Mobilfunkförderprogramm für hessische Kommunen
Durch das Mobilfunkförderprogramm werden bis 2026 grundsätzlich kommunale Gebietskörperschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch kommunale Unternehmen, in denen es noch „weiße Flecken“ bezüglich der 2G-Sprachmobilfunkversorgung gibt, gefördert.
Das Förderprogramm greift in Gebieten, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Konkret bedeutet das, dass nur in Gebieten gefördert werden kann, in denen keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und dies auch in den nächsten drei Jahren nicht durch den marktgetriebenen Ausbau umgesetzt wird. Diese Voraussetzung wurde 2024 mit einem landesweiten Markterkundungsverfahren geprüft und ausgewertet. Daraus ergeben sich weitere potenzielle Fördergebiete. Gefördert wird die Erschließung der „weißen Flecken“ mit LTE-Technologie oder mit der Technologie eines Folgestandards. Die Förderquote beträgt seit 2024 100 Prozent der passiven Infrastruktur.
Durch das hessische Mobilfunkförderprogramm können die kommunalen Gebietskörperschaften über zwei verschiedene Fördermodelle die passive Infrastruktur (Sendemasten etc.) errichten. Außerdem wird im Förderprogramm die Ertüchtigung von Standorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Standorte) durch die Mobilfunknetzbetreiber geregelt.
Im Rahmen des erfüllten „Zukunftspakt Mobilfunk für Hessen“ hatten sich die drei großen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, Telefónica Germany und Vodafone – bereit erklärt, unter anderem die Netzqualität und den Ausbau der 5G-Abdeckung weiter zu steigern. Mittels des Förderprogramms wurde ihnen zusätzlich (kommunale) passive Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Dieser Ausbau erfolgte unabhängig von den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur. Diese müssen die Mobilfunknetzbetreiber selbstverständlich auch ohne geförderte Infrastrukturen leisten.