Bis 2028 sollen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mehr als 25.000 Haushalte sowie rund 2.800 Adressen vorwiegend von Gewerbebetrieben sowie weitere Schulen und Krankenhäuser ans super schnelle Internet angeschlossen werden. Möglich wird dies durch das Förderprogramm für sogenannte „Graue Flecken“, durch das Bund und Land 90 Prozent der Kosten – Bund bis zu rund 78 Millionen Euro, Land bis zu rund 62 Millionen Euro – des fast 155 Millionen Euro teuren Ausbaus übernehmen, um Gebiete, die aktuell über eine Internetversorgung mit weniger als 100 Mbit/s verfügen, anzubinden. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute in Fronhausen den Förderbescheid des Landes über rund 62 Millionen Euro an Landrat Jens Womelsdorf überreicht. Durch die Kombination von eigenwirtschaftlich und gefördert getriebenem Glasfaserausbau im Landkreis Marburg-Biedenkopf sollen rund 170.000 Einwohnerinnen und Einwohner profitieren.
Alle Kraft in Glasfaserausbau, um Hessen weiterhin zukunftsfähig aufzustellen
„Der Landkreis Marburg-Biedenkopf steht bei der Anbindung ans schnelle Internet ebenso wie Hessen insgesamt gut da. Aber die Bedarfe der Bevölkerung und der Unternehmen werden sich in den kommenden Jahren verändern. Deshalb müssen wir jetzt alle Kraft in den Glasfaserausbau stecken, um in Hessen weiterhin zukunftsfähig aufgestellt zu sein“, sagte die Digitalministerin. Aktuell verfügen im Landkreis Marburg-Biedenkopf 96 Prozent der Haushalte über Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s, 46 Prozent sogar über mindestens 1.000 Mbit/s. Hessenweit sind es 90 Prozent (100 Mbit/s) beziehungsweise 66,5 Prozent (1.000 Mbit/s). Bei der Anbindung der Schulen liegt der Landkreis in etwa im hessenweiten Schnitt, nach dem 96 Prozent der Schulen gigabitfähig angebunden sind. „Mit dem nun anstehenden Ausbau der ‚Grauen Flecken‘ wird ein echter Paradigmenwechsel eingeleitet. Vom flächendeckenden Ausbau bis an die Kabelverzweiger hin zu zur Glasfaser-Anbindung bis direkt in die Gebäude hinein. Ein großer Kraftakt, denn die ‚letzte Meile‘ ist eine besonders große Herausforderung, da sich die benötigten Glasfaser-Kilometer vervielfachen und damit auch die benötigten Bauressourcen und die Kosten“, unterstrich die Ministerin. Um weiterhin den flächendeckenden Glasfaserausbau zügig voranzubringen, hat Hessen seine 2018 vorgestellte Gigabitstrategie in diesem Jahr fortgeschrieben. Wesentliche Eckpunkte neben der flächendeckenden Versorgung von Glasfasernetzen bis 2030, dem Ausbau öffentlicher WLAN-Infrastrukturen sowie dem Schließen von Lücken bei der Mobilfunkversorgung sind insbesondere das Einrichten widerstandsfähiger und nachhaltiger Netze, um bei Pandemien, Cyberangriffen, Kriegen und Naturkatastrophen handlungsfähig zu bleiben.
„Die Zahlen sprechen für sich: Wir haben hier in Marburg-Biedenkopf schon viel erreicht, weil wir – Kreis und Kommunen gemeinsam – mit unserer Breitband-GmbH schon früh die Weichen gestellt und angefangen haben, den Anschluss an die Datenautobahn zu realisieren. Darauf können wir jetzt aufbauen und den Weg konsequent fortsetzen. Das schnelle Internet ist für uns ein echter Standortvorteil“, betonte Landrat Jens Womelsdorf.
Zum Hintergrund
Im Frühjahr 2021 ist das Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes gestartet. Mit diesem war es zunächst möglich, den Ausbau von FTTB/H-Netzen in Gebieten zu fördern, in denen die Verbindungsgeschwindigkeit unter 100 Mbit/s liegt. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Zuvor waren nur sogenannte „Weiße Flecken“ förderfähig, also Gebiete, in denen die Versorgung unter 30 Mbit/s lag. Mittlerweile wurde diese Aufgreifschwelle durch die Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes auf 200 Mbit/s heraufgesetzt. Ein gesonderter Fall sind Anschlüsse für sozioökonomische Schwerpunkte wie zum Beispiel für Schulen, Krankenhäuser, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gewerbegebiete. Diese dürfen prioritär angebunden werden. Eine Förderung darf generell nur dann vorgenommen werden, wenn auf absehbare Zeit durch privatwirtschaftliche Unternehmen kein Ausbau erfolgt. Der Bund trägt in diesen Fällen in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bundesländer bis zu 40 Prozent.