In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch 17 Vereine im Landkreis Fulda mit einer Gesamtsumme von 167.416 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 14.998 Euro an den Rückerser Carneval Verein 1984 e.V., 14.940 Euro an den Sportverein Rot-Weiß Wölf 1925 e.V., 13.798 Euro an den 1. Fuldaer Judo-Club e.V., 13.643 Euro an den DRK-Ortsverein Neuhof, 13.556 Euro an den Schützenverein Fulda 1572 e.V., 11.840 Euro an die Sportgemeinschaft Marbach 1910 e.V., 11.430 Euro an den TSV Ufhausen 1949 e.V., 10.590 Euro an den Schützen-Club 1966 Rückers e.V., 8.490 Euro an den Niederkalbacher Carneval Verein, 8.439 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Wölf e.V., 8.123 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Michelsrombach e.V., 7.560 Euro an den SV Schweben 1919/52 e.V., 7.509 Euro an den Turnverein 1909 Petersberg e.V., 7.135 Euro an den TSV Rothemann 1920 e.V., 5.357 Euro an die Sportgemeinschaft Hermania 1947 Löschenrod e.V., 5.008 Euro an die Scheppenbachtaler Fastnachtsgesellschaft e.V. sowie 5.000 Euro an den Jagdverein Diana Hünfeld e.V. auf den Weg gebracht.
„Digitalisierung ist kein Ersatz, sondern ein Schlüssel, um Ehrenamt zu entlasten, Talente zu fördern und den Zusammenhalt nachhaltig zu stärken. Ohne Ehrenamt gäbe es viele Vereine nicht – sie sind Fundament unserer Gesellschaft“, sagte Digitalministerin Sinemus.
Hintergrund
Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.