Distr@l-Männchen mit Lupe und den Antragsteller-Kürzel

Wie der Antragsprozess funktioniert

Wir haben für Sie den genauen Antragsprozess hier skizziert. Sie können sich Schritt für Schritt gut nachvollziehbar orientieren.

Bitte vorab durchlesen!

Unser Förderprogramm Distr@l richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Start-ups sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (Eigenentwicklung) umsetzen möchten, das den Stand der digitalen Technik signifikant erhöht. Dies kann als Einzelprojekt oder ggf. gemeinsam im Verbund zwischen Unternehmen und Hochschulen konzipiert werden. Wir bewerten Ihre Projektidee neutral, nach transparenten Kriterien und behandeln Ihren Fall selbstverständlich streng vertraulich.

Vorab sollten Sie Ihre innovative Projektidee zunächst selbständig einer der dargestellten Förderlinien zuordnen. Bei weiteren Fragen zu den Förderkriterien allgemein hilft Ihnen das Team von Distr@l gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass eine inhaltliche Abstimmung Ihres Vorhabens im Vorfeld nicht möglich ist. Daher haben wir ein Verfahren mit Plausibilitätsprüfung etabliert und geben den Antragstellenden nach Einreichung der Skizze eine fundierte Rückmeldung, ggf. mit Überarbeitungshinweisen.

Auf geht’s! Der Prozess zu Fördergeldern für Ihr innovatives Digitalisierungsprojekt

Am Anfang steht Ihre Idee. Diese gilt es, Schritt für Schritt weiterzuentwickeln und professionell zu planen. Dafür treffen Sie bitte zunächst eigenständig eine Zuordnung zu einer der oben beschriebenen Förderlinien. Mit Ausnahme der Förderlinie 1 „Machbarkeitsstudien“ ist der Antragsprozess in der Regel zweistufig wie folgt konzipiert:

Antragsprozess

Antragsverfahren in den Förderlinien 1, 2 und 4:

Stellen Sie uns Ihre Projektidee anhand unserer Gliederungshilfe in der passenden Förderlinie in allen Punkten detailliert ausgearbeitet dar. Die jeweilige Gliederungshilfe finden Sie am Ende der Seite einer entsprechenden Förderlinie. Schicken Sie uns die Projektskizze über distral-hessen@digitales.hessen.de zu. Wir führen danach eine interne Plausibilitätsprüfung durch und geben Ihnen ggf. mit Hinweisen die Möglichkeit für eine Überarbeitung. Nur final eingereichte Projektskizzen werden von uns nach interner Bewertung einem fachlich kompetenten Gremium bzw. einer Jury zugeleitet und dort diskutiert. Daher empfehlen wir Ihnen, sich schon zuvor mit der Bewertung auseinanderzusetzen und auf die Qualität der Skizze zu achten.

Gremium und Jury tagen in der Regel alle 8-10 Wochen. Das Ergebnis wird Ihnen in Form einer Aufforderung zur Überarbeitung konkreter Aspekte oder einer Absage mitgeteilt. Sie waren erfolgreich? Dann geht’s weiter mit der Projektbeschreibung.

Formantrag und Projektbeschreibung

Eine Projektbeschreibung ist die ausführlichere Ausarbeitung der Projektskizze. Die dafür passende Gliederungshilfe schicken wir Ihnen dann unaufgefordert zu; gehen Sie bei der Ausarbeitung unbedingt auf Hinweise des Gremiums bzw. der Jury ein. Sobald Sie Ihre Projektbeschreibung ausgearbeitet haben, schicken Sie uns das finale Dokument als Gesamt-PDF mit allen Anlagen bitte in elektronischer Form per Mail zu. Diese Projektbeschreibung dient nun auch als Grundlage für ein Experten-Gutachten.

Danach wird Ihr Projekt erneut unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse im Gremium bzw. der Jury diskutiert und Sie erhalten eine Förderempfehlung oder eine Absage. Im positiven Fall stellen Sie den Formantrag auf Grundlage der Projektbeschreibung (als Anlage des Formantrags) bei der WIBank. Im Rahmen dessen müssen Sie auch die weiteren formal notwendigen Nachweise und Unterlagen dort einreichen. Die WIBank ist bereits durch die Mitarbeit in den Gremien über Ihr Vorhaben informiert.

Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Projektbeschreibungen

Grundsätzlich können Skizzen bzw. die Projektbeschreibung (Förderlinie 1) jederzeit eingereicht werden. Die genannten Einreichefristen orientieren sich an einer kommenden Sitzung mit ausreichend Zeit für eine Plausibilitätsprüfung und ggf. Überarbeitungsschleife. Die Fristen zur finalen Einreichung der Projektbeschreibung in der zweiten Stufe teilen wir Ihnen per E-Mail mit.

Sollte die eingereichte Projektskizze oder Projektbeschreibung zu kurzfristig vor einer anberaumten Sitzung eingehen, wird diese nach positiver Vorabprüfung in der Regel in der übernächsten Sitzung behandelt.

Bitte bedenken Sie, dass wir mit staatlichen Mitteln arbeiten. Daher können wir nur Anträge bewilligen, die höchsten Qualitätsansprüchen genügen und die rechtlichen Bedingungen zu 100 Prozent erfüllen.

Jedes Projekt durchläuft bis zu seinem Start einen Professionalisierungsprozess: von der Idee zur Skizze, von der Skizze zum professionell geplanten Projektantrag! Aus diesem qualitätsgeleiteten Auswahlprozess ergeben sich auch für Sie wichtige Erkenntnisse über die Durchführbarkeit und die zu erwartenden Kosten Ihrer Projektidee. Die Bearbeitungszeit hängt daher maßgeblich von Ihnen und uns ab.

Prozesse können Ihrerseits beschleunigt werden, indem Sie auf die Qualität der Unterlagen achten, sich intensiv mit den rechtlichen Regularien und fachlichen Ansprüchen auseinandersetzen sowie Unterlagen schnell und fristgerecht einreichen. Unsererseits werden die eingereichten Unterlagen auf Plausibiltät geprüft und wir geben ggf. Hinweise bzgl. Überarbeitungspotenzialen. Sollte dieses Zusammenspiel gut funktionieren, dann wird Ihr Projektantrag in zwei Gremiums- bzw. Jurysitzungen (Skizzen- und Antragsstadium) behandelt. Nach Antragstellung erfolgt die formale Prüfung in der Regel innerhalb von ebenfalls ca. acht Wochen.

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