Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Land Hessen unterstützt Vereine im Werra-Meißner-Kreis bei Digitalisierung

Digitalministerin bringt Förderbescheide aus „Ehrenamt digitalisiert!“ über insgesamt 25.884 Euro auf den Weg

Professionalisierung von Sitzungen und Kommunikation in der Vorstandsarbeit mit Hilfe von neuer Hard- und Software – es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit in Vereinen und Verbänden mittels digitaler Möglichkeiten besser und einfacher zu organisieren. Gleich drei Vereine aus dem Werra-Meißner-Kreis können sich in diesem Jahr über Geld aus dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ freuen. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 10.656 Euro an den Turnverein Schwebda 1912 e.V, 10.183 Euro an den Tennis-Club Eschwege e.V. sowie 5.045 Euro an Die Hoaderlumpen – Theatergruppe Laudenbach 1998 e.V. auf den Weg gebracht.

„Ehrenamtliches Engagement basiert auf der tiefen Überzeugung Einzelner, dass es richtig und wichtig ist, sich für die Gesellschaft einzusetzen. Das ist gut, denn die Wirkungskraft des bürgerschaftlichen Engagements eröffnet riesige Chancen für unsere Gesellschaft, es ist ihr Herz und Puls. Als Hessische Landesregierung unterstützen wir daher sehr gerne die gemeinnützigen Organisationen“, sagte die Ministerin. Im Werra-Meißner-Kreis wurden seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2020 bereits 15 Institutionen mit einer Gesamtsumme von rund 115.000 Euro aus „Ehrenamt digitalisiert!“ unterstützt.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Geschäftsbereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben rund 660 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Das Gesamtbudget belief sich auf rund 6,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen.