Ideen und Kräfte zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft zu bündeln, um die Digitalisierung zu beschleunigen, das ist die Absicht der hybriden Verwaltung (hybrides E-Government). Hessen kann als Treiber dieser neuen Kooperationsform bezeichnet werden, die auch in der Strategie Digitale Verwaltung Hessen (DVH) verankert ist.
Hybride Verwaltung: Neue Kooperationen
Bei der hybriden Verwaltung geht es um neue Kooperationsformen zwischen öffentlicher Verwaltung und privatwirtschaftlichen Services, die die Antragsverwaltung für Nutzerinnen und Nutzer vereinfachen. Ein mögliches Anwendungsbeispiel ist der Autokauf. Wird dieser über ein Online-Portal abgewickelt, kann perspektivisch von der zuständigen Verwaltung auf demselben Portal angeboten werden, das Fahrzeug zuzulassen oder einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen zu beantragen.
Der Vorteil von hybridem E-Government
Hybrides E-Government mag als Begriff zunächst ungewohnt klingen, vereint aber einen sehr praktischen Ansatz: Die Verwaltung allein kann die Herausforderungen der digitalen Transformation nicht lösen. Zudem ist es auch nicht notwendig, wenn es seitens der Wirtschaft bereits Lösungen gibt, auf die man aufsetzen kann. Eine Verknüpfung dieser Dienstleistungen aus Unternehmen – vor allem in Zusammenarbeit mit Start-ups – mit den Verwaltungsverfahren schont nicht nur die Ressourcen auf allen Seiten. So entfallen beispielsweise auch doppelte Entwicklungs- und Testphasen für digitale Behördenangebote und Online-Anträge stehen schneller für die Kundinnen und Kunden zur Verfügung.
Gerade Start-ups sind prädestiniert, die Dynamiken der Digitalisierung zu erkennen und spezielle Erfordernisse auch gezielt abzudecken. Einfache, transparente und durchdachte Prozesse wie eigens designte Apps können beim Bürokratieabbau helfen oder Chatbots die Kundinnen und Kunden durch einen Online-Antrag begleiten. Damit wird auch eines der KernprinzipienÖffnet sich in einem neuen Fenster der DVH verwirklicht.
Innovationswettbewerb deckt Potentiale für Hessen auf
Hessen weiß um diese klugen Köpfe in der Privatwirtschaft und hat deshalb Ende 2021 unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen einen Innovationswettbewerb „Hybrides E-Government“ ausgerufen. Im März 2022 wurden die SiegerÖffnet sich in einem neuen Fenster in den Kategorien „Quick-Check Bauantrag“, „Quick-Check Ausländische Fahrerlaubnis“ sowie der offenen Challenge gekürt. Die Start-ups lieferten in ihren Prototypen genau das, was die Menschen von einer modernen Verwaltung erwarten: praktikable, schnelle Services für Verwaltungsdienstleistungen. So gewann zum Beispiel in der Bauantrag-Kategorie der automatisierte Antragscheck via WebApp für die Baubehörden und private Bauvorhaben.
Hybride Verwaltung kann in vielen öffentlichen Bereichen eingesetzt werden, als gutes Beispiel sei die digitale Prüfung auf Dokumentenbedarf bei Planung von Auslandreisen genannt. Wichtig bei all dem ist immer die „End-to-End-Digitalisierung“, was bedeutet, nicht nur den Zugang und die Schnittstelle einzurichten, sondern „die vollständige digitale Abwicklung der Verwaltungsprozesse auch innerhalb der Behörden. Letzteres muss jetzt aber klar in den Fokus rücken“, darauf verweist Patrick Burghardt, CIO und Bevollmächtigter für E-Government und Informationstechnologie des Landes Hessen.
Technische und rechtliche Voraussetzungen müssen für den Erfolg geschaffen werden
Neben der kreativen Idee braucht es für die Umsetzung des hybriden E-Governments zum einen den Abbau von rechtlichen Hürden, welche für eine umfassende digitale Antragstellung hinderlich sein könnten. Zum anderen sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen, wie die Entwicklung offener Schnittstellen für den Informationsaustausch zwischen Privatwirtschaft, Verwaltung und Kundinnen und Kunden der Verwaltung oder die Akzeptanz von Cloudservices in der Verwaltung und das Bereitstellen von den IT-Dienstleistern des Landes.