Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Weniger Bürokratie und souveräne Digitalisierung

Wiesbaden. Während der digitale Einkauf längst Alltag ist, ist dies bei Verwaltungsleistungen vielfach noch nicht der Fall. Um die hessische Verwaltung innovativ weiter zu entwickeln und die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, wurde im Mai 2021 die Strategie „Digitale Verwaltung Hessen 4.0“ (DVH 4.0) als Teil der Strategie „Digitales Hessen – Wo Zukunft zuhause ist“ von der Landesregierung beschlossen. Mit dieser soll die Verwaltung modern, bürgernah, serviceorientiert und effizient werden. Nun wurde mit der DVH 4.1 eine Weiterentwicklung verabschiedet, die aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse aufgreift.

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus betonte die Bedeutung dieses Schrittes und unterstrich die Notwendigkeit einer zeitgemäßen und digitalisierten Verwaltung: „Die vor uns liegenden Herausforderungen erfordern innovative Lösungen und einen klaren Fahrplan für die digitale Zukunft unserer Landesverwaltung. Unser Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen effizienten und benutzerfreundlichen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir setzen uns für weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungsverfahren ein. Die Weiterentwicklung der DVH ist ein entscheidender Schritt, um diese Vision in die Realität umzusetzen.“ Als Beispiel verwies Sinemus darauf, dass die Novelle des Hessischen E-Government-Gesetzes erhebliche rechtliche Vereinfachungen mit sich gebracht habe. Eine Experimentierklausel ermöglicht jetzt digitale Pilotprojekte unter zeitweiser Befreiung von analogen Verfahrens- und Formvorgaben. Alle neuen Gesetze und Rechtsverordnungen werden zudem künftig einem Digitalcheck unterzogen, wodurch Digitalisierungshindernisse gezielt abgebaut werden. Weiterhin wurden zum Beispiel auch zahlreiche Produkte (unter anderem HessenPC, Zugangslösungen, Videokonferenz-System, Rollout von Smartphones) weiterentwickelt, um das mobile Arbeiten zu unterstützen. Durch die Corona-Pandemie hatten diese ohnehin in der DVH enthaltenen Maßnahmen neue Priorität erhalten.

Mehr Aus- und Fortbildung für Beschäftigte

Da es bei der Digitalisierung der Verwaltung nicht nur darum geht, die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft zu erfüllen, sondern auch die der Beschäftigten, ist ein wichtiger Aspekt der DVH die Aus- und Fortbildung. Bereits gestartete Angebote werden deutlich ausgeweitet und weiterentwickelt. Der von Hessen bereits mitgestaltete und unterstützte eGov-Campus wird dabei eine große Rolle spielen. Ebenso soll hybrides Arbeiten, bei dem sich mobiles und vor Ort orientiertes Handeln ergänzen und durch kollaborative Werkzeuge unterstützt wird, ausgebaut werden. Unter anderem wird dazu derzeit das Videokonferenzsystem HessenConnect 2.0 eingeführt.

Wie schon in der ersten Fassung erfolgt auch bei der Weiterentwicklung die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Ressorts und den IT-Dienstleistern unter Mitwirkung in Bund-Länder-Arbeitskreisen des IT-Planungsrats. Die Ziele der DVH führen zu einem Maßnahmenkatalog, der in der Landesverwaltung als Grundlage für die Ableitung von Projekten oder der Weiterentwicklung von Produkten dient. Im Fokus steht auch bei der DVH 4.1 die Serviceorientierung, welche anhand von Nutzenversprechen an die Kundinnen und Kunden sowie an die Beschäftigten formuliert ist. Dabei wurde zu den bestehenden fünf Nutzenversprechen („Antragstellung: Einfach und transparent“, „Verwaltung: Effektiv und wirtschaftlich“, „Abläufe: Durchgängig und übergreifend“, „Technologie: Offen und modern“, „Weiterentwicklung: Innovativ und zuverlässig“) ein sechstes hinzugefügt: „Digitalisierung: Souverän und sicher“. Damit wird auf eine selbstbestimmte Nutzung von Technologien mit einem Höchstmaß an Datenschutz und Informationssicherheit hingewirkt. Dies steigert das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten in die Digitalisierung und stellt eine Interaktion mit der Verwaltung unabhängig von Technologien und Lizenzen sicher. Maßnahmen zur Umsetzung des Nutzenversprechens sind unter anderem die Erarbeitung von Cybersicherheitsstrategien und die BSI-Zertifizierungen der IT-Dienstleister des Landes.

Brauchen robuste digitale Infrastruktur

Auch der zunehmenden Wichtigkeit von Cloud-Computing für die nachhaltige und erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung wird in der DVH 4.1 Rechnung getragen. In Hessen wird die Verfahrens-Cloud Hessen (VCH) technologisch weiterentwickelt und bietet Cloud-Dienste für die Hessische Landesverwaltung sowie für die interföderale Zusammenarbeit an. Die vermehrte Nutzung von Cloud-Diensten bringt Vorteile, wie eine schnellere Zurverfügungstellung von Infrastrukturen, bedarfsgerechte Skalierbarkeit sowie eine Kostenreduktion im Betrieb und für neue Entwicklungen. Auch bewirkt sie eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität in Hessen. Ebenso werden Informationssicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz als grundlegende Anforderungen für die technische Umsetzung betont. Zudem wird eine intensivierte Kooperation mit anderen Ländern und dem Bund angestrebt, um innovative Lösungen gemeinsam voranzubringen.

„Die Technologieentwicklung schreitet rasant voran und wir müssen sicherstellen, dass die Landesverwaltung mit diesen Veränderungen Schritt hält. Unsere digitale Infrastruktur muss robust, sicher und flexibel sein, um den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Unternehmen gerecht zu werden. Die Weiterentwicklung der DVH ist nicht nur eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen, sondern auch eine proaktive Maßnahme, um zukünftige Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen“, sagte der Chief Information Officer (CIO) des Landes Hessen, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

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