In 2025 werden 175 gemeinnützige Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter ist auch der Freundschaftsverein Eltville-Montrichard. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute – einen Tag vor dem „Internationalen Tag des Ehrenamts“ – den Bescheid über 11.568 Euro an den Vorsitzenden Patrick Kunkel überreicht.
„Drei Millionen Menschen engagieren sich in Hessen ehrenamtlich. Das ist beeindruckend und unverzichtbar. Vielen Dank für die Zeit und den Einsatz. Die Gesellschaft profitiert hiervon sehr stark in den unterschiedlichsten Bereichen“, betonte die Ministerin und verwies darauf, dass die Landesregierung etwa 26 Millionen Euro pro Jahr als Unterstützung des Engagements zur Verfügung stelle. Ein Förderprogramm ist „Ehrenamt digitalisiert!“. Seit 2020 wurden mehr als 980 gemeinnützige Institutionen mit rund 9,2 Millionen Euro gefördert, in 2025 standen mindestens 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. „Vereine leben vom Engagement ihrer Ehrenamtlichen. Digitale Werkzeuge helfen dabei, dieses Engagement zu stärken, Abläufe zu vereinfachen und den Verein zukunftsfähig zu machen“, sagte Digitalministerin Sinemus bei der Bescheidübergabe in Eltville.
Der Freundschaftsverein will mit dem Fördergeld Hardware für die Vorstandsarbeit und Mitgliederverwaltung anschaffen. Zudem soll eine Software zur digitalen Mitgliederverwaltung eingerichtet werden. Vorsitzender Patrick Kunkel: „Im Geburtstagsjahr unserer 60-jährigen Verschwisterung mit unserer Partnerstadt Montrichard Val de Cher ist uns dieses Geschenk sehr willkommen. Es hilft uns, eine moderne, auch für digitale Endgeräte optimierte Homepage aufzubauen – und mit der rundum neuen digitalen Ausstattung möchten wir den Mitgliedern und an der Städtepartnerschaft Interessierten des traditionsreichen Freundschaftsvereins Eltville-Montrichard einen verbesserten Informations- und Kommunikationsservice bieten.“
Hintergrund
Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Die Förderung beläuft sich auf Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Mit dem Programm können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.