Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Land unterstützt gemeinnützige Institutionen im Landkreis Groß-Gerau bei Digitalisierung

Digitalministerin bringt Förderbescheide aus „Ehrenamt digitalisiert!“ über insgesamt 27.346 Euro auf den Weg

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Professionalisierung von Sitzungen und Kommunikation in der Vorstandsarbeit mit Hilfe von neuer Hard- und Software – es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit in Vereinen und Verbänden mittels digitaler Möglichkeiten besser und einfacher zu organisieren. Gleich vier gemeinnützige Institutionen aus dem Landkreis Groß-Gerau können sich in diesem Jahr über Geld aus dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ freuen. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 9.853 Euro an die Hospizstiftung Groß-Gerau, 6.450 Euro an den VfB Ginsheim 1916 e.V., 5.647 Euro an die Alevitische Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg e.V. sowie 5.396 Euro an „Essen für Alle“ auf den Weg gebracht.

„Als Hessische Landesregierung unterstützen wir gemeinnützige Organisationen auf vielfältige Weise. Die Möglichkeiten der Digitalisierung können helfen, ehrenamtlich Tätige zu entlasten und Abläufe effizienter zu gestalten. Die Vereine können sich dadurch moderner und fortschrittlicher präsentieren und sich auf die eigentlichen Aufgaben wie Mitgliederbetreuung oder Nachwuchsgewinnung konzentrieren“, sagte die Ministerin. Im Landkreis Groß-Gerau wurden seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2020 bereits 30 Institutionen mit einer Gesamtsumme von rund 224.000 Euro aus „Ehrenamt digitalisiert!“ unterstützt.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Geschäftsbereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben rund 660 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Das Gesamtbudget belief sich auf rund 6,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen.