Digitale Schule Hessen

Schülerinnen und Schüler benötigen Kompetenzen, die sie befähigen, an der digitalisierten Welt erfolgreich teilzuhaben. Die Hessische Landesregierung geht deshalb eigene Wege, um digital gestütztes Lehren und Lernen an den hessischen Schulen weiter zu verbessern und Kinder und Jugendliche fit für die digitale Zukunft zu machen:

Aufbauend auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat sie das Programm „Digitale Schule Hessen“ entwickelt, um junge Menschen in der digitalen Gesellschaft weiter zu fördern. Gemeinsam stocken die Schulträger und das Land die DigitalPakt-Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent.

Das Programm besteht aus vier Bausteinen und umfasst Maßnahmen

  • zur pädagogischen Unterstützung der Schulen,
  • zur verantwortungsvollen Mediennutzung von Schülerinnen und Schülern,
  • zu Lehrerfortbildungen und
  • zur technischen Ausstattung und IT-Infrastruktur der Schulen.

Die Bundesmittel für die drei Zusatzprogramme – für die Sofortausstattung mit Schülerendgeräten, die IT-Administration und Leihgeräte für Lehrkräfte – verstärkte die Landesregierung mit jeweils 12,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt auf 50 Millionen Euro pro Programm.

Der Erfolg: Die Schulträger haben mit dieser Unterstützung von Bund und Land rund 95.000 mobile Tablets und Notebooks zum Verleih an Schülerinnen und Schüler angeschafft. Den Lehrkräften wurden insgesamt rund 73.200 Laptops und Tablets als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Ein langfristiges Ausstattungskonzept für die Lehrkräfte nach Auslaufen des DigitalPakts ist in Arbeit. Das Förderprogramm für den Ausbau von Supportleistungen und für zusätzliche IT-Fachkräfte läuft noch.

Das Digitalministerium ist für die Breitbandanbindung der Schulen in Hessen im Rahmen des Landesprogramms Digitale Schule zuständig. Dazu finden Sie in den nachfolgenden Reitern detaillierte Informationen. Ausführlichere Informationen zu anderen Programmteilen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Breitbandanbindung

Häufig gestellte Fragen zur Breitbandanbindung der Schulen in Hessen

Ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist heutzutage nicht nur für Wirtschaftsunternehmen eine unverzichtbare Voraussetzung, sondern spielt auch für zukunftsfähige Bildungsangebote eine entscheidende Rolle. Daher fördern der Bund und das Land Hessen hochleistungsfähige Glasfaser-Breitbandanschlüsse für Schulen, die über keine ausreichende Internetanbindung verfügen mit Beratung und finanziellen Mitteln.

Der Begriff „Schule“ kann im Rahmen der Breitbandförderung wie folgt ausgelegt werden:

  • allgemeinbildende, berufliche sowie Förderschulen in jedweder Trägerschaft
  • Einrichtungen der sonstigen Aus- und Weiterbildung in öffentlicher Trägerschaft, wie zum Beispiel Volkshochschulen

Für den bundesgeförderten sowie landesseitig kofinanzierten Breitbandausbau sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft antragsberechtigt. Interessierte Schulen sind aufgefordert, sich an ihren Schulträger zu wenden. Auskunft gibt auch die Breitband-Koordinierungsstelle des jeweiligen Landkreises, in dem die Schule gelegen ist oder das Breitbandbüro Hessen. Eine Liste der Ansprechpersonen ist abrufbar auf den Internetseiten des Breitbandbüros HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Der Bund fördert im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ auch die Anbindung von Schulen. Dabei hilft, dass Einzelanschlüsse von Schulen förderfähig sind.

Das Land Hessen kofinanziert auf Basis seiner Richtlinie Ausbauvorhaben, die im Rahmen des Bundesförderprogramms gefördert werden.

Der Breitbandausbau der Schulen kann grundsätzlich auch durch das EU-Förderinstrument „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) oder der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert werden. Diese dienen zur Ergänzung des Bundesförderprogramms und können auch vom Land Hessen kofinanziert werden.

Gegenstand der Breitbandförderung des Bundes und des Landes sind die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke (Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder die Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung der Breitbandinfrastruktur (Breitbandausbau im Betreibermodell).

Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren.

Betreibermodell: Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.

Grundsätzlich müssen geförderte Anschlüsse eine Versorgung von mindestens einem Gigabit/s im Up- und Download (symmetrisch) ermöglichen.

Schulen selbst können weder beim Bund noch beim Land einen Förderantrag für eine Breitbandanbindung stellen. Interessierte Schulen sind aufgefordert, sich an ihren Schulträger zu wenden. Auskunft gibt auch die Breitband-Koordinierungsstelle des jeweiligen Landkreises, in dem die Schule gelegen ist oder das Breitbandbüro Hessen. Eine Liste der Ansprechpersonen ist abrufbar auf den Internetseiten des Breitbandbüros HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Schulen sollten dem Breitband-Kreiskoordinator sowie dem Breitbandbüro Hessen auf Anfrage Informationen zum Stand ihrer aktuellen Breitbandanbindung zur Verfügung stellen, damit sie bei der Antragsplanung und Antragstellung durch die jeweiligen Gebietskörperschaften berücksichtigt werden können.

Schulen können sich zudem über die aktuelle Planung der Antragstellung für den Breitbandausbau bei dem für ihren Landkreis zuständigen Breitband-Kreiskoordinator informieren.

Für die Beantragung einer Bundesförderung sowie Landeskofinanzierung empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum zuständigen Breitband-Kreiskoordinator des Landkreises aufzunehmen, welcher die Ausbauvorhaben auf Landkreisebene zusammenfasst und steuert. Eine Liste der Ansprechpersonen ist abrufbar auf den Internetseiten des Breitbandbüros HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster und der WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster (Förderbank des Landes Hessen).

Beim Bund können Förderanträge nur zu einem entsprechenden Förderaufruf gestellt werden, der auf der Homepage des vom BMDV beliehenen ProjektträgersÖffnet sich in einem neuen Fenster ateneKOM bekanntgegeben wird. Ein neuer Aufruf zur Antragseinreichung wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.

Anträge auf Gewährung einer Bundesförderung können nach der Veröffentlichung des Förderaufrufs hierÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie in Schriftform bei der Bewilligungsbehörde (atene KOM GmbH - Breitbandförderung - Invalidenstraße 91 - 110115 Berlin) eingereicht werden. Dabei gilt zu beachten, dass die Antragstellung vor der Durchführung des Auswahl-/ Vergabeverfahrens erfolgen muss. Das Nachfordern weiterer ergänzender bzw. klarstellender Antragsunterlagen bzw. das Aufklären des Sachverhaltes durch die Bewilligungsbehörde ist möglich.
Die Beantragung einer Landeskofinanzierung erfolgt über die Kontaktaufnahme zum Breitbandbüro Hessen, welches mit den Förderinteressenten die weiteren Schritte für eine Kofinanzierung abstimmt. Kontakt erhalten Sie über die Internetseite des Breitbandbüros HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung wird aus dem DigitalPakt Schule finanziert. Über die Breitbandförderprogramme des Bundes und des Landes Hessen wird explizit die Internetanbindung bis in den Keller eines Schulgebäudes finanziert. Der DigitalPakt Schule und die Breitband-Förderung des BMDV und des Landes Hessen ergänzen sich somit.

Alles Wissenswerte zum aktuellen Stand des DigitalPakts Schule erfahren Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Welche Ansprechpartner stehen den Förderinteressenten für Fragen zur Breitbandförderung zur Verfügung?

  • Fragen zum Bundesförderprogramm beantwortet die ateneKOM GmbH unter 030 233249777 (Beratungshotline).
  • Fragen zum Vorgehen für den Breitbandausbau in den Landkreisen beantworten die zuständigen Breitband-KreiskoordinatorenÖffnet sich in einem neuen Fenster
  • Fragen zur Landeskofinanzierung beantwortet das Breitbandbüro Hessen.

96 Prozent der Schulen in Hessen gigabitfähig am schnellen Netz

Mit Stand Mitte 2023 verfügen inzwischen 1.933 der insgesamt 2.008 Schulen in Hessen (96 Prozent) über einen gigabitfähigen Anschluss.

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 2019 ein eigenes Schulmonitoring eingeführt. Zum damaligen Zeitpunkt waren 609 Schulen (30 Prozent) an das schnelle Netz angeschlossen. Bis Mitte 2023 und damit vier Jahre später kamen über 1.300 Schulen in ganz Hessen dazu. Mehr Infos hier.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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