Wiesbaden/Main-Taunus/Mannheim. Seit heute können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mannheim und des Main-Taunus-Kreises ihren Führerschein komplett digital und bequem von zuhause aus beantragen. Baden-Württemberg nutzt hierfür als erstes Bundesland in Deutschland den in Hessen entwickelten digitalen Führerscheinantrag (Erstantrag) nach. Die Stadt Mannheim pilotiert die neue Lösung als erste Kommune in Baden-Württemberg. Zeitgleich geht der Online-Antrag auch in Hessen im Main-Taunus-Kreis an den Start.
Die Nachnutzung der digitalen Verwaltungsleistung durch die Stadt Mannheim erfolgt nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“). Hierbei wird eine digitale Lösung zentral von einem Bundesland für die gesamte Bundesrepublik entwickelt und betrieben. Der Online-Antrag wird anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung bereitgestellt. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden.
„Digitale Angebote erleichtern den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag und der Verwaltung die Arbeit. Es besteht mittlerweile auch der Anspruch und die Erwartung, dass immer mehr Verwaltungsleistungen digital in Anspruch genommen werden können und die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung in diesem Bereich stärker genutzt werden. Das spart unnötige Wege, vermeidet Wartezeiten und kann viele Prozesse beschleunigen. Wir freuen uns, dass der hessische Online-Antrag nun in einem weiteren Bundesland angeboten wird. Je mehr Bundesländer den Antrag nutzen, umso einfacher und einheitlicher wird die digitale Verwaltungslandschaft für Bürgerinnen und Bürger“, sagte der Staatssekretär im Hessischen Verkehrsministerium Jens Deutschendorf.
„Einer für Alle“-Prinzip
Baden-Württemberg ist somit gemeinsam mit der Stadt Mannheim das erste nachnutzende Land in Deutschland. Diese Zusammenarbeit kommt nicht von ungefähr: Baden-Württemberg und Hessen digitalisieren bereits seit dem Jahr 2019 gemeinsam Verwaltungsleistungen im Themenfeld „Mobilität & Reisen“ im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Neben der Leistung Führerschein werden auch weitere Leistungen wie der Bewohnerparkausweis, die Kfz-Zulassung für juristische Personen, der Personenbeförderungsschein und die Fahrerkarte digitalisiert. Möglich ist dies über die länderübergreifende Zusammenarbeit der beiden IT-Dienstleister Komm.ONE in Baden-Württemberg und ekom21-KGRZ in Hessen.
„Einer für Alle“ setzt die Idee des Teilens und Nutzbarmachens für andere um, betonte Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Mannheim arbeitet als Vorreiter, wovon alle andere Kommunen profitieren können. Zur Umsetzung des OZG ist das die richtige Strategie, dezentral aber koordiniert die notwendigen Prozesse zu entwickeln. Historisch passt es natürlich gut, den ersten digitalen Führerscheinantrag hier einzuführen, nachdem für Carl-Benz der erste Führerschein der Welt in Mannheim ausgestellt wurde.“
„Vom Fahrschulauto geht es für viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler von nun an noch einfacher und schneller in die Unabhängigkeit: Mit dem Online-Antrag des Führerscheins haben sie nun die Möglichkeit, dies, wie vieles andere auch, ganz bequem über das Smartphone zu tun. Das Amt kommt zu den Bürgerinnen und Bürgern und nicht umgekehrt – das gilt von nun an auch für den digitalen Führerscheinantrag. So geht moderne Verwaltung. Ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Hessen, der Stadt Mannheim und den beiden IT-Dienstleistern Komm.ONE in Baden-Württemberg und ekom21-KGRZ in Hessen wäre dieser länderübergreifende Erfolg nicht möglich gewesen“, so Stefan Krebs, Landesbeauftragter für IT (CIO) und zugleich Chief Digital Officer (CDO) in Baden-Württemberg.
Drei Kreise in Hessen beteiligt
Parallel zum Start des Online-Antrags in Mannheim bietet ab heute auch der Main-Taunus-Kreis den digitalen Führerscheinantrag an. Somit ist er der dritte Landkreis in Hessen neben dem Main-Kinzig-Kreis und dem Rheingau-Taunus-Kreis. Landrat Michael Cyriax sagt: „Das ist ein Schritt weiter zur digitalen Verwaltung, wie es die Bürgerinnen und Bürger erwarten. Noch besser wäre es, wenn auch der Führerschein selbst digital wäre. Da ist der Bund dringend gefordert.“
Hessens CIO, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt betont: „Wir sehen in Hessen das EfA-Prinzip als einen wichtigen Ansatz zur Umsetzung des OZG. Daher freue ich mich besonders, dass inzwischen der digitale Führerscheinantrag auch in Baden-Württemberg nutzbar ist und dort ebenso einen großen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger bietet. Das ist auch ein Verdienst unseres kommunalen IT-Dienstleisters ekom21, der uns bei diesem Projekt effizient unterstützt hat. Jetzt heißt es, weiter die Ärmel hochzukrempeln, damit der digitale Führerscheinantrag bald allen hessischen Fahrerlaubnisbehörden und dann auch bundesweit zur Verfügung steht.“
Online-Angebot wird weiter ausgebaut
Fahrschülerinnen und Fahrschüler können ab sofort bequem ihren Führerschein von zuhause aus beantragen, ganz ohne den Weg zur Führerscheinstelle. Die neue digitale Verwaltungsleistung ermöglicht es, die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wie beispielsweise einen Auto- oder Motorradführerschein zu beantragen. Die dafür benötigten Nachweise wie das biometrische Lichtbild, die Unterschrift, den Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung können im Verlauf des Antragsprozesses digital hochgeladen werden. Eine Besonderheit stellt die sogenannte Selfie-Funktion dar, mit der das biometrische Lichtbild ganz einfach über die Kamera des Smartphones erstellt werden kann. Die Biometrie wird durch eine spezielle Software der Bundesdruckerei sichergestellt. Das spart Zeit und Kosten. Zudem kann der Antrag sowohl in Deutsch als auch in Englisch angezeigt werden. Weitere Antragsmöglichkeiten wie das Begleitete Fahren ab 17, der Führerscheinumtausch, die Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis sowie der Internationale Führerschein werden perspektivisch auch angeboten.
Der digitale Führerscheinantrag ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 auch digital zu ermöglichen. Das OZG liefert hierzu die gesetzliche Grundlage (mehr unter www.onlinezugangsgesetz.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Bei der Digitalisierung des Führerscheinantrags hat das Land Hessen eng mit dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Bundesinnenministerium zusammengearbeitet.
Im Rahmen der Umsetzung des OZG werden rund 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert, sodass Antragstellende zukünftig Verwaltungsleistungen komplett online beantragen können. Dabei sollen die Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt stehen. Sie werden deswegen auch maßgeblich bei der Konzeption sowie bei Nutzertests einbezogen. Das Ergebnis sind übersichtliche, nutzerfreundliche und moderne digitale Lösungen.