Distr@l-Strichmännchen sitzt in einer roten Kiste und fährt auf einem Fließband

Digitale Innovationsprojekte

Diese Förderlinie ist in 2A und 2B unterteilt und bietet somit eine bedarfsgerechte Unterstützung:

Förderlinie 2A: Digitale Produktinnovationen

Sie planen die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung? Oder die Umsetzung einer digitalen Anwendung? Wir fördern in der 2A die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.

Möglich sind Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure im Bereich Forschung und Entwicklung kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen sowie hessische Hochschulen und hessische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

Förderlinie 2B: Digitale Prozessinnovationen

Sie planen ein Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion? Oder Sie möchten eine Wertschöpfungskette bzw. digitale Prozesse optimieren? Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software mit ein. Dann können Sie mit dieser Förderung erfolgreiche Prozessumstellungen und eine messbare digitale Transformation in KMU umsetzen.

Wir fördern hier Projekte als Einzelvorhaben oder aber Verbundvorhaben, in denen mehrere Akteure kooperieren. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Hessen. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

Für 2A und 2B gilt jeweils als Empfehlung:

Da komplexe digitale Innovationsprojekte und Prozessinnovationen einer professionellen Planung bedürfen, kann vorab eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden (siehe Förderlinie 1).
 

Im jeweiligen Merkblatt finden Sie im Einzelnen die Kriterien zur Förderung und Antragstellung. 
Mit der detailliert ausgearbeiteten Gliederungshilfe Skizze reichen Sie uns Ihr Vorhaben ein:

Ihr Kontakt zu uns

Distr@l-Männchen steht auf gelbem Punkt und zeigt Richtung Kontaktdaten

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