Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Ehrenamtlichen soll durch Möglichkeiten der Digitalisierung Arbeit erleichtert werden“

Digitalministerin Sinemus überreicht 14.500 Euro aus Programm „Ehrenamt digitalisiert!“ an Tennisclub Bad König

Bad König. Buchhaltung und Mitgliederverwaltung in einem kompatiblen Programm statt in Aktenordnern oder Besprechungen und Beratungen per Videokonferenz statt Vor-Ort: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit in Vereinen und Verbänden mittels digitaler Hilfsmittel besser und einfacher zu organisieren. Um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen, gibt es seit vergangenem Jahr das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“. Einer der in diesem Jahr geförderten Vereine ist der Tennisclub Bad König e.V.. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute bei ihrer Sommerreise den Verein besucht und einen Förderbescheid über 14.500 Euro überreicht.

„Es wird zunehmend schwerer, Mitglieder langfristig für die Vereinsarbeit zu gewinnen. Daher wollen wir als Hessische Landesregierung die Ehrenamtlichen unterstützen, um die Arbeit zu erleichtern“, sagte Ministerin Sinemus. „Durch den digitalen Wandel kann vielfach Zeit gespart, effizienter gearbeitet und damit das Ehrenamt hoffentlich ein stückweit attraktiver gemacht werden. Und in der Corona-Pandemie hat er vielen ermöglicht, die Vereinsarbeit zumindest teilweise aufrecht zu erhalten.“

Der TC Bad König will durch die Fördermittel den Verein auf eine solide digitale Basis stellen. Digitale Tools und webbasierte Hilfsmittel sollen langfristig in den Vereinsalltag integriert werden. So sollen eine cloud-basierte Office-Lösung sowie Vereinsverwaltung die Mitgliederverwaltung und das Beitragsmanagement vereinfachen. Weiterhin plant der Verein, eine interaktive Vereins-Webseite aufzubauen. Die Vorstandsmitglieder sowie Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen entsprechend geschult werden.

„Tennis ist als Breitensport für ,Jung und Alt‘ in der Gesellschaft angekommen. Um auch weiterhin ein umfassendes Angebot, gerade für die vielen Kinder und Jugendlichen in unserem Verein machen zu können, wollen wir den TC Bad König zukunftsfähig aufstellen“, sagte Vorsitzender Hermann Krimmelbein. „Die Möglichkeiten der Digitalisierung bieten da viele Chancen, die wir gerne nutzen wollen.“

„Ich wünsche viel Erfolg bei diesem ehrgeizigen Projekt. Ich habe großen Respekt vor diesem Engagement und hoffe, dass unsere Förderung hier gute Unterstützung leisten kann“, sagte Digitalministerin Sinemus. Sie wies zudem auf die Bedeutung der Förderung der Digitalisierung des Ehrenamts hin. „Wir brauchen die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, um es auch in Zukunft lebendig und bereichernd für alle zu erhalten. Ein starkes Ehrenamt ist der Kitt in unserer Gesellschaft.“ Insgesamt zeige das erneut hohe Interesse am Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, welch großen Bedarf es in der hessischen Vereinslandschaft gebe, den digitalen Wandel anzugehen. Im vergangenen Jahr sind 109 Organisationen mit einer Gesamtsumme von rund 1 Million Euro gefördert worden. In diesem Jahr erhalten rund 160 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, mehr als 450 Anträge wurden eingereicht. Insgesamt steht ein Budget von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 initiiert wurde, können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte. Der Eigenanteil des Vereins liegt bei zehn Prozent der Fördersumme.

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