Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus betonte bei der ersten Lesung des Gesetzes zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus im Hessischen Landtag, dass Anpassungen der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Straßengesetzes zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung führen werden. „Mit dem Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz wird zum zweiten Mal in einer Legislaturperiode – und das ist bundesweit einmalig! – ein Gesetz eingebracht, mit dem der Mobilfunkausbau weiter beschleunigt und vereinfacht wird. Die darin eingeflossene Expertise der ausbauenden Unternehmen zeigt sich in den zielgerichteten Änderungsvorschlägen, die den Praxisanforderungen der Netzbetreiber entsprechen“, betonte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.
Mobilfunkversorgung weiter verbessern
Konkret enthält der Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen die Abschaffung von Anbauverboten an Kreis- und Landesstraßen, die es ermöglichen wird, näher an Straßen zu bauen. Damit entfalle eine zeitintensive Standortsuche und Verkehrswege könnten schneller versorgt werden. Zudem werden die Abstandsflächen von Antennenanlagen im Außenbereich auf drei Meter gesenkt, dies erleichtere nicht nur die Suche nach erforderlichen Grundstücken für neue Mobilfunkstandorte, sondern ermögliche auch eine leichtere Anbindung an die Energieversorgung, da damit näher an die erforderlichen Infrastrukturen gebaut werden könne. Drittens werde die Standzeit für mobile Masten von 3 auf 24 Monate baugenehmigungsfrei verlängert. Damit können Netzbetreiber kurzfristig ihr Netz verbessern, bis Bauverfahren abgeschlossen sind und dauerhafte Antennenanlagen stehen.
Die Hessische Landesregierung hat 2018 mit dem ersten Mobilfunkpakt sowie 2022 mit dem Zukunftspakt Mobilfunk gemeinsam mit den Anbietern den Grundstein für eine bessere Mobilfunkversorgung gelegt und immer mehr weiße Flecken wurden bereits geschlossen. „Der erste Pakt wurde u.a. mit 5.700 neu errichteten oder modernisierten Mobilfunkmasten erfolgreich abgeschlossen, auch wurde von uns die Hessische Bauordnung angepasst. Konkret wurde dazu die Verringerung der Abstandsflächen sowie eine Erhöhung der genehmigungsfreien Masthöhe gesetzlich festgelegt. Als Konsequenz hat sich eine vereinfachte Standortsuche sowie eine Verkürzung des Genehmigungsverfahrens für die Netzbetreiber ergeben. Und beim neuen Pakt ist bereits ein Drittel der vereinbarten 4.000 Maßnahmen bis 2024 umgesetzt. Schritt für Schritt sorgen wir gemeinsam mit den Netzbetreibern für eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Hessen“, so Sinemus.