Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Wir wollen die gemeinnützige Arbeit durch digitale Technologien erleichtern

Neue Förderrunde „Ehrenamt digitalisiert!“ startet am 17. Februar / Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung am 9. und 22. Februar

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Es geht weiter mit „Ehrenamt digitalisiert!“. Ab dem 17. Februar können sich gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen wieder um eine Förderung durch die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bewerben. „Das Interesse ist ungebrochen groß, wie die zahlreichen Nachfragen zeigen“, freut sich Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Dies zeigt, wie wichtig die Einführung digitaler Technologien, insbesondere in die Vereinsarbeit ist, die wir mit ‚Ehrenamt digitalisiert!‘ gezielt fördern wollen. Uns ist besonders wichtig, die Arbeit der unzähligen Engagierten mit unserer Förderung langfristig zu erleichtern. Daher freut es mich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Landeshaushalt wieder die Millionengrenze überschritten haben und in 2023 bei 1,5 Millionen Euro liegen.“

Interesse nach wie vor ungebrochen

„Ehrenamt digitalisiert!“ wurde vor drei Jahren von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung initiiert. Seitdem standen rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Somit konnten insgesamt fast 500 Bewilligungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro erteilt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind in sich stimmige und nachhaltige Konzepte. An der Förderrichtlinie wurden in 2022 einige Änderungen vorgenommen. So können zum Beispiel jetzt bis zu 25 Prozent der Mittel auch für das sogenannte Betätigungsfeld der Organisation/des Vereins eingesetzt werden, was in den vergangenen Jahren so grundsätzlich nicht vorgesehen war.

Alles zur Antragsstellung und Schulungen zum Thema

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über eine digitale Antragsplattform. Diese ist vom 17. Februar bis 10. März freigeschaltet. Am Donnerstag, 9. Februar, 17 Uhr und am Mittwoch, 22. Februar, 17 Uhr werden zudem Online-Präsentationen mit Hinweisen zur Antragstellung angeboten. An dieser können alle Interessierten ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Den Link zu den Online-Veranstaltungen am 9. und 22. Februar, zur Antragsplattform sowie umfassende Informationen zur Förderrichtlinie gibt es unter https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/ehrenamt-digitalisiert