Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Ausgabe des Newsletters wollen wir Sie wieder mit den wichtigsten Neuigkeiten und Informationen zum Projekt Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH4B), zur Historie, sowie zum Nutzen und den Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (EAH) versorgen.
Rückblick und neue Anforderungen an den EAH
Bereits seit dem Jahr 2009 ist der EAH Vorreiter in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Aufgrund der EG-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, kurz: DLRL) wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, auf Wunsch des Dienstleistungserbringers elektronisch und über eine einheitliche Stelle abzuwickeln. Die DLRL verfolgt das Ziel, den europäischen Binnenmarkt weiter zu vertiefen. Durch eine Verstärkung der gegenseitigen Verflechtung im Dienstleistungssektor sollen Arbeitsplätze erhalten und geschaffen sowie die Wirtschaftskraft gestärkt werden. Des Weiteren ist der EAH Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) mit dem Ziel Dienstleistungserbringern und Unternehmen einen einfachen und einheitlichen Zugang zur Verwaltung bereitzustellen. In Hessen wurde der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) bei den Regierungspräsidien (Kassel, Gießen und Darmstadt) eingerichtet.
Danach ergeben sich insbesondere aufgrund der Vorschriften des § 71b Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) folgende Aufgaben für den Einheitlichen Ansprechpartner:
- Entgegennahme von Anträgen, Anzeigen, Willenserklärungen und Unterlagen
- Weiterleitung an die für das Verwaltungsverfahren zuständigen Behörden einschl. Wahrung von Fristen bei Eingang von Anträgen usw. beim Einheitlichen Ansprechpartner (einheitliche Stelle)
- Kommunikation mit dem Antragsteller und den zuständigen Behörden.
Eine solche komplexe und umfangreiche Aufgabe war bereits damals nur mit einem hohen Automatisierungsgrad und über eine digitale Plattform effizient umsetzbar. Dazu wurden in einem Projekt die EAH relevanten Verwaltungsleistungen digitalisiert und die EAH Dienstleistungsplattform am 28.12.2009 in Betrieb genommen.
Seitdem können diese Verwaltungsleistungen von der Beantragung durch den Dienstleistungserbringer bis zur Genehmigung durch Sie als zuständige Stelle digital über die hessische Dienstleistungsplattform abgewickelt werden.
Seit 2009 gab es immer wieder neue Anforderungen an die EAH Dienstleistungsplattform. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit musste die Richtlinie (EU) 2016/210213 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 23. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Des Weiteren enthält die eIDAS-Verordnung vom Juli 2016 verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste". Der EU-eGovernment-Aktionsplan zur Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mit dem Once-Only-Prinzip fordert, dass die EU-Bürger ihre Informationen nur noch einmal in die Benutzeroberfläche eingeben müssen. Mit dem sogenannten Single Digital Gateway soll dann nochmals sichergestellt werden, dass es wirklich nur ein Zugangstor für Verwaltungsleistungen und Information für EU-Bürgerinnen, die in einem anderen Land als dem ihrigen, Dienstleistungen erbringen oder einfach Verwaltungsleistungen erledigen wollen, gibt.
Auf der bestehenden EAH Dienstleistungsplattform wurden z.B. bereits die Anforderung der Nationalen Feedback Komponente und der Status Monitor des Bundes sichergestellt.
Um jedoch ein positives Nutzungserlebnis auf einer modernisierten Dienstleistungsplattform EAH zu erreichen und Anforderungen nachzukommen ist es nötig, die Software auf die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen. Grundlegend für ein positives Nutzungserlebnis ist die Accessibility (Zugänglichkeit) bzw. die Usability (Handhabung) der neuen Plattform.
Um den Bearbeitungsaufwand der Beteiligten so gering wie möglich zu halten, ist auch ein sehr hoher Grad der Automatisierung notwendig. Eine digitale, medienbruchfreie Prozessabwicklung in jedem Verfahrensschritt ist zur Entlastung aller beteiligten Personen und Stellen anzustreben. Für den Fall, dass Stellen in die Prozessabwicklung involviert sind, die über keine ausreichende digitale Infrastruktur verfügen, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, den Prozessablauf auch mit Medienbrüchen fortzusetzen.
Zu einer Erhöhung der Automatisierung und Nutzerfreundlichkeit trägt auch der Einsatz von ePayment bei. Hierfür müssen auf der EAH Dienstleistungsplattform zukünftig Möglichkeiten geschafften werden. Zusätzlich ist der Einsatz standardisierter Schnittstellen, die einen Informationsaustausch zwischen Systemen verschiedener Hersteller ermöglichen, elementar und unabdingbar.
Um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, wurde seitens der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien das Umsetzungsprojekt EA4B zur Modernisierung und Ablösung der bestehenden EAH Dienstleistungsplattform initiiert und die ekom21 mit der Umsetzung beauftragt.
Für weitere Fragen und können Sie uns auch gerne auf dem Kongress eXPO23 | ekom21 - KGRZ Hessen - „Die Zukunft der Verwaltung“ am Stand des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Öffnet sich in einem neuen Fensteransprechen.
Was gibt es neues im Projekt?
Unter anderem wurde die Ansicht für die Bearbeitung der Zuständigen Stelle analog zur Ansicht Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH) überarbeitet. Zurzeit erfolgt noch die Umsetzung einzelner Details bei den unterschiedlichen Ansichten für die Dienstleistungserbringer, der Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH) und die Zuständige Stellen (ZS) zur Bearbeitung von Anträgen, Rückfragen, etc. Bei der Umsetzung der EAH relevanten Verwaltungsleistungen werden die im Rahmen des OZG Projekts bereits digitalisierten Leistungen auf die neue EAH Dienstleistungsplattform übertragen.
Auch wollen wir Sie erneut auf die regelmäßig stattfindenden Sprechstunden hinweisen. In de nächsten Sprechstunden können sich Interessierte und die eingeladenen Zuständigen Stellen über das Projekt informieren. In den Sprechstunden werden allgemeine Fragen geklärt und das Feedback von den Zuständigen Stellen für die weitere Umsetzung des Projekts aufgenommen. Falls Sie als Zuständige Stelle weitere Informationen zum Projekt haben möchten, können Sie sich gerne an das Projektteam wenden.