Privatpersonen und (privatwirtschaftliche) Organisationen sind die hauptsächlichen Nutzerinnen und Nutzer von Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG umgesetzt und elektronisch angeboten werden. Bis Ende 2022 soll ihnen die große Mehrheit der Verwaltungsleistungen, die auch bisher in Hessen in Anspruch genommen werden können, digital zur Verfügung stehen. Dazu zählen beispielsweise Online-Anträge, die Erledigung von Meldeverpflichtungen oder die digitale Bereitstellung von wichtigen Informationen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können diese Verwaltungsleistungen dann rund um die Uhr abrufen und beantragen – somit entfallen nicht nur der potenziell zeitaufwändige Anfahrtsweg, sondern auch eventuelle Wartezeiten vor Ort.
Für die Verwaltungsleistungen in Hessen sind verschiedene Behörden verantwortlich und zuständig. Während das Elterngeld beispielsweise eine Leistung des Landes Hessen ist, so ist die Ausstellung eines Personalausweises eine kommunale Leistung, die in den Städten und Gemeinden beantragt werden kann. Insgesamt sind auf Landesebene in Hessen 411 Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten, auf Ebene der Kommunen sind es 296 Leistungen.
Ziel des OZG ist es, die Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zusätzlich elektronisch anzubieten. Nichtsdestotrotz bleiben alle Verwaltungsleistungen auch vor Ort und persönlich in den Behörden beantragbar. Zusammenfassend ergänzt das OZG die elektronische und digitale Interaktion mit der Verwaltung um eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit. Die gegenwärtigen Wege zur Beantragung und Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, beispielsweise persönlich und vor Ort, bleiben unverändert bestehen.