Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Fünf Vereine im Landkreis Gießen erhalten Förderung aus Programm „Ehrenamt digitalisiert!“

„Digitalisierung ist kein Ersatz, sondern ein Schlüssel, um Ehrenamt zu entlasten, Talente zu fördern und den Zusammenhalt nachhaltig zu stärken

Vereinsarbeit digitaler und damit vielfach effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation initiiert wurde. In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch fünf Vereine im Landkreis Gießen mit einer Gesamtsumme von 35.460 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat 9.315 Euro an den Verein zur Förderung des Handballsport in der Stadt Pohlheim e.V., 8.216 Euro an die Opfer- und Zeugenhilfe Gießen e.V., 6.527 Euro an den Auto- und Motorradclub Gießen im ADAC e.V., 5.711 Euro an den Verein Studentenwohnheim Gießen, Hessenstr. 3 e.V. sowie 5.691 Euro an den Schützenverein Heuchelheim 1968 e.V. auf den Weg gebracht.

„Digitalisierung ist kein Ersatz, sondern ein Schlüssel, um Ehrenamt zu entlasten, Talente zu fördern und den Zusammenhalt nachhaltig zu stärken. Ohne Ehrenamt gäbe es viele Vereine nicht – sie sind Fundament unserer Gesellschaft“, sagte Digitalministerin Sinemus.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. 

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