Hessens CIO, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt, hat gestern das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (mobile eID) in der Änderungsfassung begrüßt. „Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden zunehmend Behördengänge vom Sofa aus erledigt. Mit dem Gesetz erhöhen wir die Nutzerfreundlichkeit, da die Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird. Damit wird ein wesentlicher Grundstein für eine hohe Akzeptanz des Identifizierungsmittels sowie für ein gelingendes eGovernment gelegt“, so Hessens CIO, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.
Das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät zielt darauf ab, diese unterschiedlichen Bedürfnisse in Einklang zu bringen. Der elektronische Identitätsnachweis soll nach seiner Einrichtung mit dem 2. Personalausweis, der eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel allein mit einem geeigneten mobilen Endgerät, etwa einem Smartphone, durchgeführt werden können. Geplant ist, den Personalausweis ab September als digitales Legitimationsdokument auf geeignete Smartphones zu bringen. Der elektronische Identitätsnachweis soll mit der staatlichen AusweisApp2 möglich sein. Die Daten für den Ausweisvorgang sollen dafür in einem sicheren Verfahren aus dem Speicher- und Verarbeitungselement des Endgeräts transferiert werden.