Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Neun Vereine in Stadt und Landkreis Kassel erhalten Förderung

Vereinsarbeit digitaler und damit vielfach effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation initiiert wurde.

In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch neun Vereine in Stadt und Landkreis Kassel mit einer Gesamtsumme von 73.628 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat in der Stadt Kassel 13.280 Euro an den Allgemeinen Gehörlosenverein Kassel und Umgebung gegr. 1889 e.V., 11.865 Euro an die Fulle-Kicker Kassel e.V., 11.072 Euro an den Karneval-Verband Kurhessen e.V., 6.873 Euro an die Turngemeinde Wehlheiden e.V., 6.386 Euro an ZirkuTopia e.V., 5.990 Euro an die Wassersport-Vereinigung Cassel e.V. sowie 5.611 Euro an die TSG 1887 Kassel Niederzwehren auf den Weg gebracht. Im Landkreis Kassel gehen 6.587 Euro an den Hospizdienst im Wolfhager Land e.V. sowie 5.964 Euro an den TC Hombressen 79 e.V..

„Ehrenamt in Vereinen bedeutet Einsatz mit Herzblut. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, damit Ehrenamtliche ihre Zeit wirkungsvoller nutzen und Vereine ihre Angebote noch attraktiver gestalten können“, sagte Digitalministerin Sinemus.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.