Förderlinie 2A: Digitale Produktinnovationen
Sie planen die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung? Oder die Umsetzung einer digitalen Anwendung? Wir fördern in der 2A die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
Möglich sind Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure im Bereich Forschung und Entwicklung kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen sowie hessische Hochschulen und hessische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.
Förderlinie 2B: Digitale Prozessinnovationen
Sie planen ein Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion? Oder Sie möchten eine Wertschöpfungskette bzw. digitale Prozesse optimieren? Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software mit ein. Dann können Sie mit dieser Förderung erfolgreiche Prozessumstellungen und eine messbare digitale Transformation in KMU umsetzen.
Wir fördern hier Projekte als Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.
Für 2A und 2B gilt jeweils als Empfehlung:
Da komplexe digitale Innovationsprojekte und Prozessinnovationen einer professionellen Planung bedürfen, kann vorab eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden (siehe Förderlinie 1).
Förderlinie 2C: Digitale Pioniere
Sie haben an der Hochschule wissenschaftliche Erkenntnisse am Lehrstuhl erarbeitet und möchten diese im Unternehmen auf ihre Eignung im betrieblichen Umfeld untersuchen?
Wir fördern die praktische Problemlösung in Unternehmen mit wissenschaftlicher Qualifizierung an einer Hochschule. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.
Antragsberechtigt sind hessische Universitäten und hessische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), die mit einem hessischen Unternehmen ein aktuelles, anwendungsorientiertes Forschungsthema mit Fokus auf Digitalisierung im Rahmen einer konkreten Promotion bearbeiten. Die Ausgaben für die in Teilzeit angestellte Person werden vom Unternehmern selbst getragen.