Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Digitalisierung ist ein Schlüssel, um das Ehrenamt zu entlasten

Sieben Vereine in Darmstadt erhalten vom Hessischen Digitalministerium Förderung aus Programm „Ehrenamt digitalisiert!“

Vereinsarbeit digitaler und damit vielfach effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation initiiert wurde. In 2025 werden 175 ehrenamtliche Institutionen in Hessen unterstützt. Darunter sind auch sieben Vereine in Darmstadt mit einer Gesamtsumme von 72.837 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute 14.700 Euro an die Pädagogische Ideenwerkstatt, 13.436 Euro an LAB3 e.V. für transdisziplinäre Forschung, 12.408 Euro an den Evangelischen Hospiz- und Palliativverein Darmstadt e.V., 10.890 Euro an die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V., 9.020 Euro an den Makerspace Darmstadt e.V., 7.361 Euro an die Freie Szene Darmstadt e.V. sowie 5.022 Euro an das Frauenhaus Darmstadt e.V. überreicht.

„Digitalisierung ist kein Ersatz, sondern ein Schlüssel, um Ehrenamt zu entlasten, Talente zu fördern und den Zusammenhalt nachhaltig zu stärken. Ohne Ehrenamt gäbe es viele Vereine nicht – sie sind Fundament unserer Gesellschaft“, sagte Digitalministerin Sinemus.

Hintergrund

Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben mehr als 980 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr mindestens 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.

Schlagworte zum Thema