Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen

Das OZG basiert auf dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (BGBI. I S. 3122, 3138), welches im August 2017 verabschiedet wurde. § 1 Abs. 1 des Gesetzes verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das Gesetz gibt gleichermaßen die jeweilige Definition und Ausprägung für den Portalverbund sowie die sogenannten Nutzer- beziehungsweise Servicekonten vor.