Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Glasfasertechnologie einzige wirksame Antwort auf den wachsenden Datenhunger“

Bellnhausen. Mehr als 98 Prozent der Haushalte im Landkreis Marburg-Biedenkopf können mit mindestens 50 Mbit/s im Internet surfen. Doch aufgrund des steigenden Datenkonsums und angesichts neuer Technologien wird dies in naher Zukunft zu gering sein. Daher will der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit dem weiteren Glasfaserausbau eine neue Dimension erreichen: Es sollen flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude hinein geschaffen werden. Möglich wird dies durch eine Förderung aus dem Bundesprogramm für sogenannte „Graue Flecken“. Der Bund übernimmt bis zu 77 Millionen Euro, das Land Hessen bis zu 62 Millionen Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat dazu heute in Gladenbach-Bellnhausen einen Letter of Intent des Landes an Ersten Kreisbeigeordneten Marian Zachow überreicht.

„Die Glasfasertechnologie ist die einzige wirksame Antwort auf den rasant wachsenden Datenhunger der Gesellschaft. Glasfaseranbindungen werden in nicht allzu ferner Zukunft mit der gleichen Selbstverständlichkeit benötigt wie ein Wasser- oder Stromanschluss“, sagte Digitalministerin Sinemus. „Daher ist es richtig, dass der Landkreis sich diesem Mammutprojekt stellt, flächendeckend Haushalte und Gewerbebetriebe an das superschnelle Netz anzubinden. Jeder sollte jetzt die Gelegenheit nutzen, sich einen Anschluss legen zu lassen. Denn die Geschwindigkeiten werden vielleicht schneller gebraucht als manch einer momentan denkt.“

49.000 Privatadressen und 6.300 Gewerbetriebe profitieren

Rund 49.000 Privatdressen und rund 6.300 Gewerbebetriebe sollen durch den Ausbau mit Anschlüssen bis direkt in die Häuser versorgt werden. Dies soll durch eine effiziente Verzahnung von gefördertem und marktgetriebenen Ausbau erfolgen. Das bisherige nahezu flächendeckende FTTC-Netz, also Glasfaser bis zu den Verteilerkästen, ermöglicht überwiegend nur Bandbreiten bis 50 Mbit/s, da dafür auf der letzten Meile Kupferleitungen genutzt werden, was zur Dämpfung des Internetsignals durch physikalische Effekte führt. Durch den FTTB/H-Ausbau ist künftig Glasfaser auch auf der letzten Meile möglich, so dass Gigabitgeschwindigkeit erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Gebäudeeigentümer einem Anschluss zustimmen.

„Digitalisierung und zwar flächendeckend – egal ob in Dexbach, Bellnhausen oder Mengsberg – ist elementar für gleiche Lebensbedingungen in unserem Landkreis. Das Besondere ist jedoch, dass in Marburg-Biedenkopf alle Kommunen an einem Strang ziehen, um die Haushalte flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Dafür bin ich sehr dankbar“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Nur gemeinsam könne es gelingen, gleichwertige und gute Lebensbedingungen für die Menschen in unserem Landkreis zu schaffen, so Zachow.

Das Land Hessen hat sich 2018 mit der Gigabitstrategie für Hessen das Ziel gesetzt, bis 2030 flächendeckend Glasfaseranschlüsse zu haben. Dafür steht so viel Geld wie noch nie zuvor zur Verfügung. „Der Landkreis Marburg-Biedenkopf trägt mit seinem Engagement stark zur Erreichung dieses Ziels bei. Nur durch lokale Initiativen kommen wir entscheidend voran. Wir als Land Hessen unterstützen dieses unermüdliche Engagement sehr gerne“, sagte Digitalministerin Sinemus. Der Landkreis ist auch bei der Anbindung seiner Schulen Vorreiter, denn alle 61 in Trägerschaft des Kreises verfügen bereits über einen Glasfaseranschluss.

Zum Hintergrund

Seit Frühjahr 2021 können Kommunen beim Bund einen Antrag auf Förderung des Glasfaserausbaus in so genannten „Grauen Flecken“ stellen. Das sind Gebiete mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Mbit/s. Bislang waren nur sogenannte „Weiße Flecken“ förderfähig, also Gebiete, in denen die Versorgung unter 30 Mbit/s lag. Ausgenommen von dieser Aufgreifschwelle waren Anschlüsse für sozioökonomische Schwerpunkte wie zum Beispiel für Schulen, Krankenhäuser, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gewerbegebiete. Eine Förderung darf generell nur dann vorgenommen werden, wenn durch privatwirtschaftliche Unternehmen kein Ausbau erfolgt. Der Bund trägt in diesen Fällen etwa 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Bundesländer etwa 40 Prozent.

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