Die Hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus begrüßte am Freitag in ihrer Rede im Bundesrat die beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die den Ausbau digitaler Infrastrukturen künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ einstuft. Damit erhalten Vorhaben zum Ausbau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere beim Bau von Mobilfunkmasten, Vorrang in Genehmigungsverfahren. Der Ausbau kann dadurch schneller und effizienter umgesetzt werden.
„Der Ausbau der digitalen Infrastruktur von heute ist der Wirtschaftsmotor von morgen. Mit dem heutigen Beschluss, dass der Ausbau aller digitalen Infrastrukturen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, schaffen wir eine spürbare Beschleunigung für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland. Das entspricht den berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie der Unternehmen und Länder“, betonte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.
Mobilfunkversorgung weiter beschleunigen
Hessen hatte diese gesetzliche Anpassung unter anderem bereits im Mai mit einem eigenen Antrag im Bundesrat gefordert und begrüßt ausdrücklich die schnelle Umsetzung durch die neue Bundesregierung und den Bundesdigitalminister.
Parallel dazu treibt Hessen eigene Maßnahmen voran, um die Mobilfunkversorgung weiter zu beschleunigen. Dazu zählen Änderungen in der Hessischen Bauordnung, etwa der Verzicht auf bisherige Abstandsregelungen für Mobilfunkmasten im Außenbereich, wodurch diese künftig auch auf kleineren Grundstücken errichtet werden können. Außerdem gelten Antennenanlagen nicht mehr als „Sonderbauten“ und können somit auch bei einer Höhe über 30 Metern schneller genehmigt werden. Diese Regelungen werden insbesondere den Ausbau in ländlichen und eher dünn besiedelten Regionen voranbringen.
Wichtiger Meilenstein für den Weg zu einer flächendeckend leistungsfähigen digitalen Infrastruktur
„Nach der frühzeitigen Erfüllung des letzten Mobilfunkpakts mit über 5.100 neuen oder modernisierten Mobilfunkstandorten bereiten wir aktuell in Hessen eine Neuauflage der Mobilfunkvereinbarung vor, um den Ausbau weiterhin erfolgreich zu gestalten. Die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ ist dabei ein wichtiger Meilenstein für den Weg zu einer flächendeckend leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Gerade für die Zukunft des ländlichen Raums ist das von enormer Bedeutung, denn nur mit einer starken digitalen Infrastruktur können wir gleichwertige Lebensbedingungen schaffen und ländliche Regionen gegenüber urbanen Zentren wettbewerbsfähig halten“, so Ministerin Sinemus abschließend.