Gleich zehn Vereine aus Stadt und Landkreis Kassel können sich in diesem Jahr über Geld aus dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ freuen. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat an die in der Stadt beheimateten Vereine 12.307 Euro an das Café Libre e.V., 10.732 Euro an das Familienzentrum Lighthouse – Treffpunkt für alle e.V., 7.400 Euro an den CVJM Kassel e.V., 7.020 Euro an den Kasseler SV 1951 e.V. sowie 5.257 Euro an die Rudergesellschaft Kassel 1927 e.V. auf den Weg gebracht. Im Landkreis gehen 11.101 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Ehrsten e.V., 10.987 Euro an den VC Blockfrei Hofgeismar e.V., 8.184 Euro an den Fußball-Förderverein Wellerode e.V., 7.756 Euro an den Sportverein Kaufungen e.V. und 6.107 Euro an den NABU Habichtswald e.V..
„Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft überall zu finden. Gerade deswegen ist es so wichtig, dort, wo Menschen ihre Freizeit gestalten und Gemeinschaft gelebt wird, mit der Digitalisierung voranzuschreiten. Der digitale Wandel muss genau hier stattfinden. Mit unserem Förderprogramm wollen wir einen Beitrag leisten, die Organisationen hierbei zu unterstützen, damit alle von den Möglichkeiten der modernen Technik profitieren können“, sagte die Ministerin. In der Stadt Kassel wurden seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2020 bereits 29 Institutionen mit einer Gesamtsumme von rund 250.000 Euro aus „Ehrenamt digitalisiert!“ unterstützt. Im Landkreis Kassel waren es 28 Institutionen mit rund 258.000 Euro.
Hintergrund
Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Geschäftsbereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben rund 660 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Das Gesamtbudget belief sich auf rund 6,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen.