Von der zunehmenden Digitalisierung profitiert auch die Polizeiarbeit. Statt Notizblock und Stift gehören inzwischen Diensthandys zur Standardausstattung von Polizistinnen und Polizisten. Seit dem Jahreswechsel sind alle Beschäftigten der hessischen Polizei mit Smartphones und speziell für die Polizeiarbeit entwickelten Apps ausgestattet. Zudem wird aktuell der Einsatz von Tablets in Modellrevieren erprobt. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat sich heute während ihrer Sommerreise im INNOVATION HUB 110 in Frankfurt, wo die Software-Anwendungen seit August 2020 entwickelt werden, über die Erfahrungen mit der digitalen Technik informiert.
Hessen ist bundesweiter Vorreiter
„Mit der Vollausstattung aller Polizistinnen und Polizisten – immerhin rund 23.000 Geräte – nimmt Hessen eine Vorreiterrolle im bundesweiten Vergleich ein. Mit dem Einsatz von Smartphones und Tablets und den eigens entwickelten Apps wird der Dienstalltag stetig digitaler und ermöglicht eine bürgerzentrierte und zeitgemäße Polizeiarbeit“, sagte die Ministerin. „Die digitalen Innovationen aus dem INNOVATION HUB 110 ermöglichen es, Hessen zukunftssicher aufzustellen. Deshalb ist es der Hessischen Landesregierung ein besonderes Anliegen, hier erheblich zu investieren.“ In den Jahren 2022 bis 2024 sind dafür jährlich über 24 Millionen Euro vorgesehen.
Durch die Ausstattung mit entsprechender Hard- und Software ist eine schnellere und datenschutzkonforme Abfrage und Weitergabe von dienstlichen Informationen noch am Einsatzort möglich. Aktuell stehen eine Verkehrsunfallaufnahme-App, eine Abfrage-App, eine Übersetzungs-App, und eine Foto-App sowie ein sicherer Messenger-Dienst zur Verfügung. Apps zur Aufnahme von Strafanzeigen und Sicherstellungen werden gerade entwickelt. In den Modell-Revieren Fulda und Offenbach wird derzeit zudem die Arbeit mit Tablets erprobt, so dass neben rund 22.000 Smartphones auch über 1.000 Tablets die mobile Ausstattung ergänzen. „Wie groß das Potential und Knowhow des INNOVATION HUB 110 ist, zeigt das Beispiel der Übersetzungs-App. Diese wurde in kürzester Zeit entwickelt und bereitgestellt, nachdem ein hoher Bedarf an Kommunikation in verschiedenen Fremdsprachen entstanden ist. Das ist eine tolle Leistung aller Beteiligten“, lobte Ministerin Sinemus.
Digitale Prozesse und Smartphone-Applikationen beschleunigen Polizeiarbeit
Die hessische Polizei hat zudem die Themenführerschaft Mobile IT im Programm P20 übernommen. Mit diesem Bundesprogramm soll die polizeiliche IT-Architektur harmonisiert und modernisiert werden. Dies bedeutet, dass der INNOVATION HUB 110 eine modulare Applikations-Integrationsplattform für die mobile polizeiliche Sachbearbeitung allen teilnehmenden Ländern zur Verfügung stellt, um die eigenentwickelten Apps zu vernetzen. Ziel ist es, die Entwicklung von polizeilichen Apps bundesweit zu standardisieren, da digitale Prozesse und vor allem Smartphone-Applikationen die Polizeiarbeit beschleunigen und verbessern.
„Im INNOVATION HUB 110 wird Sicherheit neu gedacht. Unsere Apps erleichtern die Arbeit aller Polizistinnen und Polizisten. Sie verlagern den Arbeitsplatz vom Büro auf die Straße und beschleunigen unsere Arbeitsprozesse. Dies steigert die Präsenz unserer Polizei und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger,“ erläutert Frank von der Au, Präsident des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik (HPT).
Hintergrund: INNOVATION HUB 110
Der INNOVATION HUB 110 der hessischen Polizei in Frankfurt am Main wurde 2020 eröffnet und dient der Entwicklung anwenderorientierter und smarter IT-Lösungen. In der Software-Schmiede, die organisatorisch zum Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) gehört, arbeiten auf mehr als 900 Quadratmetern Grundfläche 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Start-up-Atmosphäre. In der Dienststelle vernetzt sich die hessische Polizei mit Vertretern der Polizeien der Länder und des Bundes, aber auch aus Wissenschaft und Technik, um neue Programme zur Erleichterung des Dienstalltags auf den Weg zu bringen.
Hintergrund: Datenschutz mobiler IT
Hohe Sicherheitsstandards und vollumfänglicher Datenschutz waren und sind die Grundvoraussetzung für die Einführung und Verwendung der Smartphones. Für den Abruf von Daten müssen sich die Beamten biometrisch per Face-ID oder Touch-ID authentifizieren. Zudem wird jede einzelne durchgeführte Abfrage protokolliert. Die Datenübertragung findet verschlüsselt statt, die Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich auf speziell geschützten Servern der hessischen Polizei. Die Verwendung der mobilen dienstlichen Endgeräte und mobilen Anwendungen ist umfassend geregelt. Aus dem polizeilichen Business-App-Store lassen sich ausschließlich geprüfte Applikationen herunterladen und installieren.