Im August 2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verabschiedet. Dadurch wurden der Bund und die Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Schon damals war klar, dass die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe darstellen würde und das OZG nur der Beginn einer umfassenderen Digitalisierungsinitiative sein würde. Die seitdem gesammelten Erfahrungen wurden in dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) verankert, das am 24. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Ein wichtiger Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die DeutschlandID, die als zentrales Bürgerkonto allen Bürgern eine digitale Antragstellung und Identifizierung ermöglicht. Gestärkt wird auch das sogenannte Once Only-Prinzip, wodurch bereits vorhandene Nachweise wie beispielsweise Geburtsurkunden bei Registern und Behörden zentral abgerufen werden können und nicht noch einmal vorgelegt werden müssen. Digitale Anträge werden auf Grundlage des Gesetzes zunehmend die Papierform ersetzen und Behördengänge unnötig machen. Auch für Unternehmen soll die digitale Kommunikation und Abwicklung von behördlichen Verfahren erleichtert werden, wozu vor allem ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen beitragen wird.