Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Für eine flächendeckende und zukunftsfähige Mobilfunkversorgung in Hessen

Landesregierung wird für schnelleren Mobilfunkausbau zum dritten Mal die Hessische Bauordnung anpassen

Zum dritten Mal wird die Landesregierung die Hessische Bauordnung anpassen, um schneller bei der Mobilfunkversorgung voranzukommen. Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute bei der zweiten Lesung zur zweiten Änderung der Hessischen Bauordnung hervorgehoben, dass „die Landesregierung das Ziel hat, eine flächendeckende und zukunftsfähige Mobilfunkversorgung für alle Hessinnen und Hessen sicherzustellen. Wir wollen den ländlichen Raum als Zukunftsraum entwickeln. Digitalisierung ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, sondern ein bedeutender Teil unseres Alltags. Mobilfunk und schnelles Internet sind mittlerweile unverzichtbar“, betonte Sinemus.

Geplante Änderungen betreffen den Verzicht auf bisherige Abstandsregelungen für Masten im Außenbereich, wodurch die Errichtung von Masten auf kleineren Grundstücken möglich sein wird. Darüber hinaus sollen künftig Antennenanlagen nicht mehr als „Sonderbauten“ gelten und können schneller genehmigt werden, selbst wenn sie über 30 Meter hoch sind. Diese beiden Maßnahmen werden insbesondere den Ausbau in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten beschleunigen. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion von drei Monaten für die Errichtung von Mobilfunkmasten stärkt durch den festen Zeitrahmen die Handlungsfähigkeit der Netzbetreiber.

Vereinfachte Standortsuche und verkürzte Genehmigungsverfahren

Die zweite erfolgreiche Anpassung erfolgte im Mai 2023, indem die Verringerung der Abstandsflächen sowie eine Erhöhung der genehmigungsfreien Masthöhe erreicht worden sei. Als Konsequenz habe sich eine vereinfachte Standortsuche sowie eine Verkürzung des Genehmigungsverfahrens für die Netzbetreiber ergeben. Die erste Anpassung erfolgte im Juni 2020, dass Mobilfunkmasten künftig bis zu einer Höhe von 15 Metern keine Baugenehmigung mehr bedürfen. Zudem wurden die Abstandsregeln bei der Aufstellung von Masten gelockert.

„Hessen macht hier seine Hausaufgaben, aber wir brauchen für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung auch die Unterstützung aus dem Bund. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nimmt das Thema Digitalisierung eine zentrale Rolle ein. Dort ist klar festgehalten, dass der Mobilfunk- und Glasfaserausbau beschleunigt werden soll. Daher brauchen wir ein effektives Beschleunigungsgesetz, dass der Ausbau aller digitalen Infrastrukturen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen muss. Dazu ist dem Netzausbau Vorrang bei der Abwägung der unterschiedlichen Interessen einzuräumen, sonst ist eine echte Flächendeckung insbesondere in Wald- oder Naturschutzgebieten nicht zu erreichen. Deshalb hat Hessen auch bei der gestrigen Digitalministerkonferenz in Ingelheim erfolgreich einen Beschluss zum beschleunigten Ausbau digitaler Infrastrukturen eingebracht“, schloss Sinemus.

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