Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Forderung nach Finanzierung durch den Bund

Bis Ende 2022 sollen laut Onlinezugangsgesetz (OZG) Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene online verfügbar sein. Vor der heißen Phase der Haushaltsberatungen im Bund fordern die Mitglieder des IT-Planungsrats aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf, auch 2023 hinreichende Mittel für die weitere föderale Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Denn der Bund hatte für drei Jahre rund 1,5 Milliarden Euro aus Konjunkturmitteln zur Verfügung gestellt, damit Bund und Länder gemeinsam nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) Verwaltungsleistungen noch weiter digitalisieren können. Diese Förderung endet dieses Jahr, obwohl ein nicht unerheblicher Teil der Summe noch gar nicht abgerufen werden konnte. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2023 sieht stattdessen nur noch rund 382 Millionen Euro für die weitere föderale Umsetzung vor.

Aus Sicht der vier Länder haben der initiale Aufbau der technischen und kooperativen Infrastrukturen, heterogene Organisationsstrukturen, verschiedene rechtliche Aspekte sowie fehlende Ressourcen bei den IT-Dienstleistern die Umsetzung der sogenannten EfA-Leistungen erheblich erschwert und deshalb den Mittelabruf verzögert. Inzwischen seien aber im Programmmanagement von Bundesinnenministerium und Föderaler IT-Kooperation (FITKO) länderübergreifende Strukturen geschaffen und viele rechtliche Hürden beseitigt worden, so dass der Fertigstellung vieler EfA-Leistungen im kommenden Jahr nichts im Wege stehe. Die geschaffenen Strukturen bildeten die Basis für die zukünftige föderale Zusammenarbeit in der Verwaltungsdigitalisierung. „Wir haben eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erreicht, mit der wir effizient und wirtschaftlich, vor allem aber nachhaltig Verfahren entwickeln und betreiben können“, ist die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder im IT-Planungsrat mit Blick auf knapper werdende Budgets und Personalverfügbarkeiten. „Dafür ist eine weitere Finanzierung durch den Bund, gerade auch im Rahmen der bisherigen Mittelzusagen, aber unabdingbar.“ Sie fordern daher, dass der Bund im nächsten Jahr die zugesagten Mittel in Höhe der im Jahr 2022 nicht genutzten Liquidität bereitstellt.

Ausreichende Finanzierung für Digitalisierung nötig

Dies hatten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien bereits im September einstimmig beschlossen und den Bund entsprechend aufgefordert, tätig zu werden. Vorwiegendes Argument: Ansonsten könnten viele EfA-Projekte nicht fertig umgesetzt werden. Zudem hat der IT-Planungsrat den Bund aufgefordert, zusätzlich das erste Betriebsjahr zu finanzieren, da die Länder hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant hätten und nur so die flächendeckende Nutzung von EfA-Leistungen – gerade in kommunalen Behörden – forciert werden könne. Eine Finanzierung des ersten Jahres durch den Bund verschaffe den Ländern die Möglichkeit, gemeinsam mit Bund und Kommunen dauerhafte Finanzierungsstrukturen für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen. „Daher fordern wir den Bund dringend auf, entlang der gemachten Zusagen auch verlässlich Mittel bereitzustellen, die genaue Höhe zu benennen und die entsprechenden Verfahren verbindlich, transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren“, betonen die Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder. Sie weisen zudem darauf hin, dass der IT-Planungsrat in diesem Sinne den Bund bereits gebeten habe, die Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen in ein gemeinsames Digitalisierungsbudget einzubeziehen. „Die Bundesregierung muss diese Gelegenheit nutzen, um deutlich zu machen, dass Digitalisierung oberste Priorität bleibt. Das kommt auch durch eine ausreichende Finanzierung zum Ausdruck“, unterstreichen sie.

Verwaltungsdigitalisierung ist ein echter Mehrwert

Judith Gerlach, Digitalministerin des Freistaats Bayern: „Der Bund muss endlich seine Hausaufgaben machen. Wir brauchen eine verlässliche Zusage über die Weiterfinanzierung der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere der EfA-Projekte. Sollten die Konjunkturpaketmittel für EfA-Projekte im Jahr 2023 doch nicht zur Verfügung stehen, sind sowohl die OZG-Umsetzung als auch der Abschluss laufender EfA-Projekte in Gefahr. Wir fordern deshalb Planungssicherheit für die Verwaltungsdigitalisierung.“

Stefan Krebs, Chief Information Officer des Landes Baden-Württemberg: „Die länderübergreifende Zusammenarbeit hat sich bewährt. Nach dem Motto ‚Einer-für-Alle‘ schaffen wir so für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bei der Verwaltungsdigitalisierung einen echten Mehrwert. Die Länder arbeiten auf Hochtouren an den Projekten. Klar ist aber: Nun muss auch der Bund verlässlich seinen Anteil leisten und die nicht verausgabten Haushaltsmittel in die Folgejahre übertragen, denn das kommt am Ende allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.“

Bessere Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

Patrick Burghardt, Digitalstaatssekretär und Chief Information Officer des Landes Hessens: „Die Verwaltungsdigitalisierung und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist als ,Daueraufgabe‘ anzusehen. Ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung würde der finalen Umsetzung vieler EfA-Projekte entgegenstehen. Das lässt sich nur schwerlich mit dem OZG-Entwurf vereinbaren.“

Dirk Schrödter, Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein: „Unser Ziel sind mehr bessere Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Dafür wollen wir das OZG so umsetzen, wie wir es zwischen Bund und Ländern vereinbart haben: kooperativ abgestimmt, arbeitsteilig und mit einem nach dem Einer-Für-Alle-Prinzip organisierten Betrieb. Gemeinsame Grundlage dafür ist die Zusage des Bundes, sich an den Initialaufwänden für dieses neue Vorgehen zu beteiligen. Unsere Erwartungshaltung ist, dass die zugesagten Mittel nun auch bereitgestellt werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Mit seinem einseitigen Aufkündigen von Verabredungen gefährdet der Bund die Umsetzung des OZG und entzieht sich damit der gemeinsamen, gesamtstaatlichen Verantwortung für eines der zentralsten Reformvorhaben des deutschen Staatswesens, nämlich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.“