In der Hessischen Landesverwaltung hat die Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert. Eine uneigennützige und auf keinen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes.
Um dies sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Heimatschutz Regelungen zur Korruptionsprävention und KorruptionsbekämpfungÖffnet sich in einem neuen Fenster (Staatsanzeiger 2019 Nr. 52, S. 1357 ff) veröffentlicht.
Nach Ziffer 3.5 der oben genannten Richtlinie ist in jeder Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen, die der Behördenleitung unmittelbar unterstellt ist.
Sowohl die Bediensteten als auch die Bürgerinnen und Bürger können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden.
Die Ansprechperson für Korruptionsprävention des Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) ist ausschließlich für Vorfälle zuständig, die beim oder im Zusammenhang mit dem HMD aufgetreten sind. Sollte der Verdacht einer strafrechtlich zu verfolgenden Tat aufkommen, wird die Ansprechperson für Korruptionsprävention den Vorfall an die zuständigen Ermittlungsbehörden abgeben.
Die Ansprechperson ist grundsätzlich zur vertraulichen Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden, jedoch nicht gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen.
Der Kontakt zur Ansprechperson für Korruptionsprävention kann schriftlich mittels „vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufgenommen werden: