Frankenau. Buchhaltung und Mitgliederverwaltung in einem kompatiblen Programm statt in Aktenordnern oder Besprechungen und Beratungen per Videokonferenz statt Vor-Ort: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit in Vereinen und Verbänden mittels digitaler Hilfsmittel besser und einfacher zu organisieren. Um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen, gibt es seit vergangenem Jahr das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“. Einer der in diesem Jahr geförderten Vereine ist der Tennisclub Frankenau e.V.. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute bei ihrer Sommerreise den Verein besucht und einen Förderbescheid über 7.046 Euro überreicht.
„Es wird zunehmend schwerer, Mitglieder langfristig für die Vereinsarbeit zu gewinnen. Daher wollen wir als Hessische Landesregierung die Ehrenamtlichen unterstützen, um die Arbeit zu erleichtern“, sagte Ministerin Sinemus. „Durch den digitalen Wandel kann vielfach Zeit gespart, effizienter gearbeitet und damit das Ehrenamt hoffentlich ein stückweit attraktiver gemacht werden.“ Die Ministerin zeigte sich angetan vom Plan des Tennisclubs, die Tennishalle im Ort zu erwerben, um weiterhin eine Halle im Umkreis zu haben und somit ganzjährig eine Sportmöglichkeit bieten zu können. „Gerade für Kinder und Jugendliche ist dies eine gute Nachricht. Umso wichtiger, dass die Verantwortlichen im Verein von anderen Aufgaben entlastet werden, um sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren zu können“, unterstrich Sinemus.
Der TC Frankenau kann mit dem Fördergeld die Digitalisierung vorantreiben und somit den organisatorischen Mehraufwand, der durch den Betrieb einer eigenen Halle entsteht, kompensieren. Dazu sollen ein Buchhaltungsprogramm sowie digitale Endgeräte für die Vorstandsmitglieder angeschafft werden. Weiterhin soll eine eigene Webseite eingerichtet werden, über die perspektivisch auch eine automatisierte Buchung der Tennisplätze möglich sein soll. Aktuell ist dies nur telefonisch möglich, was viel Zeit in Anspruch nimmt und eine permanente Erreichbarkeit voraussetzt. Unabhängig von der Förderung will der Verein durch die freiwerdende Zeit für die Vereinsarbeit mit Social Media-Angeboten zudem vermehrt die jüngere Zielgruppe ansprechen, um die mit den in diesem Jahr stattgefundenen Vorstandswahlen eingeleitete Verjüngung weiterzuführen.
„Eigentlich sah unser Projektplan vor, alle Maßnahmen bis spätestens 2025 umzusetzen. Dank der Förderung ist dies nun bereits in diesem Jahr möglich“, freute sich Kassenwart und Projektleiter Jan Stachon. „Vorstandsarbeit erfordert Zeit und Kraft, Ausdauer und Verlässlichkeit und manchmal kostet es auch Nerven. Daher ist es umso schöner, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben, welches arbeitserleichternde Maßnahmen enthält, nicht warten müssen, bis die finanziellen Ressourcen vorhanden wären. Mit der Fördersumme möchten wir eine nachhaltige und moderne Vereinsstruktur aufbauen, um zukünftig auch junge Vereinsmitglieder für ein Ehrenamt begeistern zu können.“
„Ich wünsche viel Erfolg bei diesem ehrgeizigen Projekt. Ich habe großen Respekt vor diesem Engagement und hoffe, dass unsere Förderung hier gute Unterstützung leisten kann“, sagte Digitalministerin Sinemus. Sie wies zudem auf die Bedeutung der Förderung der Digitalisierung des Ehrenamts hin. „Wir brauchen die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, um es auch in Zukunft lebendig und bereichernd für alle zu erhalten. Ein starkes Ehrenamt ist der Kitt in unserer Gesellschaft.“ Insgesamt zeige das erneut hohe Interesse am Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, welch großen Bedarf es in der hessischen Vereinslandschaft gebe, den digitalen Wandel anzugehen. Im vergangenen Jahr sind 109 Organisationen mit einer Gesamtsumme von rund 1 Million Euro gefördert worden. In diesem Jahr erhalten rund 160 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, mehr als 450 Anträge wurden eingereicht. Insgesamt steht ein Budget von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 initiiert wurde, können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte. Der Eigenanteil des Vereins liegt bei zehn Prozent der Fördersumme.