Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Kommunen sollen stärker von Rechenzentren profitieren

Hessen begrüßt geplante Neuregelung der Gewerbesteuer / Digitalministerin Sinemus fordert im Bundesrat zwei Nachbesserungen

Kommunen in ganz Deutschland sollen künftig deutlich stärker von der Ansiedlung großer Rechenzentren profitieren. Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus begrüßte deshalb in ihrer heutigen Rede im Bundesrat die geplante Neuregelung der Gewerbesteuer. Zugleich setzt sich Hessen für zwei Nachbesserungen ein, damit möglichst alle Standortkommunen von der Reform profitieren.

Rechenzentren sind das Rückgrat unserer digitalen Wirtschaft. Die Kommunen stellen Flächen bereit und schaffen die notwendige Infrastruktur. Deshalb ist es richtig, dass sie künftig auch stärker an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt werden. Entscheidend ist, dass die Reform tatsächlich bei den Kommunen ankommt.

Kristina Sinemus Digitalministerin

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine Beispielrechnung: Bei einem Rechenzentrum mit 40 Megawatt Leistung könnten die Gewerbesteuereinnahmen einer Standortkommune durch die Reform von 800.000 Euro auf mehr als sieben Millionen Euro steigen. „Das bedeutet erheblich mehr finanziellen Spielraum für Schulen, Kitas und die Infrastruktur vor Ort“, so Sinemus.

Damit möglichst alle Standortkommunen profitieren, fordert Hessen zwei Änderungen am Gesetzentwurf. Erstens soll die neue Regelung nicht nur für Unternehmen gelten, die ausschließlich digitale Infrastruktur betreiben. Andernfalls könnten große Technologieunternehmen wie Google, das derzeit ein Rechenzentrum in Dietzenbach errichtet, von der Neuregelung ausgenommen bleiben.

Zweitens soll die Bundesregierung nach vier Jahren überprüfen, ob der gewählte Verteilungsmaßstab tatsächlich zu einer angemessenen Beteiligung der Standortkommunen führt. Diese Forderung unterstützen auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag.

Wer ein großes Rechenzentrum vor Ort ermöglicht, soll auch angemessen an den Steuereinnahmen beteiligt werden. Das muss überall in Deutschland gelten.

Kristina Sinemus Digitalministerin

Der Bundesrat unterstützt die hessische Forderung, den Verteilungsmaßstab nach vier Jahren zu überprüfen. Für die ebenfalls von Hessen vorgeschlagene Ausweitung der Neuregelung auf weitere Rechenzentrumsbetreiber fand sich dagegen keine Mehrheit.

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