Wir schließen die letzten Mobilfunklücken

Das Mobilfunkförderprogramm dient der Verbesserung einer flächendeckenden mobilen Netzabdeckung in Hessen.

Mobilfunkförderprogramm für hessische Kommunen

Durch das Mobilfunkförderprogramm werden grundsätzlich kommunale Gebietskörperschaften und unter bestimmten Voraussetzungen auch kommunale Unternehmen, in denen es noch „weiße Flecken“ bezüglich der 2G-Sprachmobilfunkversorgung gibt, gefördert.

Das Förderprogramm greift in Gebieten, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Konkret bedeutet das, dass nur in Gebieten gefördert werden kann, in denen keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und dies auch in den nächsten drei Jahren nicht durch den marktgetriebenen Ausbau umgesetzt wird. Diese Voraussetzung wird mit einem Markterkundungsverfahren geprüft. Für das Gebiet von mehr als 280 hessischen Kommunen wurde dieser wichtige Schritt bereits absolviert. Gefördert wird die Erschließung der „weißen Flecken“ mit LTE-Technologie oder mit der Technologie eines Folgestandards.

Durch das hessische Mobilfunkförderprogramm können die kommunalen Gebietskörperschaften über zwei verschiedene Fördermodelle die passive Infrastruktur (Sendemasten etc.) errichten. Außerdem wird im Förderprogramm die Ertüchtigung von Standorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Standorte) durch die Mobilfunknetzbetreiber geregelt.

Im Anfang 2022 geschlossenen „Zukunftspakt Mobilfunk für Hessen“ haben sich die drei großen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, Telefónica Germany und Vodafone – bereit erklärt, unter anderem die Netzqualität und den Ausbau der 5G-Abdeckung weiter zu steigern. Mittels des Förderprogramms wird ihnen zusätzlich (kommunale) passive Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Dieser Ausbau erfolgt unabhängig von den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur. Diese müssen die Mobilfunknetzbetreiber selbstverständlich auch ohne geförderte Infrastrukturen leisten.

Funkloch schließen

Die 7 Schritte, um eine Förderung für Mobilfunk zu erhalten, im Überblick

Zunächst gilt es herauszufinden, ob Ihre Kommune grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommt. Dies können Sie ganz einfach prüfen: Klicken Sie dazu in unsere Weiße-Flecken-KarteÖffnet sich in einem neuen Fenster und schauen Sie, ob Ihre Kommune in einem sogenannten „weißen Fleck“ liegt.

  • Wenn ja, dann können Sie Ihre Interessensbekundung an die Kompetenzstelle Mobilfunk richten.
    • Im nächsten Schritt wird dann ein Markterkundungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob seitens der Mobilfunknetzbetreiber nicht ohnehin bereits eine Erschließung geplant ist.
    • Zeigt sich beim Markterkundungsverfahren kein Ergebnis, so wird ein geförderter Ausbau angestrebt.
    • Anschließend wir ein sogenannter Suchkreis definiert, also ein größeres Gebiet, in dem die Aufstellung eines neuen Mobilfunkmasts zur Schließung des „weißen Flecks“ beitragen würde.
  • Wenn nein, dann ist Ihre Kommune zumindest über das Mobilfunkförderprogramm leider nicht förderberechtigt. Dennoch unterstützen wir Sie in diesem Fall natürlich gerne bei der Suche nach möglichen Lösungswegen. Sollten Ihnen beispielsweise Erkenntnisse vorliegen, dass die Weiße-Flecken-Karte fehlerhaft ist, so gibt es die Möglichkeit zum sogenannten Nachmessverfahren.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Innerhalb des nun definierten Suchkreises, also eines noch recht großen Gebiets, muss jetzt ein genauer Standort für den neuen Mobilfunkmast gefunden werden. Die Standortsuche ist einer der entscheidenden Punkte im Förderprozess, bei dem die lokale Expertise und die persönlichen Kontakte von kommunalen Vertretern unverzichtbar sind, um auf der einen Seite geeignete Grundstücksbesitzer zu identifizieren und um auf der anderen Seite auch unbegründete Sorgen auf Seiten der Bevölkerung auszuräumen.

Ist ein potenzieller Standort gefunden, erfolgt eine Kostenschätzung. Anschließend kann die Gemeinde entscheiden, welches Fördermodell sie sich wünscht. Dabei kann sie zwischen der Bauauftragsvariante und der Baukonzessionsvariante wählen:

Bauauftragsvariante (siehe Punkt 4.1 im Leitfaden)

  • Bei der Bauauftragsvariante ist die kommunale Gebietskörperschaft für Planung, Realisierung, Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Für die konkrete Umsetzung kann eine externe Beauftragung mittels Ausschreibung, beispielsweise für Planung und Bau, erfolgen.

Baukonzessionsvariante (siehe Punkt 4.2 im Leitfaden)

  • In der Baukonzessionsvariante werden Planung, Realisierung, Wartung und Instandhaltung auf Grundlage der vorvertraglich gesicherten Liegenschaft und weiteren Spezifikationen vom jeweiligen Baukonzessionär ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt durch den Konzessionär, die kommunale Gebietskörperschaft bleibt dabei Fördermittelempfänger. Der Konzessionär muss vor dem Änderungsantrag, dem konkretisierenden Förderantrag, die Kalkulation zu Bau und laufendem Betrieb vorlegen.

Wenn alle vorherigen Schritte absolviert sind, stellt die Staatskanzlei der Gebietskörperschaft einen Letter of Intent (LOI; Absichtserklärung zur Förderung) aus, in dem die Förderabsichten des Landes Hessen bekundet werden.

Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, können im Rahmen des Mobilfunkförderprogramms auch Beratungsleistungen gefördert werden. Gleichzeitig steht die Kompetenzstelle Mobilfunk des Landes Hessen den Kommunen zu jedem Zeitpunkt mit Rat und Tat zur Seite.

Nun kommt es zu einem zentralen Schritt im Rahmen des Förderprozesses: Die Öffnet sich in einem neuen FensterStellung des FördermittelantragsÖffnet sich in einem neuen Fenster.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Nach Eintragung aller notwendigen Informationen können Sie per Knopfdruck ein entsprechendes PDF-Dokument generieren. Dieses müssen Sie dann nur noch ausdrucken, unterzeichnen, gegebenenfalls mit Gemeindesiegel versehen und postalisch an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen senden.

Sobald Ihr Förderantrag geprüft und bewilligt wurde, können Sie nach Ausgabe des entsprechenden Förderbescheids alle gewünschten Leistungen, beispielsweise für die Planung und die Baumaßnahmen oder für den Baukonzessionär, öffentlich ausschreiben. Je nach gewähltem Fördermodell befolgen Sie hier einfach die Schritte 4.1 (Bauauftragsvariante) bzw. 4.2 (Baukonzessionsvariante) in unserem Leitfaden.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Nun ist der Praktiker in Ihnen gefragt. Treiben Sie die Umsetzung vor Ort weiter voran und wenden Sie sich bei unvorhergesehenen Herausforderungen gerne frühzeitig an die Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen. Gemeinsam finden wir sicher für jedes Problem eine Lösung.

Des Weiteren können Sie nun bereits die Auszahlung der bewilligten Mittel beantragen.

Ist die finale Abrechnung und Auszahlung erfolgt, müssen Sie nur noch die entsprechenden Verwendungsnachweise einreichen.

Zu guter Letzt kommt der erfreulichste Teil des gesamten Projekts: Nutzen Sie gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ab sofort das mobile Internet mit LTE-Geschwindigkeit!

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