CENELEC und Chief Trust Officer, Resaro Europe GmbH, Prof. Dr. Peter Buxmann, Professor für Wirtschaftsinformatik, TU Darmstadt, Prof. Dr. Janine Wendt, Professorin für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht, TU Darmstadt, Dr. Cord Schlötelburg, Geschäftsführer der AI Quality & Testing Hub GmbH sowie Yvonne Finger, Leiterin des Referats Digitalisierung im Mittelstand, Bundesnetzagentur. Zudem stellte sich eine Vielzahl von Einrichtungen in Hessen vor, um über Beratungs- und Unterstützungsangebote – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups – zu informieren.